{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203579,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203579,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203579,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203579,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203579,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203579,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203579,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203579,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203579,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203579,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203579,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203579,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203579,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203579,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203579,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203579,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203579,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203579,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3579","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"NISV. Wo stehen wir zwanzig Jahre nach deren Einf\u00fchrung im Bereich der elektromagnetischen Strahlung grosser Stromleitungen und der Sanierung der Anlagen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>- Es ist gesichert, dass es im Tessin Orte mit empfindlicher Nutzung gibt, an denen der Grenzwert von 1 Mikrotesla bei Weitem \u00fcberschritten wird.</p><p>- Das Eidgen\u00f6ssische Starkstrominspektorat (ESTI) hat dazu nie Messungen in Auftrag gegeben.</p><p>- Solche Messungen wurden aber 2018 vom Kanton Tessin gemeinsam mit den Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer von Grundst\u00fccken, durch die eine Stromleitung f\u00fchrt (\"Proprietari di immobili attraversati da eletrodotti\", PIAE) und 2019 von der Vereinigung Monte Scareuro zusammen mit der Stadt Bellinzona durchgef\u00fchrt.</p><p>Angesichts dieser Sachlage frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Wie viele Standortdatenbl\u00e4tter zu alten Anlagen, die Angaben \u00fcber die von der Anlage erzeugte Strahlung enthalten, liegen dem ESTI vor?</p><p>2. Wie viele Orte mit empfindlicher Nutzung, an denen der Grenzwert von 1 Mikrotesla \u00fcberschritten sein k\u00f6nnte, gibt es nach Kenntnis des ESTI in der Schweiz?</p><p>3. Wie viele Messungen hat das ESTI an Orten mit empfindlicher Nutzung seit dem Inkrafttreten der Verordnung \u00fcber den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) vorgenommen?</p><p>4. Wie hoch sind die durch diese Messungen verursachten Kosten?</p><p>5. Wie viele alte Anlagen sind nach Auffassung des ESTI saniert und wie viele sind noch zu sanieren?</p><p>6. Wurden f\u00fcr die alten Anlagen vor der Sanierung Messungen vorgenommen, auf deren Grundlage festgestellt werden kann, um wie viel sich die Strahlung durch die Sanierung verringert hat?</p><p>Ich bitte soweit m\u00f6glich um Tabellen zu allen Fragen, die Aufschluss geben nach Kanton.</p>","ReasonText":"<p>Die NISV trat am 1. Februar 2000 in Kraft. Sie regelt die Emissionen von elektrischen und magnetischen Feldern mit Frequenzen von 0 Hz bis 300 GHz, die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen von Strahlung und die Anforderungen an die Ausscheidung von Bauzonen (Art. 2). Sie definiert alte und neue Anlagen und \"Orte mit sensibler Nutzung\". Der 3. Abschnitt legt \"besondere Vorschriften f\u00fcr alte Anlagen\" fest, n\u00e4mlich eine Sanierungspflicht (Art. 7) und die Sanierungsfrist (Art. 8). Im 4. Abschnitt wird die Kontrolle (Art. 12) geregelt. In den Anh\u00e4ngen zur NISV wird der Anlagegrenzwert an Orten mit empfindlicher Nutzung auf 1 Mikrotesla festgesetzt.</p><p>In der Schweiz besteht das Hoch- und H\u00f6chstspannungsleitungsnetz weitgehend aus alten Anlagen. Es ist nun - 20 Jahre nach Inkrafttreten der NISV - an der Zeit, eine Bilanz \u00fcber die tats\u00e4chliche Sanierung der alten Anlagen zu ziehen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Verordnung \u00fcber den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV; SR 814.710) verlangt bei Hochspannungsleitungen die Einhaltung von Immissionsgrenzwerten f\u00fcr die elektrische Feldst\u00e4rke (gemessen in Volt pro Meter) und der magnetischen Flussdichte (gemessen in Mikrotesla). Deren Einhaltung garantiert, dass Menschen vor sch\u00e4dlichen oder l\u00e4stigen gesundheitlichen Wirkungen der Strahlung von Hochspannungsleitungen gesch\u00fctzt sind.</p><p>Aus der Wissenschaft gibt es allerdings Hinweise, dass bei einer Langzeitexposition durch ein Magnetfeld mit Intensit\u00e4ten unterhalb des Immissionsgrenzwertes f\u00fcr die magnetische Flussdichte gesundheitliche Folgen bestehen k\u00f6nnten. Deshalb verlangt die NISV, dass das von Hochspannungsleitungen verursachte Magnetfeld gegen\u00fcber Orten mit empfindlichen Nutzungen (OMEN) wie Wohnungen oder Schulen im Sinne der Vorsorge zus\u00e4tzlich begrenzt wird. Werden Hochspannungsleitungen neu erstellt, m\u00fcssen sie vorsorglich einen sogenannten Anlagegrenzwert (AGW) f\u00fcr die magnetische Flussdichte einhalten, der deutlich unter dem Immissionsgrenzwert liegt. F\u00fchrt der Betrieb einer bereits erstellten Hochspannungsleitung zu \u00dcberschreitungen dieses AGW, muss die Phasenbelegung der Anlage soweit optimiert werden, als dies technisch und betrieblich m\u00f6glich ist.</p><p>1) Der Betriebsinhaber einer Anlage muss der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde im Bewilligungsverfahren ein Standortdatenblatt einreichen, welches die Daten ausweist, die f\u00fcr die Erzeugung der Strahlung massgebend sind. Dies gilt allerdings nur, wenn die Anlage neu gebaut oder im Sinne der NISV ge\u00e4ndert wird. Bei alten Anlagen wird eine Sanierungsabkl\u00e4rung durchgef\u00fchrt, um festzustellen, inwieweit die Phasenbelegung optimiert werden kann. Die Anzahl der erhaltenen Standortdatenbl\u00e4tter erlaubt also keinen R\u00fcckschluss auf den Grad der Umsetzung von allf\u00e4lligen Sanierungen alter Anlagen.</p><p>2) und 3) Das Eidgen\u00f6ssische Starkstrominspektorat (ESTI) erhebt die Anzahl der OMEN, bei denen der AGW \u00fcberschritten ist, nicht systematisch f\u00fcr das gesamte Netz. Hingegen muss bei neuen Anlagen im Bewilligungsverfahren im Standortdatenblatt die Belastung durch das Magnetfeld an denjenigen OMEN ausgewiesen werden, die sich innerhalb des Untersuchungsperimeters befinden. Die Belastung an den einzelnen OMEN wird mittels einer Modellierung der magnetischen Flussdichte berechnet und darf den AGW nur mit einer Ausnahmebewilligung \u00fcberschreiten. Eine Messung wird vom ESTI nur bei einer erteilten Ausnahme angeordnet (Art. 12 Abs. 3 NISV). In den letzten Jahren wurden keine Ausnahmen gew\u00e4hrt.</p><p>4) Die Kosten f\u00fcr eine korrekt durchgef\u00fchrte Abnahmemessung belaufen sich je nach Aufwand auf wenige Tausend Schweizerfranken.</p><p>5) Weil der Sanierungsbedarf im Einzelfall abgekl\u00e4rt werden muss, l\u00e4sst sich keine genaue Anzahl nennen. Das ESTI hat in den Jahren 2004-2008 schweizweite Erhebungen zum Zustand von Freileitungen auf den Netzebenen (NE) 1, 3 und 5 gemacht. Daraus ergeht, dass schon zu jenem Zeitpunkt 36 Prozent aller Leitungen auf NE 5 als neue Anlagen die Grenzwerte nach NISV einhielten. Auf NE 1 und 3 trifft dies sogar bei 72 Prozent der Leitungen zu. Die Betriebsinhaber haben zudem zwischen 2000 und 2020 16 Prozent der Leitungen auf NE 5 und 44 Prozent der Leitungen auf NE 1 und 3 saniert.</p><p>6) Eine (messtechnische) \u00dcberpr\u00fcfung durch das ESTI, ob eine sanierte alte Anlage nach erfolgter Sanierung weniger strahlt, ist nicht n\u00f6tig. Die geforderte Optimierung der Phasenbelegung beruht auf physikalischen Gesetzm\u00e4ssigkeiten, welche immer zu weniger Emissionen f\u00fchren.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1599004800000)\/","SubmittedBy":"Regazzi Fabio","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|52|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690507929113)\/","SubmissionDate":"\/Date(1591747200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Umwelt|Gesundheit"}}