{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203625,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203625,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203625,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203625,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203625,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203625,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203625,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203625,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203625,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203625,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203625,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203625,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203625,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203625,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203625,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203625,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203625,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203625,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3625","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zustr\u00f6mbereiche","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, zum gezielten Schutz des Grundwassers (und damit eines wesentlichen Teils unseres Trinkwassers) die rechtlichen Grundlagen wie folgt zu schaffen beziehungsweise anzupassen:</p><p>1. Die Pflicht der Kantone zur Bestimmung der Zustr\u00f6mbereiche f\u00fcr alle im \u00f6ffentlichen Interesse liegenden Grundwasserfassungen von regionaler Bedeutung, sowie anderer Grundwasserfassungen, bei welchen die Gefahr einer Verunreinigung besteht, wird im Gesetz verankert. Diese Zustr\u00f6mbereiche m\u00fcssen bis 2035 bestimmt werden.</p><p>2. Um eine z\u00fcgige Umsetzung sicherzustellen, werden 40 Prozent des anrechenbaren Aufwandes f\u00fcr die Bestimmung der Zustr\u00f6mbereiche vom Bund subventioniert. Dabei soll eine r\u00fcckwirkende Finanzierung m\u00f6glich sein, wenn die Arbeiten nach dem 1. Januar 2020 begonnen wurden.</p><p>3. Die Kantone sind zu verpflichten, dem Bund dazu innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzesvorschriften eine Planung zur Bestimmung der Zustr\u00f6mbereiche vorzulegen.</p><p>4. Die Kantone sind zur periodischen Berichterstattung \u00fcber den Stand der Umsetzung der Planung zur Bestimmung Zustr\u00f6mbereiche und der darin festgelegten Massnahmen zum Schutz der Wasserqualit\u00e4t zu verpflichten.</p><p>5. Im Zustr\u00f6mbereich von Trinkwasserfassungen d\u00fcrfen nur Pflanzenschutzmittelprodukte eingesetzt werden, welche nicht zu Abbauprodukten im Grundwasser mit Konzentrationen von \u00fcber 0,1 Mikrogramm pro Liter f\u00fchren (siehe Antwort des Bundesrates zu Mo. 19.4314, Moser: Trinkwasser durch die Versch\u00e4rfung der Zulassung besser sch\u00fctzen).</p>","ReasonText":"<p>Grundwasser wird durch die Versickerung von Regenwasser gebildet. Dabei werden verschiedene Stoffe vom Boden ins Grundwasser ausgewaschen. Das Gebiet, aus welchem das Grundwasser einer Trinkwasserfassung stammt, ist der Zustr\u00f6mbereich. Die Wasserqualit\u00e4t des Trinkwassers wird also direkt durch die Bodenbelastung in ihrem Zustr\u00f6mbereich gepr\u00e4gt. Besonders Verunreinigungen mit den Abbauprodukten von Chlorothalonil sind im Mittelland sehr verbreitet. Weil die Bodenschicht die Verunreinigungen speichern und den Transport verlangsamen, treten Verunreinigungen zum Teil erst Jahre oder Jahrzehnte nach deren Einsatz im Trinkwasser auf und k\u00f6nnen auch nach deren Einsatzverbot noch viele Jahre weiter aus der Bodenschicht ausgewaschen werden und so das Trinkwasser belasten.</p><p>Heute m\u00fcssen die Kantone die Zustr\u00f6mbereiche nur dann festlegen, wenn das Grundwasser in der Fassung bereits verunreinigt ist oder die Gefahr einer Verunreinigung besteht. Verunreinigungen sollten dann durch gezielte Massnahmen in der Bewirtschaftung reduziert werden. Bis heute sind jedoch viel weniger Zustr\u00f6mbereiche ausgeschieden, als aufgrund der aktuellen Verunreinigungen n\u00f6tig w\u00e4re.</p><p>Gem\u00e4ss Stellungnahme des Bundesrates zu den Mo. 20.3022 (Wettstein Felix) und 20.3052 (Fluri) wurden bisher \"von den Kantonen jedoch erst wenige Zustr\u00f6mbereiche ausgeschieden. Damit die Qualit\u00e4t des Grundwassers in der Schweiz langfristig garantiert werden kann, sind die Kantone angehalten, rasch m\u00f6glichst die Zustr\u00f6mbereiche auszuscheiden. Mit einer angepassten Nutzung der Zustr\u00f6mbereiche k\u00f6nnen ein nachhaltiger Schutz der Wasserversorgung und eine gute Trinkwasserqualit\u00e4t garantiert werden.\"</p><p>Genau dies will die vorliegende Motion! Um den Schutz der Trinkwasserqualit\u00e4t zu gew\u00e4hrleisten, m\u00fcssen die Zustr\u00f6mbereiche in Zukunft f\u00fcr alle Grundwasserfassungen, die im \u00f6ffentlichen Interesse sind, festgelegt werden. Dieser Zustr\u00f6mbereich muss wie ein Anlageteil der zur Wasserversorgung geh\u00f6rt betrachtet werden. Durch das Management der Nutzung des Zustr\u00f6mbereiches k\u00f6nnen dann bestehende Verunreinigungen beseitigt und neue Verunreinigungen verhindert werden.</p><p>Ein entsprechender pr\u00e4ventiver Schutz des Zustr\u00f6mbereiche erg\u00e4nzt die geplanten Massnahmen gem\u00e4ss AP 22+ und der pa.\u00a0iv. UREK-S 19.475 in gezielter Weise und soll nachtr\u00e4gliche, \u00e4usserst aufw\u00e4ndige Sanierungsmassnahmen unn\u00f6tig oder mindestens kosteng\u00fcnstiger machen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Ein wichtiges Anliegen der Motion (Ziffer 5) wurde inzwischen durch den Entscheid der WAK-S vom 3. Juli 2020 im Rahmen der pa.\u00a0iv. 19.475 \"Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren\" aufgenommen. Demnach d\u00fcrfen im Zustr\u00f6mbereich von Trinkwasserfassungen nur Pflanzenschutzmittelprodukte eingesetzt werden, welche nicht zu Abbauprodukten im Grundwasser mit Konzentrationen von \u00fcber 0.1 Mikrogramm pro Liter f\u00fchren. Dadurch w\u00fcrde ein wichtiges Anliegen der beiden Volksinitiativen \"F\u00fcr sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung - Keine Subventionen f\u00fcr den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz\" und \"F\u00fcr eine Schweiz ohne synthetische Pestizide\" aufgenommen und sachgerecht umgesetzt. Der Bundesrat begr\u00fcsst diesen L\u00f6sungsansatz auch ausdr\u00fccklich in seiner Stellungnahme zur pa.\u00a0iv. 19.475 vom 19. August 2020. Da sich die WAK-S in ihrer pa.\u00a0iv. 19.475 bereits dem Punkt 5 dieser Motion angenommen hat, lehnt der Bundesrat die vorliegende Motion aus formellen Gr\u00fcnden ab.</p><p>Bei einer Annahme der Motion im Erstrat beh\u00e4lt sich der Bundesrat vor, im Zweitrat lediglich die Annahme der Ziffern 1 bis 4 der Motion zu beantragen. Die Ziffern 1 bis 4 bilden die Voraussetzung f\u00fcr die Umsetzung von Ziffer 5. Dadurch k\u00f6nnten die Zustr\u00f6mbereiche f\u00fcr alle im \u00f6ffentlichen Interesse liegenden Grundwasserfassungen von regionaler Bedeutung sowie f\u00fcr andere Grundwasserfassungen, bei welchen die Gefahr einer Verunreinigung besteht, festgelegt werden. Damit dies m\u00f6glichst rasch erfolgt, ist eine Mitfinanzierung der Bestimmung dieser Zustr\u00f6mbereiche und die Vollzugskontrolle durch den Bund n\u00f6tig, wie es die Motion fordert. F\u00fcr den Bund resultieren daraus voraussichtliche Kosten von insgesamt rund 20 Millionen Franken \u00fcber etwas mehr als zehn Jahre.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1599004800000)\/","SubmittedBy":"Zanetti Roberto","BusinessStatus":215,"BusinessStatusText":"Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1775001600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55|66|2841","Category":"IV","Modified":"\/Date(1779310948030)\/","SubmissionDate":"\/Date(1592265600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft|Energie|Gesundheit"}}