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L\u00fccken verhindern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Zwei Faktoren bestimmen die H\u00f6he der AHV-Renten: Die \"anrechenbaren Beitragsjahre\" und das \"massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen\". Eine Vollrente erh\u00e4lt, wer ab dem 20. Altersjahr bis zum ordentlichen Rentenalter jedes Jahr l\u00fcckenlos AHV-Beitr\u00e4ge bezahlt hat.</p><p>Wurden die Beitr\u00e4ge jedoch nicht ohne Unterbruch einbezahlt oder fehlen sogar ganze Beitragsjahre, bestehen so genannte Beitragsl\u00fccken. Die AHV kann nur eine Teilrente ausrichten: Ein fehlendes Beitragsjahr f\u00fchrt in der Regel zu einer Rentenk\u00fcrzung um mindestens 2,3 Prozent.</p><p>Viele B\u00fcrger sind sich jedoch nicht bewusst, ob sie gen\u00fcgen Beitragsjahre f\u00fcr die Vollrente einbezahlt haben. Neben Auslandsaufenthalten oder Studium k\u00f6nnen auch Fehler des Arbeitgebers zu Beitragsl\u00fccken f\u00fchren. Diese k\u00f6nnen zwar w\u00e4hrend f\u00fcnf Jahren nachgezahlt werden, doch nur wenn man die L\u00fccke, nach der Bestellung eines Auszugs seines Individuellen Kontos (IK), bemerkt. </p><p>In seiner Antwort zur Interpellation 17.3737 \"AHV-Beitr\u00e4ge. Betrug verhindern\" sagt der Bundesrat, dass es zu teuer sei, den Auszug des IK automatisch jedes Jahr an die Versicherten zu senden. Als Gr\u00fcnde werden aufgef\u00fchrt, dass nur die Arbeitgeber die aktuellen Postadressen der Angestellten h\u00e4tten und m\u00fcssten die immer den Ausgleichskassen melden sowie die hohen Kosten des Postversands.</p><p>Mit den heute gegebenen M\u00f6glichkeiten der Digitalisierung, sollte eine kosteng\u00fcnstige und einfache L\u00f6sung m\u00f6glich sein, damit man sein IK schnell und unkompliziert einsehen kann.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, um die Beantwortung folgender Frage:</p><p>- Wie beurteilt der Bundesrat die M\u00f6glichkeit, \u00fcber ein Internet-Portal seine AHV-Beitr\u00e4ge einsehen zu k\u00f6nnen, ohne den IK-Auszug \u00fcber eine Ausgleichskasse bestellen zu m\u00fcssen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Es ist bereits heute m\u00f6glich, den IK-Auszug \u00fcber s\u00e4mtliche Ausgleichskassen auf einfache Weise \u00fcber ein Internet-Portal zu bestellen (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl\u00e4tter-Formulare/Bestellung-Kontoauszug), ohne sich direkt an eine Ausgleichskasse wenden zu m\u00fcssen. Bei den Eintragungen in das individuelle Konto handelt es sich um besonders sch\u00fctzenswerte Daten. Deshalb wird der IK-Auszug heute auch nach Bestellung via Portal nur per Post zugestellt. Dadurch kann auch das Problem umgangen werden, dass die Gesuchstellenden heute im Internet nicht zweifelsfrei identifiziert werden k\u00f6nnen. Diese schriftlich erteilte Auskunft ist verbindlich und der versicherten Person steht ab Zustelldatum eine Frist von 30 Tagen f\u00fcr Einsprachen und Korrekturantr\u00e4ge zur Verf\u00fcgung. Die Versicherten haben somit ein Einsichtsrecht und k\u00f6nnen dieses auf einfache Art und Weise wahrnehmen.</p><p>Damit die IK-Eintr\u00e4ge in einem Internet-Portal eingesehen werden k\u00f6nnen, m\u00fcssten die entsprechenden Daten online verf\u00fcgbar sein. Dabei ist Folgendes zu ber\u00fccksichtigen:</p><p>1. Daf\u00fcr m\u00fcssen die heutigen Prozesse bei der Gesuchsbearbeitung optimiert und vollst\u00e4ndig digitalisiert werden. Ein diesbez\u00fcgliches Projekt wurde initiiert. Darin sind auch allf\u00e4llige Neuregelungen der gesetzlich geregelten Zust\u00e4ndigkeiten zu pr\u00fcfen.</p><p>2. F\u00fcr das laufende Jahr gibt es jeweils noch keine IK-Eintragungen (so sind IK-Eintragungen f\u00fcr 2020 fr\u00fchestens im Februar 2021 und sp\u00e4testens im November 2021 abrufbar). Auch online zur Verf\u00fcgung gestellte IK-Eintr\u00e4ge w\u00e4ren somit nie aktuell.</p><p>3. Weil die IK-Eintr\u00e4ge besonders sch\u00fctzenswerte Daten sind, w\u00e4re eine Online-Abfrage nur zul\u00e4ssig, wenn eine eindeutige Identifikation der Abfragenden m\u00f6glich ist. Dies ist heute ohne vorherige Anmeldung und Zuteilung einer Zwei-Faktor-Authentifizierung (analog zum E-Banking) nicht m\u00f6glich.</p><p>4. K\u00f6nnen Arbeitnehmende nachweisen, dass Ihnen Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge vom Lohn abgezogen wurden (Lohnausweise), dann tragen sie kein Verj\u00e4hrungsrisiko, falls die Eintragungen nicht korrekt erfolgten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1597190400000)\/","SubmittedBy":"Stadler Simon","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34|44|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690507988937)\/","SubmissionDate":"\/Date(1592265600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz"}}