{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203678,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203678,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203678,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203678,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203678,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203678,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203678,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203678,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203678,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203678,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203678,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203678,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203678,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203678,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203678,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203678,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203678,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203678,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3678","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"L\u00fccken in der Praxis bei Adoptionen im Inland?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Wer ber\u00e4t in der Schweiz Eltern, die eine Adoptionsfreigabe ihres Kindes in Erw\u00e4gung ziehen und wer bezahlt diese Beratung? </p><p>2. Wie l\u00e4uft die Passung zwischen den betroffenen unbekannten Kindern und den Adoptiveltern ab und wie ist die Aufgaben- und Rollenverteilung und die Verantwortlichkeiten in der Vermittlung geregelt? Gibt es kantonale Unterschiede? </p><p>3. Nach welchen Kriterien w\u00e4hlen die Mandatspersonen die \"richtigen\" Adoptiveltern aus? Mit welchen Kriterien wird die Qualit\u00e4t der Vermittlung gew\u00e4hrleistet? </p><p>4. Gibt es Vorkehrung oder Mechanismen, die allf\u00e4lligen Unregelm\u00e4ssigkeiten in der Vermittlung und m\u00f6glichem Kinderhandel entgegenwirken? </p><p>5. Wie ist die Finanzierung bei einer Adoption im Inland generell geregelt? Wer \u00fcbernimmt die Kosten f\u00fcr die Vermittlung? Mit welchen Kosten m\u00fcssen k\u00fcnftige Adoptiveltern rechnen? Wer bezahlt die allf\u00e4llige \u00dcbergangspflege?</p>","ReasonText":"<p>Am 27. Februar 2020 wurde ein Bericht der ZHAW zu Adoptionen von Kindern aus Sri Lanka in der Schweiz von 1973-1997 ver\u00f6ffentlicht, welcher vom Bund in Auftrag gegeben wurde. Die Untersuchung zeigt, dass es bis in die j\u00fcngste Vergangenheit Vers\u00e4umnisse und Verfehlungen bei der Adoptionspraxis gegeben hat. Eine vollst\u00e4ndige Aufarbeitung der Adoptionspraxis dr\u00e4ngt sich auf und Adoptierte m\u00fcssen bei der Herkunftssuche besser unterst\u00fctzt werden. Obwohl es vergleichsweise wenige Adoptionen von unbekannten Kindern im Inland gibt, stellt sich auch hier die Frage, wie in der Schweiz sichergestellt wird, dass diese Inlandsadoptionen korrekt und im Interesse der betroffenen Kinder ablaufen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Zust\u00e4ndig f\u00fcr Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit der Freigabe eines Kindes zur Adoption ist die Kindesschutzbeh\u00f6rde des Wohnsitzkantons (Art. 265a Abs. 2 des Zivilgesetzbuches [ZGB]; SR 210). Dar\u00fcber hinaus liegen Umfang und Regelung von Beratungsangeboten in der Kompetenz der Kantone, welche je eine Zentralbeh\u00f6rde f\u00fcr Adoptionen eingesetzt haben. Beratende Funktion haben neben diesen kantonalen Zentralbeh\u00f6rden auch Spit\u00e4ler, Sozialdienste sowie \u00f6ffentliche und private Beratungsstellen (vgl. <a href=\"https://www.sexuelle-gesundheit.ch/\">www.sexuelle-gesundheit.ch/</a>).</p><p>2. Grundlage f\u00fcr den Ablauf der Passung zwischen einem Kind, das in der Schweiz zur Adoption freigegeben wird, und den zuk\u00fcnftigen Adoptiveltern bilden, neben den materiellen Adoptionsvoraussetzungen (Art. 264 ff. ZGB), die Verfahrensbestimmungen des Adoptionsrechts (Art. 268 ff. ZGB). Deren Anwendung liegt in der Kompetenz der Kantone. Informationen \u00fcber die Mitwirkenden am Aufnahme- und Adoptionsverfahren und deren Aufgaben finden sich auf der Website des Verbandes der Kantonalen Zentralbeh\u00f6rden Adoption (VZBA; <a href=\"http://www.adoption-schweiz.ch\">www.adoption-schweiz.ch</a>). W\u00e4hrend die Deutschschweizer Kantone kein gemeinsames Verfahren bei der Zuteilung eines zu adoptierenden Kindes kennen, richten sich die Kantone der lateinischen Schweiz nach der \"Convention intercantonale relative au placement d'enfants en vue d'adoption nationale\" vom 1. April 2016, welche die Vermittlung von Kindern zur Adoption regelt, die in einem der Unterzeichnerkantone geboren werden oder dort ihren Wohnsitz haben. Dabei arbeitet die zust\u00e4ndige kantonale Beh\u00f6rde bei der Zuteilung eines Kindes direkt mit einem aus den Unterzeichnerkantonen gebildeten Gremium und dem Vormund des Kindes zusammen. In der Deutschschweiz \u00fcbernimmt die vom Bund akkreditierte Vermittlungsstelle PACH (https://pa-ch.ch/#) die Rolle dieses Gremiums. Der Vormund unterbreitet sodann der Zentralbeh\u00f6rde am Wohnsitz der zuk\u00fcnftigen Adoptiveltern einen Vorschlag (Art. 7 der Verordnung \u00fcber die Adoption vom 29. Juni 2011 [AdoV]; SR 211.221.36).</p><p>3. Die allgemeinen Voraussetzungen f\u00fcr die Adoption eines minderj\u00e4hrigen Kindes sind in Artikel\u00a0264 ff. ZGB geregelt. Von zentraler Bedeutung ist, dass die Begr\u00fcndung eines Kindesverh\u00e4ltnisses zu den adoptionswilligen Personen dem Wohl des Kindes dient. Die Eignung der k\u00fcnftigen Adoptiveltern muss somit im Hinblick auf das Wohl und die Bed\u00fcrfnisse des konkret aufzunehmenden Kindes abgekl\u00e4rt werden (Art. 5AdoV). Bei in der Schweiz geborenen Kindern entscheidet die kantonale Zentralbeh\u00f6rde Adoption vor deren Aufnahme durch die adoptionswilligen Personen \u00fcber die Erteilung der entsprechenden Bewilligung (Art. 7 AdoV). An einem Adoptionsverfahren k\u00f6nnen generell nur private Vermittler beteiligt werden, die vom Bundesamt f\u00fcr Justiz (BJ) bewilligt und beaufsichtigt werden. Zurzeit sind die \"PACH Pflege- und Adoptivkinder Schweiz\" sowie \"Emmanuel SOS Adoption\" (nur f\u00fcr behinderte Kinder), die beiden einzigen Vermittlungsstellen f\u00fcr nationale Adoptionen.</p><p>4. Wie unter Ziffer 3 dargelegt, ist das Adoptionsverfahren klar geregelt. Die sehr geringe Zahl von Kindern, die in der Schweiz zur Adoption freigegeben werden (weniger als 30 Adoptionen eines fremden Kindes pro Jahr), erm\u00f6glicht zudem eine detaillierte \u00dcberwachung der einzelnen F\u00e4lle.</p><p>5. Das Bundesrecht regelt die Geb\u00fchren bei nationalen Adoptionen nicht. Deren Regelung liegt in der Kompetenz der Kantone. Gem\u00e4ss Vereinbarung der Kantone der lateinischen Schweiz (vgl. Ziff. 2) kann der Herkunftskanton des Kindes den zuk\u00fcnftigen Adoptiveltern die Kosten im Zusammenhang mit der Adoption des Kindes bis zu einem maximalen Rechnungsbetrag von CHF 10'000.- \u00fcberbinden. Die Deutschschweizer Kantone kennen keine gemeinsame Kostenregelung.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1598400000000)\/","SubmittedBy":"Wasserfallen Flavia","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1211|1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1690508080390)\/","SubmissionDate":"\/Date(1592352000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Zivilrecht|Strafrecht"}}