{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203546,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203546,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203546,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203546,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203546,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203546,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203546,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203546,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203546,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203546,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203546,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203546,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203546,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203546,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203546,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203546,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203546,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203546,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3546","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Unterst\u00fctzung der Berufsfischerinnen und Berufsfischer gegen\u00fcber der Konkurrenz des Kormorans","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Kormoranpopulation ist in der Schweiz stark angestiegen; 2018 stieg der Bestand auf rund 5000 Tiere, 2008 waren es noch 800. Der Neuenburgersee ist mit Abstand am st\u00e4rksten von dieser Invasion betroffen, aber neue, f\u00fcr die Fischer beunruhigende Brutkolonien wurden in den letzten Jahren auch am Genfersee beobachtet (Mies und Gilly: 51 Paare, im Naturschutzgebiet Les Grangettes 499). Der Kormoran kann bis zu 500 Gramm Fisch am Tag zu sich nehmen. Gesamtschweizerisch bedeutet das j\u00e4hrlich \u00fcber 910 Tonnen verschlungener Fisch. Obgleich auch andere Erkl\u00e4rungen daf\u00fcr gegeben werden, reduzieren Kormorane den Fischbestand in unseren Seen signifikant (Rotaugen, junge Felchen, Riesenbarsche, Forellen, \u00c4schen) und destabilisieren das \u00d6kosystem. Diese Dezimierung des Fischbestandes hat nicht nur eine Verarmung des aquatischen Lebens in unseren Seen zur Folge, sondern letztendlich auch das Verschwinden des Fischens als berufliche und nichtberufliche T\u00e4tigkeit.</p><p>Um den Fischerinnen und Fischern angesichts der unmittelbaren Sch\u00e4den, die von den Kormoranen an den Fangger\u00e4ten verursacht wurden, schnellstm\u00f6glich zu helfen, wurden Massnahmen getroffen. Die Revision des Konkordats \u00fcber die Jagd (Waadt-Fribourg-Neuch\u00e2tel) auf dem Neuenburgersee, die es ab diesem Jahr den Fischern erlaubt, die Tiere in unmittelbarer N\u00e4he der Netze zu schiessen, ist ein j\u00fcngstes Beispiel. Auch wenn diese Massnahmen zu begr\u00fcssen sind, geben sie keine Antwort auf das Hauptproblem - und dieses ist nicht der Schaden an den Fangger\u00e4ten, sondern die zu grosse Kormoranpopulation und die daraus folgende Verringerung der Jungfischbest\u00e4nde. Die Jagdverordnung sieht die Jagd auf Kormorane nur f\u00fcr die Monate zwischen September und Februar vor, wenn die Kormoranpopulation aufgrund ihres Zuginstinkts, also wegen des Wetters, schwankt. Diese eingeschr\u00e4nkte Jagdbewilligung scheint die massive Belastung w\u00e4hrend der Monate mit Jagdverbot (M\u00e4rz bis August) nicht auf wirksame Weise regulieren zu k\u00f6nnen. Unsere Seen verarmen, und die \u00dcberfischung durch die Kormorane zuungunsten der Fischerinnen und Fischer bleibt bestehen.</p><p>Mehrere Naturschutzorganisationen, darunter Birdlife Schweiz, scheinen diese Auffassung nicht zu teilen und argumentieren, dass der Fischbestand aufgrund anderer Faktoren zur\u00fcckgeht, ohne diese genau zu nennen. Die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation von Val\u00e9rie Piller 2019 (19.3773) verpflichtet mich, das Thema wieder aufzugreifen, da sich die Situation augenscheinlich nicht zu verbessern scheint.</p><p>In diesem Sinne erlaube ich mir, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:</p><p>1. Anerkennt der Bund, dass der Kormoranbestand auf den Schweizer Seen sich negativ auf den Fischereiertrag auswirkt?</p><p>2. Auf welcher Grundlage wurde entschieden, dass die Regulierung der Kormoranbest\u00e4nde nach Artikel\u00a03bis der Jagdverordnung die beste Massnahme zu sein scheint, um den Sorgen der Fischer bez\u00fcglich ihres Berufs angesichts dieser Konkurrenz Rechnung zu tragen?</p><p>3. Sind zus\u00e4tzliche Regulierungsmassnahmen m\u00f6glich, um dem bestehenden Problem zu begegnen? Ist der Bund insbesondere bereit, die Einschr\u00e4nkungen bei der Kormoranjagd zu \u00fcberarbeiten oder aufzuheben (Art. 3bis der Jagdverordnung), um die kantonalen Massnahmen zur Regulierung dieser Tierart zu unterst\u00fctzen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zu 1)</p><p>Ver\u00e4nderungen in Fischbest\u00e4nden haben vielf\u00e4ltige Ursachen, welche zudem in komplexer Art und Weise interagieren. So spielen neben der hier angesprochenen Pr\u00e4dation durch den Kormoran insbesondere die Wassertemperaturen, die Sauerstoffverh\u00e4ltnisse, der N\u00e4hrstoffgehalt, das Nahrungsangebot, Krankheiten sowie Ver\u00e4nderungen in der Artenzusammensetzung etwa durch Massenaufkommen einzelner Arten oder die Ausbreitung nicht-einheimischer Fisch- oder anderer Tierarten (wie der Quagga-Muschel) eine wichtige Rolle.</p><p>Der Kormoran ist eine einheimische fischfressende Vogelart und in der Schweiz von 1. September bis 29. Februar jagdbar. Er erbeutet jene Fische, die er mit minimalem Aufwand erbeuten kann. Seine Best\u00e4nde wachsen in ganz Mitteleuropa an. In einer Studie am Bodensee von 2017 der Internationalen Bevollm\u00e4chtigtenkonferenz f\u00fcr die Bodenseefischerei (IBKF) wurde aufgezeigt, dass der Kormoran einen Einfluss auf die Zusammensetzung von Fischarten-Gemeinschaften haben kann. Allerdings ist die Gr\u00f6sse der Best\u00e4nde der verschiedenen Fischarten in den grossen Schweizer Seen mit Berufsfischerei nur sehr schwer zu erfassen. Entsprechende Erhebungen w\u00e4ren mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden.</p><p>Zu 2)</p><p>Um die M\u00f6glichkeiten der Kantone zur Bestandsregulation des Kormorans auszuweiten hat der Bundesrat 2012 mit der Revision der eidgen\u00f6ssischen Jagdverordnung (JSV; SR 922.01) die Jagdzeit des Kormorans um einen Monat verl\u00e4ngert (Art. 3bis JSV). Um w\u00e4hrend der Laichzeit der bedrohten \u00c4sche anfangs M\u00e4rz bei den Kormoranen jagdlich eingreifen zu k\u00f6nnen, hat das Parlament bei seiner Revision des eidgen\u00f6ssischen Jagdgesetzes (JSG; SR 922.0) 2019 die Jagdzeit nochmals um weitere zwei Wochen verl\u00e4ngert (Art. 5 Abs. 1 Bst. q JSG-E).</p><p>Zu 3)</p><p>Mit der Verk\u00fcrzung der Schonzeit auf f\u00fcnfeinhalb Monate (16. M\u00e4rz bis 31. August) ist das aus Artenschutzgr\u00fcnden verantwortbare Minimum erreicht. Die Kantone haben allerdings ganzj\u00e4hrig die M\u00f6glichkeit, einzelne schadenstiftende Kormorane an den Netzen der Berufsfischer oder in besonders sensiblen Laichgew\u00e4ssern der Fische zu erlegen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1598400000000)\/","SubmittedBy":"Fran\u00e7ais Olivier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600300800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690507474027)\/","SubmissionDate":"\/Date(1591660800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Umwelt|Landwirtschaft"}}