{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203688,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203688,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203688,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203688,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203688,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203688,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203688,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203688,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203688,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203688,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203688,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203688,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203688,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203688,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203688,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203688,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203688,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203688,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3688","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Fairplay bei Medikamentenlieferungen. Der Versandhandel ist dem Heimlieferservice gleichzusetzen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>W\u00e4hrend der Corona-Krise haben station\u00e4re Apotheken und -gruppierungen den Heimlieferservice von rezeptpflichtigen und nicht rezeptpflichtigen Medikamenten angeboten. Wie meine eigenen Testk\u00e4ufe zeigten, wurden nicht rezeptpflichtige Medikamente uneingeschrieben per Post versendet oder unpers\u00f6nlich und ungesch\u00fctzt in Plastiks\u00e4cken in den Briefkasten gelegt. Gleichzeitig verwehrt der Bundesrat Versandapotheken, die \u00fcber h\u00f6chste Sicherheitsstandards verf\u00fcgen, die zeitlich beschr\u00e4nkte Ausnahmebewilligung f\u00fcr den Versand nicht rezeptpflichtiger Arzneimittel, u. a. mit der Begr\u00fcndung, er wolle kein Bundesrecht schaffen, da die station\u00e4ren Apotheken den Heimlieferdienst anb\u00f6ten. Es besteht Kl\u00e4rungsbedarf.</p><p>1. Kann er seinen Entscheid, wonach er keine Ausnahmebewilligung w\u00e4hrend der Corona-Krise f\u00fcr den Versand von nicht rezeptpflichtigen Arzneimitteln erteilen will, ausf\u00fchrlich und mit Blick auf die offensichtliche Notwendigkeit der Versanddienstleistung begr\u00fcnden?</p><p>2. Wie beurteilt er den nun zus\u00e4tzlich am 20. Mai seitens pharmaSuisse etablierten \"erweiterten Hauslieferdienst w\u00e4hrend der Corona-Pandemie\", f\u00fcr den der Verband aktiv wirbt?</p><p>3. Wie erl\u00e4utert er seinen Entscheid gegen eine Ausnahmebewilligung f\u00fcr den Versand wettbewerbsrechtlich?</p><p>4. Wie erkl\u00e4rt der Bundesrat, dass Versandapotheken OTC Medikamente ohne Rezept nicht an bestehende Kunden liefern d\u00fcrfen, station\u00e4re Apotheken die gleiche Dienstleistung aber unter dem Namen Heimlieferservice erbringen d\u00fcrfen?</p><p>5. Mit welchem Zeithorizont steuert der Bundesrat Entscheide an, um die in Krisen- und Digitalisierungs-Zeiten h\u00f6chst protektionistischen gesetzlichen Grundlagen zu modernisieren, die einen Bezug von bis zu 40 Prozent g\u00fcnstigeren Arzneimitteln verhindern und den Kauf im Ausland antreiben?</p><p>6. Wie stellt er sich zur Forderung, es sei umgehend die Wahlfreiheit der Patienten bei der Wahl des Liefer-Kanals sicherzustellen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. W\u00e4hrend der ersten Phase der Covid-19-Pandemie wurde dem Eidgen\u00f6ssischen Departement des Innern (EDI) ein Gesuch eingereicht, wonach der Versandhandel mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln der Kategorie D sowie einigen rezeptpflichtigen Arzneimitteln der Kategorie B, die zur Selbstmedikation geeignet sind und Symptome wie etwa Schmerzen, Fieber und Husten lindern k\u00f6nnen, auch ohne Vorliegen einer \u00e4rztlichen Verschreibung befristet zu bewilligen sei. Dieses Anliegen wurde mit Verweis auf die \u00f6ffentliche Gesundheit und die Dringlichkeit, die Versorgung zu sichern und die Infektionsrate zu verlangsamen, begr\u00fcndet. Das Heilmittelgesetz (HMG; SR 812.21) sieht n\u00e4mlich vor, dass f\u00fcr jeden Versandhandel mit Arzneimitteln zwingend eine \u00e4rztliche Verschreibung vorliegen muss. Dieser Wille des Gesetzgebers wurde von den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten bei den parlamentarischen Debatten zur k\u00fcrzlich erfolgten, am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes best\u00e4tigt (AS 2018 3575).</p><p>Im Auftrag des EDI hat das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) das Gesuch zusammen mit Swissmedic, dem Bundesamt f\u00fcr wirtschaftliche Landesversorgung sowie den kantonalen Vollzugsstellen, die f\u00fcr die Markt\u00fcberwachung, die Versandhandelsbewilligungen und die Versorgung zust\u00e4ndig sind, gepr\u00fcft. Gemeinsam kamen die Beh\u00f6rden zum Schluss, dass die bisherige Feinverteilung der Arzneimittel durch \u00f6ffentliche Apotheken und Versandapotheken, Drogerien, Spit\u00e4ler und Arztpraxen, welche auch allf\u00e4llige Restriktionen des Bundesrates bzgl. mengenm\u00e4ssige Abgabebeschr\u00e4nkung gewisser Arzneimittel umsetzen, auch in der ausserordentlichen Lage gut funktioniert hat. Spitalexterne Dienste, Hauslieferungen der \u00f6ffentlichen Apotheken und Drogerien (Nachversand) sowie die Hilfe durch Angeh\u00f6rige stellten die Versorgung auch dann sicher, wenn Menschen ihr Zuhause nicht verlassen konnten.</p><p>Vor diesem Hintergrund sah das EDI keine Veranlassung, das gesundheitspolizeiliche Verbot zum Versand von Arzneimitteln ohne \u00e4rztliche Verordnung durch notrechtliche Bestimmungen befristet aufzuheben.</p><p>2./3./4./5./6. Die Anforderungen an den Versandhandel mit Arzneimitteln sind im Heilmittelrecht auf Bundesstufe geregelt. Nicht unter den Begriff des Versandhandels f\u00e4llt der Nachversand (bzw. der Hauslieferdienst) von Arzneimitteln durch station\u00e4re Apotheken, Drogerien oder Privatapotheken einer Arztpraxis. Die Anforderungen an den Hauslieferdienst und ihre Abgrenzung zum bewilligungspflichtigen Versandhandel sind aber kantonal geregelt (vgl. die \"Regeln der guten Versandhandelspraxis von Arzneimitteln f\u00fcr \u00f6ffentliche Apotheken mit Bewilligung zum Versandhandel mit Arzneimitteln\" der Kantonsapothekervereinigung vom 24. Mai 2013). So darf der Nachversand beispielsweise nur in konkreten und begr\u00fcndeten Einzelf\u00e4llen erfolgen. Er stellt eine Dienstleistung innerhalb des bestehenden Stammkundenkreises der Abgabestelle dar und ist in der Regel regional auf das \"Einzugsgebiet\" beschr\u00e4nkt. Weiter darf der Hauslieferdienst nicht hauptgesch\u00e4ftlich betrieben werden und soll in der Regel nicht beworben werden. Vor diesem Hintergrund ist es also Sache der Kantone und nicht des Bundes, dar\u00fcber zu entscheiden, ob die Anforderungen an den Hauslieferdienst im Krisenfall gelockert werden k\u00f6nnen.</p><p>Der Bundesrat anerkennt, dass die geltende Regelung des Hauslieferdiensts f\u00fcr Arzneimittel in der Praxis zu Disparit\u00e4ten gegen\u00fcber der Regelung des Versandhandels f\u00fchrt. Er pr\u00fcft derzeit, in Erf\u00fcllung des Postulats 19.3382 Stahl, \"Versandhandel mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln\", wie der Versandhandel mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln erm\u00f6glicht werden kann, ohne dabei die Behandlungssicherheit und Qualit\u00e4t im Vergleich mit der Abgabe durch den station\u00e4ren Fachhandel zu beeintr\u00e4chtigen. Der Bundesrat ist bereit, in diesem Zusammenhang eine bessere Abgrenzung des Versandhandels zum Hauslieferdienst auf Bundesebene zu pr\u00fcfen, um unerw\u00fcnschte Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Dieser Bericht wird im Laufe des Jahres 2021 ver\u00f6ffentlicht.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1597795200000)\/","SubmittedBy":"Dobler Marcel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|34|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690507963360)\/","SubmissionDate":"\/Date(1592352000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Medien und Kommunikation|Gesundheit"}}