{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203578,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203578,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203578,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203578,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203578,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203578,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203578,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203578,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203578,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203578,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203578,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203578,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203578,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203578,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203578,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203578,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203578,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203578,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3578","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Wehrpflichtersatzabgabe. Keine r\u00fcckwirkende, willk\u00fcrliche und diskriminierende Anwendung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine \u00dcbergangsbestimmung in die \u00c4nderung vom 16. M\u00e4rz 2018 des Bundesgesetzes \u00fcber die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG) aufzunehmen, um klarzustellen, dass die \u00c4nderung nicht f\u00fcr vor 1989 geborene B\u00fcrger gilt, die am 1. Januar 2019 bereits von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit waren.</p>","ReasonText":"<p>Bei jeder Gesetzes\u00e4nderung muss sichergestellt werden, dass insbesondere das R\u00fcckwirkungsverbot als eines der grundlegenden Prinzipien des Rechtsstaates eingehalten wird. R\u00fcckwirkung liegt vor, wenn neues Recht auf einen Sachverhalt angewendet wird, der sich abschliessend vor Inkrafttreten dieses neuen Rechts verwirklicht hat. Gem\u00e4ss Rechtsprechung des Bundesgerichts ist eine R\u00fcckwirkung nur in ganz bestimmten F\u00e4llen zul\u00e4ssig, dies, um die Rechtssicherheit, die sich aus den Grunds\u00e4tzen rechtsstaatlichen Handelns nach Artikel\u00a05 der Bundesverfassung ableitet, nicht zu gef\u00e4hrden.</p><p>Das Alter ist eines der Kriterien, das dar\u00fcber entscheidet, ob jemand der Wehrpflichtersatzabgabe unterliegt. Mit Inkrafttreten der \u00c4nderung von Artikel\u00a03 WPEG am 1. Januar 2019 ist das Alter, in dem die Ersatzpflicht endet, von 30 auf 37 Jahre angehoben worden, also auf das H\u00f6chstalter f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Milit\u00e4rdienstpflicht. Dies war ein zentraler Punkt bei der Revision des Milit\u00e4rgesetzes und des WPEG im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee (WEA).</p><p>Nun verhindert das R\u00fcckwirkungsverbot jedoch die Anwendung dieser neuen Regelung auf Ersatzpflichtige, die am 1. Januar 2019 bereits das Alter von 30 Jahren erreicht haben, da sie nach bisherigem Recht mit Vollendung des 30. Altersjahrs nicht mehr der Wehrpflichtersatzabgabe unterliegen.</p><p>Es ist seit der Revision der Verordnung \u00fcber die Milit\u00e4rdienstpflicht (Art. 12 Abs. 2), die ebenfalls am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, m\u00f6glich, die Rekrutierung auf Gesuch hin auch nach dem 24. Altersjahr zu absolvieren. Damit aber ein solches Gesuch angenommen wird, muss es noch m\u00f6glich sein, die gesamte Dienstleistungspflicht vor dem 37. Altersjahr zu absolvieren.</p><p>Da die Milit\u00e4rdienstpflicht die Rekrutenschule und sechs Wiederholungskurse umfasst, muss das Gesuch, um diese M\u00f6glichkeit in Anspruch nehmen zu k\u00f6nnen, sp\u00e4testens bis zum Ende des Jahres gestellt werden, in dem die Person 30 Jahre alt wird.</p><p>Personen, die am 1. Januar 2019 ihr 30. Altersjahr vollendet hatten, waren zu diesem Zeitpunkt nach bisherigem Recht also bereits von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit und sie waren auch zu alt, um auf die M\u00f6glichkeit der sp\u00e4teren Rekrutierung nach neuem Recht zur\u00fcckzugreifen.</p><p>Die vom Bundesrat aufzunehmende \u00dcbergangsbestimmung soll daher eine L\u00fccke im neuen WPEG schliessen und damit eine r\u00fcckwirkende, willk\u00fcrliche und diskriminierende Anwendung verhindern.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Vor der Revision des WPEG galt eine Ersatzpflicht vom 20. bis zum 30. Altersjahr. Nach dem per 1. Januar 2019 revidierten Recht beginnt die Ersatzpflicht neu fr\u00fchestens am Anfang des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 19. Altersjahr vollendet und dauert l\u00e4ngstens bis zum Ende des Jahres, in dem er das 37. Altersjahr vollendet hat. Diese gegen\u00fcber dem alten Recht vorgenommene Ausdehnung der Ersatzpflichtdauer musste gemacht werden, um das WPEG an die per 1. Januar 2018 flexibilisierten M\u00f6glichkeiten zur Leistung von Milit\u00e4r- oder Zivildienst (Milit\u00e4r 19. bis 37. Altersjahr; Zivildienst 20. bis 37. Altersjahr) anzupassen.</p><p>Der Bundesrat sieht keinen sachlichen Grund, Neub\u00fcrger, die der Ersatzabgabe unterstellt sind, besser zu behandeln als die milit\u00e4r- oder zivildienstleistenden Neub\u00fcrger. Zur Illustration nachfolgendes Beispiel eines Neub\u00fcrgers, der Dienst nach altem und neuem Milit\u00e4rrecht leistet: Ihm, Jahrgang 1986 und Einb\u00fcrgerungsjahr 2011, der nach der Einb\u00fcrgerung Milit\u00e4rdienst in der Schweiz leisten wollte und konnte, wurde die Ausbildungsdienstleistungspflicht von damals 260 Tagen auferlegt. Er absolvierte die Rekrutenschule beispielsweise im Jahr 2012 und anschliessend 6 Wiederholungskurse von 2013 bis 2018. Sollte er in einem dieser Jahre keinen Wiederholungskurs absolviert haben, musste er die Ersatzabgabe bezahlen. Hatte er am 31. Dezember 2017 - seinem 31. Altersjahr - noch nicht alle Diensttage geleistet, bleibt er gem\u00e4ss Artikel\u00a0117 Absatz\u00a02 der Verordnung \u00fcber die Milit\u00e4rdienstpflicht (VMDP; SR 512.21) bis zum 12. Kalenderjahr nach Abschluss der Rekrutenschule, also bis 2024, eingeteilt. Wenn er bei der Entlassung im Jahr 2024 noch immer nicht alle Diensttage geleistet hat, muss er nun die Abschlussersatzabgabe bezahlen (Art. 9a WPEG, Fassung vom 01.01.2019). Da bei den Milit\u00e4r- und Zivildienstleistenden alle Diensttage oder die entsprechenden Ersatzabgaben eingefordert werden, muss dies aus Gr\u00fcnden der Gleichbehandlung auch f\u00fcr die Ersatzpflichtigen gelten, die nicht in der Armee eingeteilt sind und nicht Zivildienst leisten. Eine \u00dcbergangsbestimmung f\u00fcr eingeb\u00fcrgerte Schweizer, die am 1. Januar 2019 \u00fcber 30 Jahre alt waren, w\u00fcrde zu einer Ungleichbehandlung zwischen Dienstleistenden und Nichtdienstleistenden sowie zwischen sp\u00e4t eingeb\u00fcrgerten Schweizern und Schweizern, die zwischen dem 20. und 37. Altersjahr elf Ersatzabgaben bezahlen, f\u00fchren. Zus\u00e4tzlich ist zu bedenken, dass kein Inl\u00e4nder eine Wahl \u00fcber die Art der Milit\u00e4rdienstpflicht hat, die Neub\u00fcrger aber schon (Einb\u00fcrgerung). Will man die Motion wortgetreu umsetzen, m\u00fcsste die Befreiung daher r\u00fcckwirkend eingef\u00fchrt werden. Eine fr\u00fchestens in 3 bis 4 Jahren in Kraft tretende r\u00fcckwirkende \u00dcbergangsbestimmung w\u00fcrde die Rechtssicherheit untergraben und st\u00fcnde in Konflikt mit den verfassungsm\u00e4ssigen Grunds\u00e4tzen der Rechtsstaatlichkeit, der Rechtsgleichheit und des Vertrauensschutzprinzips.</p><p>Die Erf\u00fcllung der Milit\u00e4rdienstpflicht ist ein Dauersachverhalt. Dieser kann grund-s\u00e4tzlich nur mittels vollst\u00e4ndiger Erf\u00fcllung der geforderten Leistungen abgeschlos-sen werden. Vollst\u00e4ndig erf\u00fcllt nur, wer die pers\u00f6nliche Dienstleistungspflicht leistet oder s\u00e4mtliche verlangten Abgaben bezahlt (vgl. Art. 59 Abs. 1 und 3 BV). Wenn nun ein \u00fcber dreissigj\u00e4hriger eingeb\u00fcrgerter Schweizer neu bis zum Erreichen des 37. Altersjahres der Ersatzabgabepflicht untersteht, kann nicht von einer R\u00fcckwirkung gesprochen werden, da er nach geltendem und nach altem Recht den Dauersachverhalt, die Pflicht zur Leistung des gesamten Milit\u00e4r- oder Zivildienstes bzw. der geforderten Ersatzabgaben, nicht erf\u00fcllt hat.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1597190400000)\/","SubmittedBy":"Reynard Mathias","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1654646400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|1236|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690508067407)\/","SubmissionDate":"\/Date(1591747200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Menschenrechte|Steuer"}}