{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203654,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203654,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203654,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203654,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203654,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203654,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203654,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203654,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203654,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203654,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203654,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203654,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203654,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203654,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203654,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203654,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203654,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203654,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3654","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"\u00d6ffentliches Beschaffungsrecht. Differenzen zwischen dem Bund sowie den Kantonen und Gemeinden bez\u00fcglich Arbeitnehmerschutz beseitigen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine \u00c4nderung des Binnenmarktgesetzes vom 6. Oktober 1995 (BGBM) vorzulegen, die es den Kantonen erlaubt, bei \u00f6ffentlichen Beschaffungen des Kantons oder der Gemeinden betreffend die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen das \"Leistungsortsprinzip\" anzuwenden, nach dem Muster von Artikel\u00a012 Absatz\u00a01 des Bundesgesetzes vom 21. Juni 2019 \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (B\u00f6B).</p>","ReasonText":"<p>Das Parlament hat am 21. Juni 2019 die Totalrevision des B\u00f6B (nB\u00f6B) verabschiedet. Dabei hat es beschlossen, in Artikel\u00a012 Absatz\u00a01 betreffend die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen das \"Leistungsortsprinzip\" beizubehalten. Nun ist das nB\u00f6B aber nur f\u00fcr Beschaffungen des Bundes anwendbar. F\u00fcr Beschaffungen der Kantone und der Gemeinden gilt die Interkantonale Vereinbarung \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (IV\u00f6B). Im Gegensatz zum B\u00f6B stellt die IV\u00f6B in ihrem Artikel\u00a012 Absatz\u00a01 betreffend die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen auf das \"Herkunftsortsprinzip\" ab. Diese Rechtsungleichheit zwischen den \u00f6ffentlichen Beschaffungen der Kantone und Gemeinden einerseits und denjenigen des Bundes andererseits erkl\u00e4rt sich formell aus dem Umstand heraus, dass die IV\u00f6B als interkantonale Vereinbarung, anders als das nB\u00f6B, das BGBM beachten muss, das ebenfalls das \"Herkunftsortsprinzip\" kennt. </p><p>An einem konkreten Beispiel illustriert: Wenn ein Unternehmen mit Sitz in Z\u00fcrich im Rahmen einer \u00f6ffentlichen Beschaffung eine Leistung in Lausanne erbringt, muss es die im Kanton Waadt geltenden Arbeitnehmerschutzbestimmungen einhalten, wenn es sich um eine Beschaffung des Bundes handelt, jedoch \"nur\" die Arbeitnehmerschutzbestimmungen des Kantons Z\u00fcrich, wenn es sich um eine kantonale oder kommunale Beschaffung handelt. </p><p>Auf den ersten Blick scheint das relativ unerheblich zu sein, kann man doch annehmen, dass angesichts des Umstandes, dass es sich beim Arbeitnehmerschutzrecht in erster Linie um Bundesrecht handelt, die Rechtslage in den beiden Kantonen sich kaum gross unterscheiden wird. Doch w\u00e4re dies etwas voreilig, gibt es doch zahlreiche kantonale Unterschiede einerseits in der Rechtsetzung \u00fcber den Arbeitnehmerschutz und andererseits was die Existenz von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen betrifft oder Normalarbeitsvertr\u00e4ge, die manchmal lediglich in einem einzigen Kanton oder in einzelnen Kantonen anwendbar sind. Kommt hinzu, dass Unterschiede etwa in der Belastung mit Steuern und Abgaben oder bei den L\u00f6hnen, die zun\u00e4chst minim erscheinen, unter dem Strich zu erheblichen Unterschieden in den offerierten Preisen f\u00fchren k\u00f6nnen, was dann umso erheblicher ist, je mehr der Preis die Beschaffung bestimmt. Daraus k\u00f6nnen sich beim Vergabeentscheid schnell einmal Wettbewerbsnachteile f\u00fcr Anbieterinnen aus andern Kantonen ergeben. </p><p>Es dr\u00e4ngt sich von daher auf, das BGBM zu \u00e4ndern, um dieses Nebeneinander von zwei sich gegenseitig ausschliessenden Prinzipien zu beseitigen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber den Binnenmarkt (BGBM; SR 943.02) ist ein Rahmengesetz, das haupts\u00e4chlich darauf abzielt, von den Kantonen und Gemeinden aufgestellte Beschr\u00e4nkungen des Marktzugangs abzubauen. Es legt das Herkunftsortsprinzip (Art. 2 Abs. 3 BGBM) als Grundpfeiler f\u00fcr die F\u00f6rderung eines einheitlichen schweizerischen Wirtschaftsraums (Art. 95 Abs. 2 der Bundesverfassung; SR 101) fest. Bei der Erarbeitung dieses Gesetzes wurde die Anwendung des Leistungsortsprinzips f\u00fcr die Arbeitsbedingungen im \u00f6ffentlichen Beschaffungswesen diskutiert, insbesondere im Rahmen der Vernehmlassung (siehe Botschaft zu einem Bundesgesetz \u00fcber den Binnenmarkt vom 23. November 1994; BBl 1995 I 1213). Der Bundesrat war der Ansicht, dass mit einer Reglementierung, bei der die \u00f6ffentlichen Beschaffungen immer unter Einhaltung der geltenden Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge (GAV) am Leistungsort ausgef\u00fchrt werden m\u00fcssen, externe Konkurrentinnen und Konkurrenten, die an andere GAV gebunden sind, praktisch vom betreffenden Markt ausgeschlossen w\u00fcrden, da sie gezwungen w\u00e4ren, \u00fcber eine eigene Niederlassung in der entsprechenden Region zu verf\u00fcgen. Ausgehend von der Feststellung, dass das Schutzniveau der GAV f\u00fcr die verschiedenen Branchen in der ganzen Schweiz ungef\u00e4hr vergleichbar ist, wurde im BGBM somit das Herkunftsortsprinzip verankert. Der Bundesrat steht nach wie vor hinter dieser Entscheidung.</p><p>Im Rahmen der Totalrevision des Bundesgesetzes \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (B\u00f6B; SR 172.056.1) wurde die Frage diskutiert, welche Vorschriften im Bereich Arbeitsbedingungen auf lokaler Ebene f\u00fcr Beschaffungen des Bundes gelten sollten. Der Bundesrat hatte sich in seinem Entwurf f\u00fcr eine Harmonisierung zwischen den Rechtsordnungen des Bundes und der Kantone ausgesprochen und die \u00dcbernahme des Herkunftsortsprinzips vorgeschlagen, an das die Kantone durch das BGBM gebunden sind (siehe Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen vom 15. Februar 2017; BBl 2017 1851). Das Parlament hat jedoch die Revisionsvorlage f\u00fcr das B\u00f6B ge\u00e4ndert und das Leistungsortsprinzip beibehalten. In der parlamentarischen Debatte wurde das Parlament darauf hingewiesen, dass dies zu einem gewissen Widerspruch zwischen dem Beschaffungsrecht auf Bundesebene und jenem auf kantonaler Ebene f\u00fchren w\u00fcrde.</p><p>Auch wenn die Kantone aufgrund des BGBM nicht grunds\u00e4tzlich das Leistungsortsprinzip vorschreiben k\u00f6nnen, l\u00e4sst sich dessen Anwendung im Ausnahmefall rechtfertigen, insbesondere wenn ein \u00fcberwiegendes \u00f6ffentliches Interesse besteht.</p><p>Dies w\u00fcrde beispielsweise zutreffen, wenn die GAV unterschiedlich sind und bez\u00fcglich Lohn bedeutend voneinander abweichen (Bedingungen von Art. 2 Abs. 5 und Art. 3 BGBM, siehe Gutachten der Wettbewerbskommission vom 21. Oktober 2019 betreffend Zul\u00e4ssigkeit des Leistungsortsprinzips f\u00fcr Arbeitsbedingungen im kantonalen Beschaffungsrecht, zuhanden des Interkantonalen Organs f\u00fcr das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen).</p><p>Angesichts dessen beabsichtigt der Bundesrat nicht, eine \u00c4nderung des BGBM im Sinne des Motion\u00e4rs vorzuschlagen. Die Vorschriften des Herkunftsorts spielen eine entscheidende Rolle f\u00fcr die Schaffung eines einheitlichen Schweizer Wirtschaftsraums und die Umsetzung des zentralen Grundsatzes des freien Marktzugangs.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1598400000000)\/","SubmittedBy":"Kamerzin Sidney","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1655424000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15|44","Category":null,"Modified":"\/Date(1690507352283)\/","SubmissionDate":"\/Date(1592352000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft|Besch\u00e4ftigung und Arbeit"}}