{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203713,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203713,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203713,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203713,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203713,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203713,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203713,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203713,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203713,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203713,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203713,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203713,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203713,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203713,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203713,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203713,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203713,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203713,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3713","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Krankheiten im Zusammenhang mit Asbest. Wie ist der Stand der Dinge?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Vor einigen Jahren hat sich das Parlament mit der Asbestfrage und den damit verbundenen Problemen befasst und hat dann eine Verj\u00e4hrungsfrist von 20 Jahren festgelegt. Diese Frist reicht bei einer Asbestexposition \u00fcbrigens nicht aus, da es lange dauern kann, bis Komplikationen, insbesondere das Mesotheliom, auftreten.</p><p>Die Medien haben k\u00fcrzlich \u00fcber einen Anstieg der Krankheiten im Zusammenhang mit Asbest berichtet. Gegenw\u00e4rtig sterben 120 Menschen j\u00e4hrlich am malignen Mesotheliom. Die Suva bef\u00fcrchtet, dass sich diese Zahl mittelfristig auf 170 Todesf\u00e4lle pro Jahr erh\u00f6hen wird und dass bis 2040 4000 Menschen an einem Mesotheliom gestorben sein werden.</p><p>Da das Risiko bekannt und einfach erkennbar ist, erstaunt es zu erfahren, dass weiterhin Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund mangelnder Schutzmassnahmen Materialien ausgesetzt sein sollen, die mit Asbest kontaminiert sind.</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat dieses Problem?</p><p>Erachtet er die heute angewandten Schutzmassnahmen als ausreichend, namentlich bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten in der Schweiz?</p><p>Sind zus\u00e4tzliche Massnahmen n\u00f6tig, etwa in der Pr\u00e4vention und bei der Betreuung von Personen, die mit Asbest in Ber\u00fchrung gekommen sind?</p><p>Es wurde ein Entsch\u00e4digungsfonds f\u00fcr Asbestopfer geschaffen. Kann der Bundesrat Auskunft \u00fcber die Zahl der bisher eingereichten Gesuche erteilen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die zunehmende Anzahl von Asbestopfern - neu sind es gem\u00e4ss einer Sch\u00e4tzung der Suva bis 170 pro Jahr gegen\u00fcber bisher 130 - ist darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass das bisher verwendete Modell zur Absch\u00e4tzung der k\u00fcnftig erwarteten Mesotheliom-F\u00e4lle nur die Krankheitsfolgen der Phase der Erstverwendung und des In-Verkehr-Bringens von Asbest ber\u00fccksichtigt hat (UVG F\u00fcnfjahresbericht 2003-2007, S. 63 ff.). Obwohl die Verwendung von Asbest seit den 90er-Jahren verboten ist, muss davon ausgegangen werden, dass es auch nach 1990 zu weiteren Asbestexpositionen gekommen ist. Diese \"sekund\u00e4ren Expositionen\" d\u00fcrften vor allem bei Umbau-, Renovations- und Entsorgungsarbeiten stattgefunden haben. Die Ber\u00fccksichtigung dieser zus\u00e4tzlichen F\u00e4lle f\u00fchrt gem\u00e4ss der Beurteilung der Suva zu einer h\u00f6heren Sch\u00e4tzung f\u00fcr die noch zu erwartenden Asbestopfer. Dabei muss allerdings zwischen Personen, die als Arbeitnehmende exponiert sind und jenen, die in ihrer Freizeit als \"Hobbyhandwerker\" mit Asbest in Kontakt kommen (bspw. beim Entfernen von Boden- oder Plattenbel\u00e4gen, die mit asbesthaltigem Kleber verbaut worden sind), unterschieden werden. W\u00e4hrend im beruflichen Bereich eine hohe Sensibilit\u00e4t f\u00fcr die Gefahr durch Asbest besteht und entsprechend vorsichtig damit umgegangen wird, ist im Freizeitbereich ein fehlendes Bewusstsein f\u00fcr die Gef\u00e4hrdung durch eine m\u00f6gliche Asbestexposition festzustellen.</p><p>2. Die Massnahmen, die heute zur Anwendung kommen, um Arbeitnehmende bei ihren Arbeiten vor einer Asbestexposition zu sch\u00fctzen, sind nach Meinung des Bundesrates ausreichend. Die heutige Bauarbeitenverordnung vom 29. Juni 2005 (BauAV; SR 832.311.141) widmet dem Thema R\u00fcckbau- oder Abbrucharbeiten ein eigenes Kapitel (6. Kapitel; Art. 60 - 60c). Bevor mit den R\u00fcckbau- oder Abbrucharbeiten begonnen werden darf, m\u00fcssen die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken abgekl\u00e4rt werden; darauf basierend sind die erforderlichen Massnahmen zu treffen. Die R\u00fcckbau- oder Abbrucharbeiten d\u00fcrfen nur unter st\u00e4ndiger fachkundiger Aufsicht durchgef\u00fchrt werden und es ist eine Meldepflicht von Sanierungsarbeiten an asbesthaltigen Baumaterialien vorgesehen. Arbeiten, bei denen erhebliche Mengen gesundheitsgef\u00e4hrdender Asbestfasern freigesetzt werden k\u00f6nnen, d\u00fcrfen nur von Asbestsanierungsunternehmen, die von der Suva anerkannt sind, ausgef\u00fchrt werden. Die anerkannten Asbestsanierungsunternehmen m\u00fcssen Spezialistinnen und Spezialisten f\u00fcr Asbestsanierungen besch\u00e4ftigen, deren Eignung auch in der BauAV geregelt ist.</p><p>F\u00fcr die \"Hobbyhandwerker\", die bei ihren Renovationsarbeiten in der Freizeit auch mit Asbest in Kontakt kommen k\u00f6nnen, stehen verschiedene Publikationen des Forums Asbest Schweiz (FACH) zur Verf\u00fcgung wie insbesondere die Brosch\u00fcre des Bundesamtes f\u00fcr Gesundheit (BAG) \"Asbest im Haus\" vom November 2005 oder auch der Informationsflyer f\u00fcr Heimwerkerinnen und Heimwerker des BAG \"Renovation: Vorsicht Asbest\" vom August 2006.</p><p>3. F\u00fcr Arbeitnehmende, die bei R\u00fcckbau- oder Abbrucharbeiten mit Asbest in Kontakt kommen, bedarf es mit R\u00fccksicht auf die in Ziffer 2 erw\u00e4hnten Bestimmungen keiner zus\u00e4tzlichen Schutzmassnahmen. Asbestexponierte Arbeitnehmende werden heute im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach Artikel\u00a070ff. der Verordnung vom 19. Dezember 1983 \u00fcber die Unfallverh\u00fctung (VUV; SR 832.30) \u00fcberwacht. Diesbez\u00fcglich sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf. Zus\u00e4tzliche Massnahmen im Sinne einer verbesserten Aufkl\u00e4rung und Sensibilisierung empfehlen sich jedoch bez\u00fcglich der \"Hobbyhandwerker\".</p><p>4. Die Stiftung Entsch\u00e4digungsfonds f\u00fcr Asbestopfer hat in den Jahren 2017 bis 2020 (Stand: Ende Mai) insgesamt 89 Gesuche angenommen und hierf\u00fcr Entsch\u00e4digungen im Umfange von ca. 9,5 Mio. Franken geleistet. F\u00fcr Asbestopfer, deren Mesotheliom nicht als Berufskrankheit nach UVG anerkannt ist, ist eine Entsch\u00e4digung von durchschnittlich 140'000 Franken ausgerichtet worden, f\u00fcr Asbestopfer, deren Mesotheliom als Berufskrankheit nach UVG anerkannt ist, sind durchschnittlich 50'000 Franken ausbezahlt worden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1597795200000)\/","SubmittedBy":"Fridez Pierre-Alain","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2836|2841|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690507540313)\/","SubmissionDate":"\/Date(1592438400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sozialer Schutz|Gesundheit|Raumplanung und Wohnungswesen"}}