{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203703,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203703,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203703,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203703,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203703,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203703,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203703,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203703,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203703,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203703,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203703,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203703,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203703,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203703,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203703,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203703,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203703,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203703,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3703","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Verstaatlichung der Umsetzung von CO2-Zielvereinbarungen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ein zentrales Instrument zur Erreichung der gesetzlichen Klimaschutzziele ist die CO2-Abgabe. Unternehmen aus vom Bundesrat bezeichneten Wirtschaftszweigen k\u00f6nnen sich von der CO2-Abgabe befreien lassen, indem sie sich gegen\u00fcber dem Bund zur Verminderung ihrer Treibhausgasemissionen verpflichten. Im total revidierten CO2 Gesetz soll an diesem Prinzip festgehalten werden.</p><p>Heute unterst\u00fctzen die Energie Agentur der Wirtschaft (EnAW) sowie die act Cleantech Agentur Schweiz die Unternehmen darin, die Zielvereinbarungen zu erarbeiten und die ausgearbeiteten Ziele zu erreichen. Beiden Anbietern gemeinsam ist, dass sie privatwirtschaftlich organisiert sind und als unabh\u00e4ngiges Bindeglied zwischen den Unternehmen einerseits sowie Bund und den Kantonen andererseits agieren.</p><p>Heute funktioniert diese effiziente Kooperation ausgezeichnet. In der Schweiz setzen aktuell \u00fcber 4000 Teilnehmerfirmen mit rund 2500 formellen Zielvereinbarungen ihre Klimaschutz- und Energieeffizienzziele mit dem Energie-Management der beiden Anbieter um. Bisher stellen also PPP mit eindr\u00fccklichem Erfolgsausweis sicher, dass die Wirtschaft die Klimaziele erreicht respektive \u00fcbertrifft. </p><p>Mit der Ausschreibung \"(20125) 805 Zielvereinbarungen post 2020 - Beraterpool (Los 1)\" vollzieht das Bundesamt f\u00fcr Energie BFE einen eigentlichen Paradigmenwechsel. Die Beh\u00f6rden verstaatlichen damit die Umsetzung der Zielvereinbarungen. Dies, weil die drei vorgesehenen Beraterpools organisatorisch den Beh\u00f6rden unterstellt werden und einseitig die Interessen des BAFU und des BFE zu vertreten haben, wogegen sie bislang als unabh\u00e4ngiges Bindeglied zwischen Unternehmen und Beh\u00f6rden agierten. Zu bef\u00fcrchten sind weniger Gestaltungsspielraum f\u00fcr die Energieberater, Zentralisierung und B\u00fcrokratisierung sowie - als schlimmste m\u00f6gliche Folge - eine sinkende Attraktivit\u00e4t der Zielvereinbarungen f\u00fcr die Unternehmen. </p><p>Aufgrund der geschilderten Situation bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die bisherige Arbeit von EnAW und act?</p><p>2. Wie beurteilt er den Nutzen einer von Bund und Kantonen unabh\u00e4ngigen Beratung der Unternehmen?</p><p>3. Welche Vor- und Nachteile sieht er im Paradigmenwechsel des BFE?</p><p>4. Aus welchen \u00dcberlegungen riskiert das BFE ein Modell, welches h\u00f6chst erfolgreich umgesetzt wird und international h\u00f6chste Anerkennung geniesst?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zur Frage 1:</p><p>Die Anbieter EnAW und act engagieren sich stark daf\u00fcr, m\u00f6glichst vielen Unternehmen die gesetzlich vorgesehene R\u00fcckerstattung des Netzzuschlags und der CO2-Abgabe zu erm\u00f6glichen. Weder EnAW noch act erf\u00fcllen jedoch die vertragliche Verpflichtung, mit ihren Kunden, zus\u00e4tzlich zu den R\u00fcckerstattungs-Zielvereinbarungen eine moderate Anzahl freiwilliger Zielvereinbarungen zu erarbeiten und umsetzen. Die Ziele in den R\u00fcckerstattungs-Zielvereinbarungen sind in der Regel wenig anspruchsvoll und bilden nur ab, was durch den langj\u00e4hrigen Trend in der Industrie ohnehin erreicht wird. Die Wirkung w\u00e4hrend der Umsetzungsphase ist beachtlich, beruht jedoch zu einem grossen Teil auf Mitnahmeeffekten.</p><p>Zur Frage 2:</p><p>Bei den Leistungen, die diese beiden Organisationen f\u00fcr den Bund und die Kantone erbringen, handelt es sich um Auftr\u00e4ge, die der Bund im Rahmen einer WTO-Ausschreibung im Jahre 2013 vergeben hat und nicht um eine unabh\u00e4ngige Beratung. Beide Anbieter sind somit nicht unabh\u00e4ngige Bindeglieder zwischen den Unternehmen sowie dem Bund und den Kantonen, sondern stehen mit dem Bund in einem Auftragsverh\u00e4ltnis. Deshalb hat der Bund diesbez\u00fcglich seit jeher eine Kontroll- und Aufsichtspflicht gegen\u00fcber act und EnAW (vgl. Art. 67 Energiegesetz, EnG; SR 730).</p><p>Zur Frage 3:</p><p>Das Bundesamt f\u00fcr Energie (BFE) strebt im Bereich der Zielvereinbarungen keinen Paradigmenwechsel an. Die Leistungen werden, wie bisher, beinahe ausschliesslich durch die Privatwirtschaft erbracht. Auf dem Energieberatungsmarkt, der ein Volumen von mehreren hundert Millionen Franken aufweist, sollen im Rahmen der vom Bund zu vergebenden Auftr\u00e4ge verschiedene Anbieter partizipieren k\u00f6nnen. Zudem soll das Zielvereinbarungssystem gem\u00e4ss der Motion 15.3543 FDP-Liberale Fraktion \"B\u00fcrokratieabbau in der CO2- und Energiegesetzgebung. Einheitliche Rahmenbedingungen f\u00fcr den Vollzug von Zielvereinbarungen\" vereinheitlicht und vereinfacht werden. Deshalb ist es sinnvoll und notwendig, einen Teil der Leistungen, wie z. B. die IT-L\u00f6sung, von einem Anbieter entwickeln zu lassen und zentral zu betreiben. Damit wird nicht zuletzt auch die Gleichbehandlung aller Unternehmen, die eine Zielvereinbarung abschliessen wollen, sichergestellt.</p><p>Zur Frage 4:</p><p>Das bisherige Modell wird weitergef\u00fchrt: Dritte werden mit Vollzugsaufgaben beauftragt, die auf dem CO2-Gesetz (SR 641.71) und dem EnG basieren und im Zust\u00e4ndigkeitsbereich des BFE und des Bundesamts f\u00fcr Umwelt (BAFU) liegen. Die Auftragnehmer werden im Rahmen einer beschaffungsrechtlichen Ausschreibung bestimmt; ein anderes Vorgehen w\u00e4re gesetzeswidrig.</p><p>Weiter wird unver\u00e4ndert am Modell der Zielvereinbarungen und deren Ausgestaltung festgehalten. Aufgrund der voraussichtlichen Regelungen des in Totalrevision stehenden CO2-Gesetzes f\u00fcr den Zeitraum 2021-2030 (17.071) wird in Zukunft mit einer erheblich gr\u00f6sseren Anzahl Zielvereinbarungen gerechnet. Umso mehr ist eine Vereinheitlichung, aber auch eine zweckm\u00e4ssige Aufteilung der zu vergebenden Auftr\u00e4ge an verschiedene Anbieter, sinnvoll.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1597190400000)\/","SubmittedBy":"Paganini Nicol\u00f2","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|52|66|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1763102577130)\/","SubmissionDate":"\/Date(1592352000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Umwelt|Energie|Steuer"}}