{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203623,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203623,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203623,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203623,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203623,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203623,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203623,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203623,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203623,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203623,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203623,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203623,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203623,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203623,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203623,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203623,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203623,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203623,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3623","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Folgen der Negativzinsen f\u00fcr Freiz\u00fcgigkeitseinrichtungen und f\u00fcr die Auffangeinrichtung BVG","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Jahr 2017 hat das Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen ein Rechtsgutachten bei Prof. Dr. Jacques-Andr\u00e9 Schneider \u00fcber die Zul\u00e4ssigkeit von Negativzinsen auf Freiz\u00fcgigkeitskonten in der Form reiner Sparl\u00f6sungen in Auftrag gegeben. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass die Erhebung von Negativzinsen bei reinen Sparl\u00f6sungen nicht zul\u00e4ssig sein solle. Die kantonalen BVG-Aufsichtsbeh\u00f6rden haben sich dieser Rechtsansicht angeschlossen und sie bei den ihnen unterstellten Vorsorgestiftungen durchgesetzt. Die SGK-N und SGK-S haben im Rahmen der Corona - Bew\u00e4ltigung und der im Markt vorhandenen Negativzinsen Ende April 2020 den Bundesrat schriftlich gebeten, Nullzinsen f\u00fcr die Auffangeinrichtung BVG bei der SNB oder der Bundestresorerie zu pr\u00fcfen. Aufgrund der weiterhin anhaltenden Negativzinsen und der Nachwirkungen von Corona (z.B. Zunahme von Freiz\u00fcgigkeitsleistungen infolge Arbeitslosigkeit) besteht das Risiko, dass aufgrund dieser Aufsichtspraxis nebst der Auffangeinrichtung BVG auch alle anderen Freiz\u00fcgigkeitseinrichtungen in eine Unterdeckung geraten k\u00f6nnen und die Vorsorgegelder nicht mehr voll garantiert sind. Ohne Verbesserung der Gesamtmarktsituation ist eine Gesch\u00e4ftsaufgabe bei vielen Freiz\u00fcgigkeitseinrichtungen zu bef\u00fcrchten, was das Problem der Auffangeinrichtung BVG akzentuieren und das Vertrauen in die Altersvorsorge belasten w\u00fcrde.</p><p>Wenn nun ein solcher Schritt f\u00fcr die Auffangeinrichtung BVG gepr\u00fcft werden soll, stellt sich die Frage, wie sichergestellt werden kann, dass alle anderen Freiz\u00fcgigkeitseinrichtungen nicht benachteiligt werden, da diese ebenfalls unter der Negativzinssituation leiden. </p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat vor diesem Hintergrund (anhaltende Negativzinsen, keine M\u00f6glichkeit der Weiterbelastung an Kontoinhaber, Coronafolgen) diese Problematik und die Perspektiven f\u00fcr die Auffangeinrichtung BVG und f\u00fcr die Freiz\u00fcgigkeitsstiftungen?</p><p>2. Wie stellt sich der Bundesrat zur M\u00f6glichkeit der Nullverzinsung der SNB </p><p>a. f\u00fcr die Auffangeinrichtung?</p><p>b. f\u00fcr alle anderen Freiz\u00fcgigkeitseinrichtungen?</p><p>3. Die Weiterbelastung der Negativzinsen an Vorsorgenehmer erfordert eine Praxis\u00e4nderung der kantonalen BVG-Aufsichtsbeh\u00f6rden. W\u00e4re der Bundesrat bereit, eine Gesetzes\u00e4nderung zu pr\u00fcfen, sollten die BVG-Aufsichtsbeh\u00f6rden weiterhin an ihrer Aufsichtspraxis festhalten?</p><p>4. Wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass bei allf\u00e4lligen Massnahmen zugunsten der Auffangeinrichtung BVG keine Benachteiligung der Freiz\u00fcgigkeitseinrichtungen stattfindet?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zu 1, 3 und 4: Der Bundesrat beantragt dem Parlament ein dringliches Bundesgesetz, welches der Auffangeinrichtung erm\u00f6glicht, Gelder aus dem Freiz\u00fcgigkeitsbereich ohne Verzinsung bei der Bundestresorerie bis zu einem Betrag von maximal 10 Milliarden Franken anzulegen. Die Anlage soll an Bedingungen gekn\u00fcpft und betragsm\u00e4ssig limitiert sein und nur dann konkret m\u00f6glich sein, wenn der Deckungsgrad der Auffangeinrichtung unter 105\u00a0Prozent f\u00e4llt. Das Bundesgesetz soll auf 3 Jahre befristet werden. Diese Anlagem\u00f6glichkeit stellt keine Wettbewerbsverzerrung dar, da die Auffangeinrichtung einem Kontrahierungszwang unterliegt und diese Gelder nicht ablehnen kann. Sie nimmt fast ausschliesslich Freiz\u00fcgigkeitsgelder entgegen, bei denen der Versicherte keine Wahl getroffen hat, wohin das Geld \u00fcbertragen werden soll. Anders als die Auffangeinrichtung m\u00fcssen Freiz\u00fcgigkeitseinrichtungen keine Konten in Form der reinen Sparl\u00f6sung anbieten. Sie k\u00f6nnen die Annahme solcher Gelder aussetzen oder stattdessen auch das sogenannte Wertschriftensparen anbieten. Dieses ist gewinntr\u00e4chtig und das Anlagerisiko wird von den Versicherten getragen.</p><p>Negativzinsen oder allgemeiner ausgedr\u00fcckt das Tiefzinsumfeld stellen generell eine grosse Herausforderung f\u00fcr die kapitalgedeckte berufliche Vorsorge dar, da die M\u00f6glichkeit Ertr\u00e4ge auf den Anlagen zu generieren beschr\u00e4nkt ist. Gem\u00e4ss Botschaft zum dringlichen Bundesgesetz betreffend die Anlage von Geldern aus dem Freiz\u00fcgigkeitsbereich der Auffangeinrichtung bei der Bundestresorerie wird das EDI eine Arbeitsgruppe einsetzen, welche die langfristigen L\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten des Problems f\u00fcr die Auffangeinrichtung und auch f\u00fcr die \u00fcbrigen Freiz\u00fcgigkeitseinrichtungen der beruflichen Vorsorge diskutieren soll. Die Arbeitsgruppe wird demnach auch \u00fcber die M\u00f6glichkeit der Einf\u00fchrung von Negativzinsen im Freiz\u00fcgigkeitsbereich diskutieren. Eine solche L\u00f6sung w\u00fcrde allerdings das Vorsorgekapital von Versicherten schm\u00e4lern.</p><p>Zu 2: Ein Recht der Auffangeinrichtung oder von Freiz\u00fcgigkeitseinrichtungen auf die Er\u00f6ffnung von unverzinslichen Konten bei der SNB w\u00fcrde eine Gesetzesanpassung erforderlich machen. Ein solches Vorgehen k\u00f6nnte zwar die Negativzinsproblematik von Freiz\u00fcgigkeitseinrichtungen teilweise entsch\u00e4rfen, weil eine der verschiedenen Anlageklassen der Einrichtung (Geldanlagen) besser als zu Marktkonditionen verzinst w\u00fcrde. Das Grundproblem w\u00fcrde sie jedoch nicht l\u00f6sen. In jedem Fall ist zu ber\u00fccksichtigen, dass f\u00fcr die SNB die Negativzinspolitik - die SNB verzinst die einen bestimmten Freibetrag \u00fcberschreitenden Sichtguthaben von Banken negativ - ein zentraler Pfeiler ihrer geldpolitischen Strategie ist. Die Schaffung neuer Kontoberechtigter bei der SNB, verbunden mit der Befreiung von der Negativverzinsung f\u00fcr diese Institutionen, l\u00e4uft dieser Strategie entgegen. Die Bevorteilung einzelner Marktteilnehmer ist nicht mit den Aufgaben der Zentralbank vereinbar. Aus diesen Gr\u00fcnden kommt der Bundesrat in seiner Botschaft vom 1. Juli 2020 zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Anlage von Geldern aus dem Freiz\u00fcgigkeitsbereich der Auffangeinrichtung bei der Bundestresorerie) denn auch zum Schluss, die Variante eines Girokontos bei der SNB in dieser Vorlage nicht weiter zu verfolgen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1598400000000)\/","SubmittedBy":"Dittli Josef","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600646400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|44|2836|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690508143333)\/","SubmissionDate":"\/Date(1592179200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz|Gesundheit"}}