{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203692,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203692,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203692,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203692,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203692,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203692,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203692,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203692,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203692,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203692,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203692,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203692,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203692,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203692,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203692,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203692,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203692,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203692,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3692","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Neuordnung Quellensteuer ab 1. Januar 2021. Kreisschreiben Nr. 45","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Quellensteuerverordnung wie folgt zu \u00e4ndern:</p><p>Artikel\u00a010 der Quellensteuerverordnung</p><p>1 Die quellensteuerpflichtige Person kann bei der zust\u00e4ndigen Steuerbeh\u00f6rde bis zum 30. Juni des auf das Steuerjahr folgenden Jahres schriftlich einen Antrag um Durchf\u00fchrung einer nachtr\u00e4glichen ordentlichen Veranlagung einreichen. Die Steuerpflichtigen k\u00f6nnen begr\u00fcndet Fristerstreckung verlangen. Ein gestellter Antrag kann nicht mehr zur\u00fcckgezogen werden.</p>","ReasonText":"<p>Ab 01. Januar 2021 tritt das revidierte Bundesgesetz \u00fcber die Quellenbesteuerung zusammen mit den entsprechenden Verordnungen in Kraft. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen sollen die M\u00f6glichkeiten f\u00fcr die ans\u00e4ssigen Quellensteuerpflichtigen erh\u00f6hen, eine nachtr\u00e4gliche ordentliche Veranlagung zu beantragen. Diese M\u00f6glichkeit haben ebenfalls Steuerpflichtige, die der Quellensteuer unterworfen und nicht in der Schweiz wohnhaft sind, aber einen grossen Teil ihrer weltweiten Eink\u00fcnfte hierzulande erwirtschaften. </p><p>Als Neuerung f\u00fchrt die Revision die obligatorische nachtr\u00e4gliche ordentliche Veranlagung ein. Personen, die der Quellensteuer unterliegen und keine der bereits heute geltenden Voraussetzungen f\u00fcr die obligatorische nachtr\u00e4gliche ordentliche Veranlagung erf\u00fcllen, k\u00f6nnen auf Antrag hin nachtr\u00e4glich im ordentlichen Verfahren veranlagt werden. Sie m\u00fcssen bis am 31. M\u00e4rz des auf das Steuerjahr folgenden Jahres diesen Antrag einreichen. Die nachtr\u00e4gliche ordentliche Veranlagung gilt in diesem Fall bis zum Ende der Quellensteuerpflicht.</p><p>Dies f\u00fchrt dazu, dass bis 31. M\u00e4rz 2022 notwendige Erkl\u00e4rungen f\u00fcr Wahlrechte und Optings abgegeben werden m\u00fcssen, welche f\u00fcr den Steuerpflichtigen weitreichende finanzielle Auswirkungen haben k\u00f6nnen. Ebenso f\u00fcr sp\u00e4tere Jahre. </p><p>Innerhalb der gesetzlichen Verwirkungs-Frist 31. M\u00e4rz m\u00fcsste der Antrag auf ordentliche Besteuerung verlangt werden. Die Beurteilung ob optiert werden soll oder nicht, fordert faktisch das Erstellen einer Schattensteuerdeklaration. Erst danach kann beurteilt werden, ob es bei der Quellensteuer bleiben oder auf eine effektive Steuerdeklaration umgestellt werden soll. Es wird hier oft nicht m\u00f6glich sein, im ersten Quartal des Jahres eine Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Meist sind noch gar nicht alle dazu n\u00f6tigen Unterlagen vorhanden. Es w\u00e4re wichtig, die Frist grunds\u00e4tzlich auf den 30. Juni festzulegen, da eine Umstellung in die ordentliche Veranlagung in jedem Jahr weitreichende nicht mehr ab\u00e4nderbare Konsequenzen f\u00fcr zuk\u00fcnftige Jahre haben wird. Ausserdem soll jede steuerpflichtige Person in begr\u00fcndeten F\u00e4llen auch das Recht zur Fristenverl\u00e4ngerung haben.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das vom Parlament am 16. Dezember 2016 verabschiedete Bundesgesetz \u00fcber die Revision der Quellenbesteuerung f\u00fchrt namentlich in verfahrensrechtlichen Fragen zu einer st\u00e4rkeren Vereinheitlichung der schweizerischen Quellensteuerordnung. Kernst\u00fcck der Neuregelung ist die Ausweitung der nachtr\u00e4glichen ordentlichen Veranlagung (NOV) unter Beibehaltung der vorg\u00e4ngigen Erhebung der Quellensteuer. Damit bleibt die Sicherung des Steuerbezugs gewahrt.</p><p>Quellensteuerpflichtige Ans\u00e4ssige mit einem Bruttoerwerbseinkommen von mehr als 120 000 Franken in einem Steuerjahr unterliegen der NOV. Dies trifft auch auf Ans\u00e4ssige zu, die \u00fcber zus\u00e4tzliche, nicht der Quellensteuer unterliegende Eink\u00fcnfte verf\u00fcgen. Ans\u00e4ssige unterhalb des genannten Schwellenwerts sowie Nicht-Ans\u00e4ssige, die die Voraussetzungen zur Quasi-Ans\u00e4ssigkeit erf\u00fcllen, k\u00f6nnen eine NOV beantragen und m\u00fcssen hierzu den Antrag bis am 31. M\u00e4rz des auf die F\u00e4lligkeit der Leistung folgenden Steuerjahres stellen. Schliesslich k\u00f6nnen Steuerpflichtige, die mit dem Quellensteuerabzug nicht einverstanden sind, nur bis am 31. M\u00e4rz des Folgejahres eine Verf\u00fcgung \u00fcber den Bestand und den Umfang der Steuerplicht verlangen.</p><p>Der Vorstoss bezweckt die genannte zeitliche Vorgabe auf den 30. Juni zu verl\u00e4ngern, jedoch nur f\u00fcr Ans\u00e4ssige mit NOV auf Antrag. Da die Verwirkungsfrist sowohl im Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer als auch im Steuerharmonisierungsgesetz festgelegt ist (Art. 89 Abs. 4, 89a Abs. 3, 99a Abs. 1 und 137 revDBG sowie Art. 33a Abs. 4, 33b Abs. 3 und 35a Abs. 1 revStHG), k\u00f6nnte diese nicht bloss auf Verordnungsstufe abge\u00e4ndert werden.</p><p>Die im Rahmen der Revision vorgenommene Vereinheitlichung der Verwirkungsfrist ist aus Sicht des Bundesrates zumutbar. Sie blieb im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses unbestritten. Die Verwirkungsfrist f\u00fcr Ans\u00e4ssige unterhalb des genannten Schwellenwerts betrifft bloss die Antragstellung. Die Einreichung der Steuererkl\u00e4rung erfolgt sp\u00e4ter. Wird ein Antrag form- und fristgerecht eingereicht, stellt die zust\u00e4ndige Steuerbeh\u00f6rde der steuerpflichtigen Person f\u00fcr das entsprechende Steuerjahr eine Steuererkl\u00e4rung zu.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1598400000000)\/","SubmittedBy":"Schneeberger Daniela","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1651622400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690507881077)\/","SubmissionDate":"\/Date(1592352000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Steuer"}}