{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203689,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203689,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203689,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203689,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203689,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203689,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203689,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203689,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203689,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203689,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203689,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203689,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203689,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203689,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203689,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203689,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203689,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203689,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3689","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Einsch\u00fcchterung und Desinformation von Schuldnern durch unseri\u00f6se Inkassounternehmen unterbinden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) einen neuen Tatbestand einzuf\u00fcgen, der allen Personen, die im Inkasso t\u00e4tig sind, gewisse Verhaltenspflichten auferlegt. Diese sollen insbesondere vorsehen, dass die geltend gemachten Betr\u00e4ge zu spezifizieren und zu begr\u00fcnden sind, dass keine t\u00e4uschenden oder irref\u00fchrenden Angaben \u00fcber die eigenen rechtlichen M\u00f6glichkeiten - auch hinsichtlich der Geltendmachung von Mahngeb\u00fchren - gemacht werden d\u00fcrfen und dass drohendes, einsch\u00fcchterndes oder sonst wie unangemessenes Verhalten gegen\u00fcber dem Schuldner unlauter und widerrechtlich ist. Eine Missachtung dieser Pflichten w\u00e4re gest\u00fctzt auf Artikel\u00a023 UWG auf Antrag auch strafbar.</p>","ReasonText":"<p>Es kommt viel zu h\u00e4ufig vor, dass Schuldnerinnen und Schuldner von Inkassobetreibenden durch fragw\u00fcrdige Methoden zur Zahlung von Schulden gedr\u00e4ngt werden, sei dies durch Briefe, Mails, Telefonanrufe, SMS oder gar Besuche am Arbeitsplatz. W\u00e4hrend kaufm\u00e4nnisch gerechtfertigte Zahlungsaufforderungen \u00fcblich und zul\u00e4ssig sind, darf die Grenze zu einer illegalen Drohung und Einsch\u00fcchterung nicht \u00fcberschritten werden. Es muss gew\u00e4hrleistet sein, dass die Schuldner klar erkennen k\u00f6nnen, welche Betr\u00e4ge aus welchen Gr\u00fcnden geltend gemacht werden, um diese auch pr\u00fcfen zu k\u00f6nnen. Zudem ist zu verhindern, dass die Inkassobetreibenden den falschen Anschein erwecken, dass sie \u00fcber besondere gesetzliche Zwangsmittel oder rechtliche M\u00f6glichkeiten verf\u00fcgen. Tats\u00e4chlich verf\u00fcgen sie \u00fcber keine anderen rechtlichen M\u00f6glichkeiten als andere Gl\u00e4ubiger. In seinem Bericht \"Rahmenbedingungen der Praktiken von Inkassounternehmen\" vom 22. M\u00e4rz 2017 h\u00e4lt der Bundesrat fest, dass eine umfassende Regulierung der Inkassobranche unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig w\u00e4re. Der Bericht h\u00e4lt aber auch fest, dass eine Erg\u00e4nzung des UWG mit einem neuen Tatbestand denkbar w\u00e4re. Dies w\u00fcrde den Schuldnern zu mehr Fairness verhelfen und schwarze Schafe unter den Inkassobetreibenden in die gesetzlichen Schranken verweisen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 30.08.2017 zur gleichlautenden Mo. Flach (17.3561) ausgef\u00fchrt hat, m\u00fcssen bereits nach geltendem Recht f\u00fcr das Inkasso von (Geld-)Forderungen gewisse Verhaltenspflichten beachtet werden. Macht ein Inkassounternehmen Forderungen geltend, ohne diese zu spezifizieren und zu begr\u00fcnden, kann der angebliche Schuldner die Zahlung der betreffenden Forderung verweigern und nebst einer entsprechenden Begr\u00fcndung insbesondere auch den Nachweis f\u00fcr die fragliche Forderung verlangen. Nach Art. 8 ZGB obliegt der Nachweis f\u00fcr das Vorhandensein der Forderung dem Inkassounternehmen und nicht etwa dem belangten Schuldner.</p><p>Der Motion\u00e4r h\u00e4lt zu Recht fest, dass die Grenze zu einer illegalen Drohung und Einsch\u00fcchterung von den Inkassounternehmen nicht \u00fcberschritten werden darf. Diesbez\u00fcglich setzt insbesondere der Straftatbestand der N\u00f6tigung entsprechende Grenzen. Nach Art. 181 StGB wird namentlich mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht, wer jemanden durch ernstliche Nachteile n\u00f6tigt, etwas zu tun. So hat das Bundesgericht eine Verletzung von Art. 181 StGB bejaht, als ein Inkassounternehmen bei Vorhandensein von Verlustscheinen den angeschriebenen Schuldnern systematisch und ohne weitere Pr\u00fcfung mit einer Strafanzeige wegen Misswirtschaft (Art. 165 StGB) drohte, sofern jene nicht innert Frist die geschuldete Forderung bezahlen w\u00fcrden. Das Bundesgericht hielt dabei ausdr\u00fccklich fest, es sei nicht zul\u00e4ssig, ohne offensichtlichen Grund mit Strafanzeige zu drohen. Allein das Vorhandensein eines Verlustscheins gen\u00fcge f\u00fcr die Androhung einer Strafanzeige nicht (BGE 120 IV 17 E. 2bb). Das Bundesgericht hat in seiner Rechtsprechung auch unmissverst\u00e4ndlich festgehalten, dass die Androhung rechtlicher Schritte, die Androhung einer Betreibung bei Nichtbezahlung der bestrittenen Forderung sowie die Drohung mit steigenden Kosten Art. 181 StGB verletzt, wenn es darum geht, eine nicht bestehende Forderung durchzusetzen (BGer vom 20. Juli 2017, Erw. 2.3.2, Ref. 6B_1074/2016).</p><p>Ferner d\u00fcrfen Inkassounternehmen bereits nach dem geltenden Recht keine t\u00e4uschenden oder irref\u00fchrenden Angaben \u00fcber die eigenen rechtlichen M\u00f6glichkeiten machen. So verletzt ein Unternehmen, das den falschen Eindruck erweckt, eine offizielle Funktion auszu\u00fcben und mit amtlichen Befugnissen ausgestattet zu sein, das Irref\u00fchrungsverbot im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG (Art. 3 Abs. 1 Bst. b; Entscheid des Obergerichts Z\u00fcrich vom 17.9.1996, in Zeitschrift sic! 1997, S. 216 ff).</p><p>Ferner kann auch eine T\u00e4uschung \u00fcber die Mahngeb\u00fchren oder eine nicht bestehende Forderung unlauter im Sinne des UWG und somit strafbar sein (Art. 3 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 23 UWG). Auch verst\u00f6sst es gegen die lauterkeitsrechtliche Generalklausel (Art. 2 UWG), wenn ein Inkassounternehmen eine auf unlautere Art und Weise - bspw. durch T\u00e4uschung - zustande gekommene Forderung vollstreckt (BGE 136 III 23, insbesondere E. 9.1; Bericht des Bundesrats vom 22. M\u00e4rz 2017 in Erf\u00fcllung des Postulats Comte 12.3641 vom 15.6.2012, S. 6).</p><p>Aufgrund der bestehenden Gesetzgebung und der darauf beruhenden Rechtsprechung kommt der Bundesrat nach erneuter Pr\u00fcfung zum Schluss, dass eine neue Spezialbestimmung im UWG keinen eigentlichen Mehrwert bringen w\u00fcrde.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1598400000000)\/","SubmittedBy":"Flach Beat","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1655424000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|1211","Category":null,"Modified":"\/Date(1776240065457)\/","SubmissionDate":"\/Date(1592352000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Zivilrecht"}}