{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203693,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203693,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203693,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203693,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203693,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203693,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203693,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203693,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203693,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203693,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203693,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203693,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203693,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203693,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203693,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203693,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203693,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203693,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3693","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Jeder Kanton soll ein Gleichstellungsb\u00fcro haben","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, durch eine Anpassung des Gleichstellungsgesetzes (GlG) die Kantone zur Einrichtung kantonaler oder interkantonaler B\u00fcros f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann zu verpflichten; die B\u00fcros sollen insbesondere die folgenden Aufgaben wahrnehmen: </p><p>1. F\u00f6rderung der Gleichstellung im Erwerbsleben und in der Ausbildung;</p><p>2. Fachberatung f\u00fcr \u00f6ffentliche Dienste und die Kantone;</p><p>3. Ausrichtung von Finanzhilfen an fachliche Organisationen, welche die Gleichstellung f\u00f6rdern und die Gewalt gegen Frauen bek\u00e4mpfen, insbesondere an Einrichtungen f\u00fcr Frauen, die vor h\u00e4uslicher Gewalt fl\u00fcchten (Frauenh\u00e4user);</p><p>4. Durchf\u00fchrung von Projekten des Eidgen\u00f6ssischen B\u00fcros f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann.</p><p>23 Jahre nach der Annahme des Gleichstellungsgesetzes erh\u00e4lt ein betr\u00e4chtlicher Teil der noch immer weniger Lohn, als ihnen zusteht. Eine Mutterschaft kommt einem beruflichen Hindernis gleich - jede f\u00fcnfte Frau in unserem Land verliert deswegen ihre Stelle. Und noch dramatischer ist, dass im Verlauf ihres Lebens jede f\u00fcnfte Frau in der Paarbeziehung Gewalt erlebt.</p><p>Seit Jahren gibt es in allen Westschweizer Kantonen B\u00fcros f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann, die sich dieser Probleme annehmen. Sie haben die Aufgabe, im Erwerbsleben und in der Ausbildung den Grundsatz der Geschlechtergleichstellung umzusetzen. Manchmal erstreckt sich ihr Mandat auch auf den Kampf gegen h\u00e4usliche Gewalt. Geht es darum, Massnahmen im Bereich der Geschlechtergleichstellung einzuf\u00fchren, k\u00f6nnen Regierung, Parlament und kantonale Verwaltung die Expertise des Gleichstellungsb\u00fcros einholen. Eine Reihe von B\u00fcros unterst\u00fctzen zudem Fachverb\u00e4nde, die sich der Gleichstellungsf\u00f6rderung verschrieben haben. Die B\u00fcros spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, Einstellungen zu \u00e4ndern.</p><p>In der Schweiz wird die Gleichstellungsf\u00f6rderung sehr uneinheitlich gelebt, was zwangsl\u00e4ufig grosse regionale Unterschiede zur Folge hat. Bloss zw\u00f6lf Kantone - die Mehrheit davon in der Westschweiz sowie auch das Tessin - haben in ein Gleichstellungsb\u00fcro oder einen in die Verwaltung integrierten spezialisierten Dienst f\u00fcr Gleichstellung. F\u00fcnf Deutschschweizer Kantone verf\u00fcgen in diesem Bereich \u00fcber Kompetenzzentren oder \u00fcber beratende Kommissionen. Weitere f\u00fcnf Kantone, darunter die kleinsten der Schweiz, haben gar keine Einrichtung zur F\u00f6rderung der Geschlechtergleichstellung. Es ist an der Zeit, diese L\u00fccken zu schliessen.</p><p>Es ist nur recht, wenn die Grunds\u00e4tze der Gleichstellung der Geschlechter landesweit einheitlich angewendet werden.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat misst der F\u00f6rderung der Gleichstellung auf allen Staatsebenen eine grosse Bedeutung zu. Auf Stufe Bund f\u00f6rdert das Eidgen\u00f6ssische B\u00fcro f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) die Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen und setzt sich f\u00fcr die Beseitigung jeglicher Form direkter und indirekter Diskriminierung ein (Art. 16 des Gleichstellungsgesetzes, GlG; SR 151.1). 1997 hat die Schweiz zudem das \u00dcbereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW; SR 0.108) ratifiziert. Gem\u00e4ss dem \u00dcbereinkommen ist der Bund - aber auch die Kantone und die Gemeinden - verpflichtet, Massnahmen zur Sicherstellung der Gleichberechtigung zu erlassen. Das Bundesgericht (BGer) hat dies in BGE 137 I 305 vom 21. November 2011, in dem es um die Abschaffung der Gleichstellungskommission des Kantons Zug ging, bekr\u00e4ftigt. Im Urteil wird betont, dass alle Staatsebenen zur Herstellung von tats\u00e4chlicher Gleichheit t\u00e4tig werden m\u00fcssen. Mit dem Urteil 1C_504/2016 vom 19. Oktober 2017 hat das Bundesgericht best\u00e4tigt, dass die Kantone Stellen schaffen m\u00fcssen, welche die Aufgaben gem\u00e4ss dem CEDAW wahrnehmen k\u00f6nnen.</p><p>In seiner Stellungnahme zum Postulat Feri 18.3120 \"Umsetzung des Verfassungsauftrages zur Gleichstellung von Frau und Mann\" hat der Bundesrat angek\u00fcndigt, dass die Schweiz dem f\u00fcr das CEDAW zust\u00e4ndigen UNO-Ausschuss \u00fcber die Umsetzung seiner Empfehlung Bericht erstatten wird, wonach die Schweiz die Gleichstellungsfachstellen in Bund und Kantonen st\u00e4rken soll. Ein Bericht wurde im Dezember 2018 ver\u00f6ffentlicht. Darin ist festgehalten, dass die Mehrzahl der Kantone und einige St\u00e4dte \u00fcber Gleichstellungsinstitutionen verf\u00fcgen, teils in der Form von Fachstellen, teils als beratende Kommissionen. Nur vier Kantone haben keine solche Institution eingerichtet: Zug, Nidwalden, Obwalden und Aargau. In der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG) nehmen 15 kantonale und 5 kommunale Fachstellen Einsitz.</p><p>Obwohl der Bund auf internationaler Ebene f\u00fcr die Anwendung der CEDAW durch die Kantone zust\u00e4ndig ist, sind diese auf nationaler Ebene f\u00fcr die Erf\u00fcllung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz in ihrem Zust\u00e4ndigkeitsbereich verantwortlich. Der Bund hat nicht die Kompetenz, alle Bereiche von Diskriminierung gesetzlich zu regeln. Er kann nur bei einer sachlichen Zust\u00e4ndigkeit Rechtsvorschriften erlassen. So zum Beispiel im Bereich des Arbeitnehmerschutzes, in dem er 1995 das Gleichstellungsgesetz verabschieden konnte. Wo der Bund eine Gesetzgebungskompetenz hat, muss er \u00fcberdies die Organisationsautonomie der Kantone beachten (Art. 47 Abs. 2 der Bundesverfassung, BV; SR 101).</p><p>Da die Kantone bereits aufgrund des CEDAW verpflichtet sind, eine Fachbeh\u00f6rde im Gleichstellungsbereich zu schaffen, was das BGer best\u00e4tigt hat, erkennt der Bundesrat im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz und angesichts der Organisationsautonomie der Kantone keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1598400000000)\/","SubmittedBy":"Fehlmann Rielle Laurence","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1647388800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690507896473)\/","SubmissionDate":"\/Date(1592352000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Soziale Fragen"}}