{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203619,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203619,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203619,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203619,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203619,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203619,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203619,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203619,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203619,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203619,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203619,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203619,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203619,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203619,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203619,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203619,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203619,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203619,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3619","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Anlageentscheide der SNB m\u00fcssen in der Schweiz getroffen werden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zur \u00c4nderung der Gesetzgebung \u00fcber die Schweizerische Nationalbank (SNB) auszuarbeiten, der diese Einrichtung dazu verpflichtet, eine Ethikkommission einzusetzen, die aus Mitgliedern der SNB und der Zivilgesellschaft besteht. Diese Kommission soll keinen Einfluss auf die Geldpolitik nehmen, aber dennoch zwei Entscheide treffen k\u00f6nnen: Sie soll bestimmte Aktien nach ethischen Kriterien ausschliessen und das Stimmrecht von am Markt angelegten Aktien der SNB aus\u00fcben k\u00f6nnen. Die SNB ihrerseits bliebe vollkommen unabh\u00e4ngig, wenn es im Rahmen ihrer W\u00e4hrungspolitik um die Anzahl der zu erwerbenden oder zu ver\u00e4ussernden Aktien geht.</p>","ReasonText":"<p>Die SNB ist, wenn man ihre Investition von Devisen in Aktien betrachtet, nach der Bank von Japan und der Chinesischen Volksbank die drittgr\u00f6sste Zentralbank der Welt. In ihrer Anlagepolitik wird aber mehr auf Verschleierung als auf Transparenz gesetzt, wie die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 20.3114 j\u00fcngst deutlich gemacht hat.</p><p>Dass die SNB ihre Anlagen diversifizieren muss, um die Marktrisiken zu minimieren, ist unbestritten. Aber der norwegische Staatsfonds, der den gleichen Marktrisiken ausgesetzt ist wie die SNB, hat eine Ethikkommission eingesetzt, die die Investitionen, die im Namen der Norwegerinnen und Norweger get\u00e4tigt werden, \u00fcberwacht. Diese Kommission hat bisher Walmart (aus sozialen Gr\u00fcnden) und Rio Tinto (aus Gr\u00fcnden des Umweltschutzes) von den Anlagem\u00f6glichkeiten ausgeschlossen. Die SNB ihrerseits ist in diese beiden Unternehmen breit investiert und hat nie dar\u00fcber nachgedacht, sie aus den Anlagem\u00f6glichkeiten auszuschliessen. Zudem hat sie mehrere Milliarden in BP, Shell, Exxon Mobil und Chevron investiert - vier Unternehmen, die zu den 25 gr\u00f6ssten Dreckschleudern weltweit geh\u00f6ren. Mit diesen Anlagen d\u00fcrfte die SNB gleich viel zur Umweltverschmutzung beitragen wie die ganze Schweiz. Diese Verschmutzung verst\u00f6sst gegen die Verpflichtungen, die der Bundesrat mit dem Pariser \u00dcbereinkommen eingegangen ist.  Er hat sich dazu verpflichtet, die Finanzfl\u00fcsse auf eine treibhausgasarme Entwicklung auszurichten. Im Bereich der CO2-Emissionen muss der Bundesrat \u00fcber der Unabh\u00e4ngigkeit der SNB stehen. </p><p>Die Anlageentscheide der SNB sind abgekoppelt von jeglicher demokratischen Kontrolle. Sie werden getroffen von externen Dienstleistern, \u00fcber die man nichts weiss, die aber sicher an der Wall Street eine Institution sind. Dass die Entscheide zu den Anlagen der Schweiz, die im Namen der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger getroffen werden, von Bankern in Manhattan get\u00e4tigt werden, ist inakzeptabel. Diese Entscheide sollten von Schweizerinnen und Schweizern gef\u00e4llt werden, und das in Bern.</p><p>Kann die SNB die Ausschlusskriterien und die externen Dienstleister bekannt geben? Tragen diese externen Dienstleister dem Klimawandel so Rechnung, dass sie die Bestrebungen des Bundesrates im Rahmen des Pariser \u00dcbereinkommens unterst\u00fctzen? Um diesen Herausforderungen zu begegnen und gleichzeitig die Unabh\u00e4ngigkeit der SNB zu wahren, muss eine Ethikkommission aus unabh\u00e4ngigen Personen und aus Mitgliedern der SNB eingesetzt werden, die die Devisenanlagen der SNB verwaltet.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Anlageverwaltung der Nationalbank untersteht dem Primat der Geld- und W\u00e4hrungspolitik. Dank ihrer Aktiven (Anlagen in Fremdw\u00e4hrungen, Gold usw.) verf\u00fcgt die SNB jederzeit \u00fcber den n\u00f6tigen Handlungsspielraum, um die Geldpolitik umzusetzen. Die SNB strebt mit ihrer Anlagepolitik keine besonderen wirtschafts- oder umweltpolitischen Ziele an. Bei ihren Aktienanlagen sieht die SNB grunds\u00e4tzlich von einer Titelselektion ab. Sie bildet die Aktienm\u00e4rkte in ihrer Gesamtheit ab und h\u00e4lt Titel und Sektoren entsprechend der jeweiligen Marktkapitalisierung. Von diesem Ansatz weicht sie in begr\u00fcndeten F\u00e4llen ab und sie hat bereits heute Ausschlusskriterien definiert. Die SNB ber\u00fccksichtigt in ihrem Portfolio ESG-Kriterien (Environment, Social and Governance), indem sie keine Anteile von spezifischen Unternehmen h\u00e4lt, deren Produkte oder Produktionsweise bestehende grundlegende Schweizer Normen oder Werte verletzen. Diese Ausschlusspolitik ist unabh\u00e4ngig von Risiko-/Ertrags\u00fcberlegungen und die Kriterien basieren auf Werten, die sich aus der Schweizerischen Gesetzgebung wie auch international geltenden, von der Schweiz \u00fcbernommenen Konventionen und Vertr\u00e4gen ergeben. Ausgeschlossen werden auch Unternehmen, die in Bezug auf \"gravierende Umweltsch\u00e4den\" als \"besonders unverantwortlich\" gelten. Die SNB hat ihre Ausschlusspolitik bspw. in ihrem letzten Rechenschaftsbericht (S. 85/86) dargelegt. Bei der Definition der Ausschlusskriterien achtet die SNB darauf, dass dadurch die Erf\u00fcllung der Geld- und W\u00e4hrungspolitik nicht eingeschr\u00e4nkt wird.</p><p>Der Bundesrat nimmt das Interesse an der Anlagepolitik der SNB insbesondere im Zusammenhang mit Nachhaltigkeits- und Umweltzielen seit l\u00e4ngerem wahr. Er ist jedoch der Auffassung, dass die Unabh\u00e4ngigkeit der SNB wie auch die Ausrichtung ihrer T\u00e4tigkeit auf die Geldpolitik zentral ist. Der Bundesrat hat die Annahme des Postulats 20.3012 der WAK-N \"Nachhaltigkeitsziele f\u00fcr die SNB\" beantragt, welches aller Voraussicht nach in der Herbstsession 2020 im Nationalrat behandelt werden wird. In diesem Bericht k\u00f6nnten die potenziellen Auswirkungen der Klima- und Umweltrisiken auf die Preis- und Finanzstabilit\u00e4t sowie die M\u00f6glichkeiten und Grenzen der Ber\u00fccksichtigung von Nachhaltigkeitszielen im Rahmen der Anlagepolitik der SNB aufgezeigt werden.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, auch die Frage der Einsetzung einer Ethikkommission durch die SNB im Rahmen des erw\u00e4hnten Berichts zum Postulat 20.3012 zu pr\u00fcfen, sollte dieses durch das Parlament \u00fcberwiesen werden. Die vorliegende Motion lehnt der Bundesrat aber ab, da eine Gesetzes\u00e4nderung nicht ohne vorg\u00e4ngige eingehende Pr\u00fcfung vorgenommen werden sollte. Insbesondere sind m\u00f6gliche Zielkonflikte mit der Unabh\u00e4ngigkeit der SNB und ihrem auf die Geldpolitik ausgerichteten Mandat sowie dem bestehenden institutionellen Aufbau der SNB zu untersuchen, damit ein fundierter Entscheid bez\u00fcglich der Einf\u00fchrung einer Ethikkommission m\u00f6glich ist.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1599004800000)\/","SubmittedBy":"Hurni Baptiste","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1654646400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|15|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690508214967)\/","SubmissionDate":"\/Date(1592179200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Wirtschaft|Finanzwesen"}}