{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203723,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203723,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203723,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203723,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203723,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203723,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203723,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203723,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203723,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203723,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203723,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203723,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203723,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203723,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203723,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203723,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203723,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203723,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3723","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Angeh\u00f6rige sollen w\u00e4hrend Gesundheitskrisen mit Assistenzbeitr\u00e4gen f\u00fcr ihre Arbeit entsch\u00e4digt werden k\u00f6nnen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Epidemiengesetz erlaubt es der Regierung, Personen, die krankheits- oder ansteckungsverd\u00e4chtig sind, unter Quarant\u00e4ne zu stellen und Personen, die krank oder angesteckt sind oder Krankheitserreger ausscheiden, abzusondern (Art. 35 EpG). M\u00fcsste die Regierung in einer solchen Situation nicht auch die Gesetzgebung in Bezug auf die Auszahlung von Assistenzbeitr\u00e4gen an Personen lockern, denen eine Hilflosenentsch\u00e4digung der IV ausgerichtet wird? Mit den Beitr\u00e4gen sollen die Angeh\u00f6rigen f\u00fcr die Arbeit entsch\u00e4digt werden k\u00f6nnen, die sie in Krisenzeiten gezwungenermassen leisten.</p>","ReasonText":"<p>In der gegenw\u00e4rtigen Gesundheitskrise, der Sars-CoV-2-Pandemie, hat der Bundesrat zahlreiche bestehende Regelungen angepasst. So haben Eltern Entsch\u00e4digungen und Unternehmen Unterst\u00fctzung erhalten. Was ist aber mit den Angeh\u00f6rigen von Personen, denen ein Assistenzbeitrag ausgerichtet wird?</p><p>W\u00e4hrend der Krise mussten diese Personen auf die Hilfe und Unterst\u00fctzung der Dritten, die daf\u00fcr angestellt sind, verzichten. H\u00e4ufig waren es dann die Angeh\u00f6rigen, die einspringen mussten, weil die Assistenzperson nicht mehr arbeiten gehen konnte, z. B. aus einem der folgenden Gr\u00fcnde:</p><p>1. Die Assistenzperson geh\u00f6rte zur Risikogruppe oder musste sich in Isolation oder Quarant\u00e4ne begeben und konnte deshalb nicht mehr arbeiten.</p><p>2. Die Person, die den Assistenzbeitrag erh\u00e4lt, verf\u00fcgte nicht \u00fcber das notwendige Schutzmaterial und musste darum auf die Pr\u00e4senz der Assistenzperson verzichten, um deren Gesundheit zu sch\u00fctzen (eine Pflicht jedes Arbeitgebers).</p><p>3. Die Tagesstrukturen mussten schliessen und die betroffenen Personen mussten bei ihren Angeh\u00f6rigen wohnen; dabei konnten sie beantragen, dass der Assistenzbeitrag ausbezahlt wird, konnten aber in der kurzen Zeit keine Assistenzperson anstellen.</p><p>4. Die Person, die den Assistenzbeitrag erh\u00e4lt, geh\u00f6rt zur Risikogruppe und hat sich vern\u00fcnftigerweise entschlossen, sich zu sch\u00fctzen und sich freiwillig in Quarant\u00e4ne zu begeben, etwa indem sie vor\u00fcbergehend zu Angeh\u00f6rigen gezogen ist, die somit f\u00fcr sie sorgen mussten.</p><p>Die Gesetzgebung legt fest, dass der Assistenzbeitrag nur zur Entsch\u00e4digung einer Person dienen kann, die in gerader Linie mit der versicherten Person verwandt ist oder mit der die versicherte Person verheiratet ist oder in eingetragener Partnerschaft lebt oder eine faktische Lebensgemeinschaft f\u00fchrt. Es w\u00e4re angebracht, die Gesetzgebung so zu lockern, dass die Angeh\u00f6rigen f\u00fcr die Arbeit, die sie w\u00e4hrend einer Gesundheitskrise leisten, entsch\u00e4digt werden k\u00f6nnen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Am 20. M\u00e4rz 2020 hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen verabschiedet, um die wirtschaftlichen Folgen durch die Verbreitung des Coronavirus abzuschw\u00e4chen. Dazu geh\u00f6rt auch die Corona-Erwerbsausfallentsch\u00e4digung, die Arbeitnehmenden, Selbstst\u00e4ndigerwerbenden und Eltern gew\u00e4hrt wurde, die ihre Erwerbst\u00e4tigkeit unterbrechen mussten, weil die Betreuung ihrer Kinder durch Dritte nicht mehr gew\u00e4hrleistet war, insbesondere aufgrund der Schulschliessungen. Wegen der Schliessung von Einrichtungen und Sonderschulen hat der Bundesrat am 16. April 2020 den Anspruch auf Eltern von Kindern mit Behinderungen ausgeweitet. Anspruch auf die Corona-Erwerbsausfallentsch\u00e4digung hatten demnach auch Eltern von bis 20-j\u00e4hrigen Kindern mit Behinderung. Die Leistungen gem\u00e4ss Verordnung \u00fcber Massnahmen bei Erwerbsausfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) (COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall; SR 830.31) werden bis 16. September 2020 ausgerichtet.</p><p>Ausserdem hat das Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen mehrere Massnahmen ergriffen, um die Umsetzung in der Invalidenversicherung zu erleichtern. Damit war die M\u00f6glichkeit gegeben, Assistenzpersonen, die keine Unterst\u00fctzung mehr leisten konnten, weiterhin ihren Lohn zu bezahlen und gleichzeitig den Besch\u00e4ftigungsgrad anderer Assistenzpersonen zu erh\u00f6hen. Auch die Erh\u00f6hung des verf\u00fcgbaren Betrags infolge Schliessung von Schulen und Tagesstrukturen sollte es erm\u00f6glichen, mehr Betreuungsstunden durch die Assistenzpersonen und damit den zus\u00e4tzlichen Unterst\u00fctzungsbedarf zu decken.</p><p>Der Bundesrat anerkennt, dass Angeh\u00f6rige, die sich um gesundheitlich beeintr\u00e4chtigte Familienmitglieder k\u00fcmmern, mehr Unterst\u00fctzung ben\u00f6tigen, damit sie diese fundamentalen Aufgaben optimal wahrnehmen k\u00f6nnen. Er ist jedoch der Ansicht, dass es zu weit gehen w\u00fcrde, die Gesetzgebung dahingehend zu lockern, dass Angeh\u00f6rige \u00fcber den Assistenzbeitrag entsch\u00e4digt werden k\u00f6nnen. Zudem w\u00e4re es wenig sinnvoll, die Leistungserweiterung nur w\u00e4hrend einer \u00dcbergangszeit zu gew\u00e4hren. Angeh\u00f6rige anzustellen widerspricht ausserdem dem Ziel und Zweck des Assistenzbeitrags, n\u00e4mlich der Entlastung der Familienmitglieder.</p><p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbst\u00e4tigkeit und Angeh\u00f6rigenbetreuung (Botschaft zum Bundesgesetz \u00fcber die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbst\u00e4tigkeit und Angeh\u00f6rigenbetreuung; BBl 2019 4103), das am 20. Dezember 2019 vom Parlament verabschiedet wurde, sieht insbesondere folgende \u00c4nderungen vor: Im Obligationenrecht soll der Anspruch auf einen 3-t\u00e4tigen bezahlten Betreuungsurlaub pro Ereignis verankert und der Anspruch auf Betreuungsgutschriften soll auf Konkubinatspaare ausgeweitet werden. Damit wird die Betreuung eines Familienmitgliedes oder der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners vereinfacht und die Angeh\u00f6rigenpflege l\u00e4sst sich besser mit der Berufst\u00e4tigkeit vereinbaren.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1597190400000)\/","SubmittedBy":"Gysi Barbara","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1655424000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2836|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690508451473)\/","SubmissionDate":"\/Date(1592438400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Sozialer Schutz|Gesundheit"}}