{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203609,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203609,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203609,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203609,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203609,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203609,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203609,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203609,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203609,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203609,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203609,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203609,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203609,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203609,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203609,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203609,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203609,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203609,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3609","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Welches ist die Bilanz aus der Lockerung bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat hat beschlossen, dass er die Vorschriften f\u00fcr die Kennzeichnung vorsorglich lockern will, um den Lebensmittelunternehmen die M\u00f6glichkeit zu bieten, allf\u00e4llige Versorgungsengp\u00e4sse aufgrund der Covid-19-Krise zu vermeiden: Es ist m\u00f6glich, die Zusammensetzung eines Lebensmittels zu \u00e4ndern, ohne die Kennzeichnung anpassen zu m\u00fcssen. Ebenso ist es zul\u00e4ssig, bei einem Lieferunterbruch ein anderes Verpackungsmaterial zu verwenden. Die Konsumentinnen und Konsumenten m\u00fcssen mit einem roten Aufkleber auf der Verpackung darauf hingewiesen werden. Ist der Hersteller jedoch der Ansicht, dass dies nicht m\u00f6glich sei, kann den Warnhinweis auch am Verkaufsregal angebracht werden, </p><p>Ich weiss aus verschiedenen Meldungen von Konsumentinnen und Konsumenten, dass die Kennzeichnung an den Regalen fehlerhaft ist, und ich h\u00f6re von den Vertreibern, dass sie sich gegen die Idee eines Aufklebers wehren. Damit ist das Risiko einer Fehlinformation vorprogrammiert. Diese aussergew\u00f6hnliche Lage ohne Pflichtmeldung an die Beh\u00f6rden wurde f\u00fcr die Dauer von sechs Monaten verh\u00e4ngt, also bis am 16. Oktober. Nach Ablauf dieser Frist d\u00fcrfen die Produkte weiter verkauft werden, bis die Lagerbest\u00e4nde abgebaut sind, wodurch das Risiko, dass die Konsumentinnen und Konsumenten irregef\u00fchrt werden, \u00fcber das Ende der heutigen Krise hinaus andauert. In unseren Nachbarl\u00e4ndern hingegen gilt eine Dauer von drei Monaten und eine Pflichtmeldung an die Beh\u00f6rden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Welche Bilanz zieht der Bundesrat aus der Lockerung w\u00e4hrend der Covid-19-Krise?</p><p>2. Wie viele Unternehmen haben von dieser Ausnahmem\u00f6glichkeit Gebrauch gemacht, die Zusammensetzung eines Lebensmittels zu \u00e4ndern, ohne dies auf der Kennzichnung angeben zu m\u00fcssen? </p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, die Dauer f\u00fcr dieses genehmigte Ausnahmesystem zu verk\u00fcrzen, um die Rechtssicherheit m\u00f6glichst rasch wiederherzustellen?</p><p>4. Wie glaubhaft bleibt nach Ansicht des Bundesrats unser Lebensmittelsystem f\u00fcr diejenigen L\u00e4nder, die Lebensmittel in die Schweiz importieren und sich \u00fcber die Lockerung des Kennzeichnungssystems erstaunt gezeigt haben? </p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Dem Bund liegen keine Informationen \u00fcber die H\u00e4ufigkeit vor, mit der die Ausnahmeregelung angewendet werden musste, da Unternehmen entsprechende Lockerungsmassnahmen den Beh\u00f6rden nicht melden m\u00fcssen. Aufgrund der Realit\u00e4t in den Verkaufsregalen war dies offenbar selten der Fall. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass es wichtig und richtig war, diese M\u00f6glichkeit anzubieten. Dies einerseits um allf\u00e4lligen Versorgungsengp\u00e4ssen, die zu Panikk\u00e4ufen gef\u00fchrt h\u00e4tten, vorzubeugen. Andererseits sollte vermieden werden, dass bestimmte Zutaten h\u00e4tten weggeworfen werden m\u00fcssen, weil die Lebensmittel nicht mehr gem\u00e4ss den Angaben auf der Verpackung h\u00e4tten hergestellt werden k\u00f6nnen (Food Waste).</p><p>3. Die Rechtssicherheit und der Gesundheitsschutz sind jederzeit gew\u00e4hrleistet: F\u00fcr die Umsetzung der Ausnahmeregelung gelten sehr strenge Bedingungen (siehe Art. 12 Abs. 1bis Bst. a-c der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenst\u00e4ndeverordnung, LGV; SR 817.02). Es ist daher nicht n\u00f6tig, die Dauer der Lockerung zu verk\u00fcrzen, denn sobald die Versorgung auch w\u00e4hrend der Covid-19-Pandemie gew\u00e4hrleistet werden kann, sind die Voraussetzungen f\u00fcr eine Lockerung nicht mehr erf\u00fcllt. Zudem d\u00fcrfen die von der Lockerung betroffenen (und somit von den Tatsachen abweichenden) Angaben f\u00fcr die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten nicht relevant sein (beispielsweise Zutaten, die Allergien ausl\u00f6sen k\u00f6nnen, n\u00e4hrwert- und gesundheitsbezogene Angaben, Verbrauchsdatum oder obligatorische Warnhinweise). Lebensmittel, deren Deklaration von den Tatsachen abweicht, m\u00fcssen immer mit einem leicht erkennbaren roten, runden Kleber versehen sein. Nur in Ausnahmef\u00e4llen, wenn ein Kleber aus technischen Gr\u00fcnden - wie etwa bei gewissen Tiefk\u00fchlprodukten - nicht haftet, muss diese Information auf einem deutlich sichtbaren Plakat am Verkaufsregal angebracht werden (Art. 12 Abs. 1ter LGV).</p><p>4. Angesichts der strengen Bedingungen, die f\u00fcr eine Lockerung der Lebensmittelkennzeichnung w\u00e4hrend der Covid-19-Pandemie erf\u00fcllt sein m\u00fcssen, ist das Schweizer Lebensmittelsystem gegen\u00fcber den Lebensmitteln importierenden L\u00e4ndern vollkommen glaubw\u00fcrdig.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1597795200000)\/","SubmittedBy":"Michaud Gigon Sophie","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690508482963)\/","SubmissionDate":"\/Date(1592179200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Gesundheit"}}