{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203596,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203596,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203596,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203596,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203596,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203596,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203596,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203596,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203596,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203596,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203596,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203596,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203596,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203596,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203596,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203596,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203596,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203596,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3596","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Zu welchen Mehrkosten f\u00fchrt der Kurswechsel der Beh\u00f6rden beim elektronischen Patientendossier?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Zusammenhang mit der Verordnungsrevision der eMedikation stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Braucht es f\u00fcr alle Zusatzservices wie die eMedikation separate Verordnungs\u00e4nderungen? Oder k\u00f6nnen die Berechtigungen und die Verantwortlichkeiten zur Anwendung von Zusatzservices generell in der EPDV geregelt werden?</p><p>2. Trifft die Aussage zu, dass die Umsetzung des eMedikationsplans f\u00fcr Stammgemeinschaften mit \u00e4hnlichen Investitionen in Millionenh\u00f6he verbunden sind wie beim aktuellen statischen EPD? Ist jeder Zusatzservice mit so hohen Investitionskosten verbunden? Welche Kosten entstehen durch die Zertifizierungen eines Zusatzservices?</p><p>3. Plant der Bundesrat, dem Parlament einen Vorschlag f\u00fcr eine Anschubfinanzierung der Zusatzservices zu unterbreiten, wie er dies beim EPD als Basisservice gemacht hatte?</p><p>4. K\u00f6nnte das Fehlen einer Finanzierungsl\u00f6sung f\u00fcr die eMedikation dazu f\u00fchren, dass einzelne Stammgemeinschaften die Investition aufschieben oder gar den Betrieb einstellen m\u00fcssen?</p><p>5. Was sind die Folgen f\u00fcr die Patienten und die Leistungserbringer, wenn nicht alle Stammgemeinschaften die eMedikation im EPD gleichzeitig anbieten k\u00f6nnen?</p><p>6. Wie beurteilt der Bundesrat die Gefahr, dass sich Leistungserbringer erst dann einer Stammgemeinschaft anschliessen, wenn im EPD mit der eMedikation ein erster Use Case funktioniert. Basierend auf einem Rechtsgutachten wurde bereits kommuniziert, dass ein versp\u00e4teter Anschluss an eine Stammgemeinschaft kein Grund ist, von der Spitalliste entfernt zu werden.</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss dem FactSheet \"eMedikation\" von eHealthSuisse vom 26. Mai 2020 werden die notwendigen Spezifikationen f\u00fcr die Medikationsdaten im Patientendossier in einer Verordnung festgelegt. Das EDI wird voraussichtlich vom bisherigen Grundsatz abweichen, wonach gem\u00e4ss dem Bundesgesetz \u00fcber das Elektronische Patientendossier (EPDG) nur \"statische\" Daten in die Dossiers eingestellt werden k\u00f6nnen. Die Problematik der statischen PDFs waren von Anfang an ein Kritikpunkt am EPD. </p><p>Zus\u00e4tzlich zur statischen Ablage eines Medikationsplans k\u00f6nnen neu Ver\u00e4nderungen verschiedener strukturierter Dokumente wie Verschreibungen, Verschreibungs\u00e4nderungen oder die Medikamentenabgabe im EPD aktualisiert dargestellt werden. Damit wird ein erster attraktiver Zusatzservice im EPD geschaffen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das elektronische Patientendossiergesetz (EPDG; SR 816.1) verlangt eine Zertifizierung von Stammgemeinschaften und Gemeinschaften, um einerseits den Datenschutz und die Datensicherheit, und andererseits eine technische und semantische Interoperabilit\u00e4t sicherzustellen. Bei der eMedikation steht die technische und semantische Interoperabilit\u00e4t im Vordergrund, welche im Anhang 4 der Verordnung des EDI vom 22. M\u00e4rz 2017 \u00fcber das elektronische Patientendossier (EPDV-EDI; SR 816.111) definiert wird.</p><p>1. Die eMedikation ist kein \"Zusatzservice\". Es ist ein sogenanntes strukturiertes \"Austauschformat\" und wird im Anhang 4 der EPDV-EDI festgelegt. Die Umsetzung wird damit f\u00fcr alle Stammgemeinschaften verbindlich. Eine generelle Berechtigung f\u00fcr alle Arten von Austauschformaten ist nicht m\u00f6glich, da diese Austauschformate pro Anwendungsfall spezifisch sein m\u00fcssen.</p><p>2. - 4. Die Einf\u00fchrung eines strukturierten eMedikationsplans ist seit l\u00e4ngerer Zeit geplant und verursacht bei den Stammgemeinschaften keine nennenswerten Investitionen. Es ist wie alle anderen Informationen im EPD ein Dokument, das abgelegt und von berechtigten Gesundheitsfachpersonen abgerufen werden kann. Eine explizite Zertifizierung von Austauschformaten ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Qualit\u00e4tssicherung liegt bei den Gesundheitsorganisationen und Stammgemeinschaften.</p><p>Im Jahr 2017 hat die Interprofessionelle Arbeitsgruppe (IPAG) der Berufsverb\u00e4nde Empfehlungen zur eMedikation im EPD-Kontext erarbeitet. Der eMedikationsplan wird dabei nur als Teilaspekt angesehen. Weitere Prozessschritte wie die Erstellung eines eRezeptes oder die Dokumentation der Medikamentenabgabe in der Apotheke sind darin ebenfalls enthalten. F\u00fcr die Umsetzung dieses vollst\u00e4ndigen eMedikations-Prozesses mit allen daf\u00fcr notwendigen Dokumenten hat eHealth Suisse ein Konzept erarbeitet. Ob - und allenfalls wann - dieses Konzept umgesetzt wird, ist noch offen. In Zukunft planen und entscheiden Stammgemeinschaften, Bund, Kantone und eHealth Suisse in einem gemeinsamen Prozess, wie das EPD fachlich weiterentwickelt wird. In dieser Planung wird auch ber\u00fccksichtigt, welche Kosten eine neue Funktionalit\u00e4t ausl\u00f6st.</p><p>5. Grunds\u00e4tzlich sind die Stammgemeinschaften frei, f\u00fcr Behandlungsprozesse in ihrem Versorgungsgebiet eigene strukturierte Austauschformate zu definieren. In diesem Fall kann es aber sein, dass diese Austauschformate in anderen Stammgemeinschaften nicht oder nur in einer PDF-Version gelesen werden k\u00f6nnen. Sobald aber f\u00fcr ein Themengebiet wie die eMedikation ein Austauschformat in der EPDV-EDI festgelegt wird, muss dieses in allen Stammgemeinschaften verwendet werden.</p><p>6. Aus Sicht des Bundesrates besteht der erste EPD Use Case bereits mit der zur Verf\u00fcgung Stellung von behandlungsrelevanten Dokumenten wie ein Spitalaustrittsbericht oder Laborbefund. Gem\u00e4ss der aktuellen Rechtsgrundlage sind alle station\u00e4ren Einrichtungen, die zur T\u00e4tigkeit zulasten der obligatorischen Krankenversicherung zugelassen sind, verpflichtet, sich einer zertifizierten Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft anzuschliessen. Diese Verpflichtung gilt nicht f\u00fcr ambulante Leistungserbringer.</p><p>Die Streichung von der Spitalliste von Spit\u00e4lern, die nach Ablauf der \u00dcbergangsfrist von drei Jahren nach Inkrafttreten des EPDG noch keiner Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft beigetreten sind, wird in einem Rechtsgutachten (siehe in: Aktuelle Juristische Praxis (AJP) 2019, S. 1156-1170) als nicht verh\u00e4ltnism\u00e4ssig eingestuft. Gem\u00e4ss Angaben der Schweizer Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -Direktoren (GDK) hatten sich Anfang Mai alle Listenspit\u00e4ler mit Ausnahme von 10 Privatspit\u00e4lern einer Stammgemeinschaft angeschlossen. Bis zum Start des EPD ist davon auszugehen, dass auch diese sich einer Stammgemeinschaft oder Gemeinschaft angeschlossen haben.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1599004800000)\/","SubmittedBy":"Graf-Litscher Edith","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|34|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690507573920)\/","SubmissionDate":"\/Date(1591833600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Medien und Kommunikation|Gesundheit"}}