{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203725,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203725,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203725,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203725,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203725,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203725,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203725,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203725,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203725,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203725,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203725,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203725,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203725,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203725,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203725,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203725,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203725,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203725,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3725","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Umsetzung des Geldspielgesetzes. Werden die Spielerschutzmassnahmen wirklich angewendet?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Nach dem Geldspielgesetz (BGS) muss mindestens ein Mitglied der Eidgen\u00f6ssischen Spielbankenkommission (ESBK) \u00fcber besondere Kenntnisse im Bereich der Suchtpr\u00e4vention verf\u00fcgen. Hat der Bundesrat die richtigen Vertreterinnen und Vertreter gew\u00e4hlt? Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die dem Geldspiel innewohnenden Gefahren von der ESBK ber\u00fccksichtigt werden?</p><p>2. Die Werbung der Spielbanken war w\u00e4hrend dem Lockdown sehr aufdringlich. Nach Artikel\u00a074 Absatz\u00a01 BGS darf aber die Werbung weder aufdringlich noch irref\u00fchrend sein. Hat die ESBK nach Auffassung des Bundesrates ihre Arbeit zur \u00dcberwachung der Werbung gemacht?</p><p>3. Es gibt zurzeit Werbung, die ein spielerisches Universum vorgaukelt und geeignet ist, vor allem Minderj\u00e4hrige anzuziehen. Dasselbe gilt f\u00fcr verschiedene Online-Spiele (z.B.: Jackpot.ch). Nach welchen Kriterien wird beurteilt, ob die Werbung im Einklang steht mit Artikel\u00a074 Absatz\u00a02 BGS?</p><p>4. Die Spielbanken m\u00fcssen eigentlich die Spielerinnen und Spieler \u00fcberwachen. Wie kommt es also, dass Spielerinnen und Spieler so rasch so viel verlieren, ohne dass die Spielbanken es bemerken, wie dies vom RTS publik gemacht wurde? Funktioniert die Aufsicht?</p><p>5. Die Spielbanken m\u00fcssen f\u00fcr die Spielerinnen und Spieler Informationen \u00fcber die Risiken des Spiels bereithalten. Auf verschiedenen Websites sind diese Informationen nur auf Deutsch vorhanden. Haben die Italienisch-, Franz\u00f6sisch- und Romanischsprachigen nicht Anspruch auf den gleichen Schutz wie die Deutschsprachigen? Wer sollte diese Informationen vor der Ver\u00f6ffentlichung pr\u00fcfen?</p><p>6. Offenbar werden wesentliche Dienstleistungen ins Ausland ausgelagert (z.B. Live-Roulette der \"Schweizer\" Online-Casinos wird in Malta betrieben). Dadurch wird verunm\u00f6glicht, dass die Probleme bei deren Auftauchen erkannt werden. Wie soll unter solchen Umst\u00e4nden eine wirksame Aufsicht durchgef\u00fchrt werden?</p><p>7. Welche Wirkung hat die Sperre ausl\u00e4ndischer Sites heute? Tr\u00e4gt sich der Bundesrat mit dem Gedanken, die Finanztransaktionen, die auf illegalen Plattformen get\u00e4tigt werden, zu \u00fcberwachen? K\u00f6nnte die FINMA allenfalls beim Aufsp\u00fcren illegaler Spielangebote behilflich sein?</p><p>8. Wie ist es m\u00f6glich, dass eine so eintr\u00e4gliche Branche - Bruttospielertrag von 742 Millionen (+ 5\u00a0Prozent gegen\u00fcber dem Vorjahr) - so nachl\u00e4ssig \u00fcberwacht wird? Hat die ESBK die Mittel zur Erf\u00fcllung ihres Auftrags?</p>","ReasonText":"<p>Das BGS ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Damit hat die ESBK wichtige Kompetenzen erhalten. Dazu geh\u00f6rt auch die Umsetzung der Massnahmen zum Schutz der Spielerinnen und Spieler vor exzessivem Spiel. Solche Massnahmen sind die \u00dcberwachung der Werbung (Art. 74 BGS), die Vorschrift, dass mindestens ein Mitglied besondere Kenntnissen im Bereich der Suchtpr\u00e4vention aufweisen muss (Art. 94 Abs. 4 BGS), das Sozialkonzept (Art. 76 BGS) und Massnahmen zur Fr\u00fcherkennung (Art. 78 BGS).</p><p>W\u00e4hrend dem Lockdown konnte jeder und jede unschwer die Zunahme der Werbung f\u00fcr (Online-)Casinos feststellen, und zwar am Fernsehen, in der \u00d6ffentlichkeit, im Internet und in der Presse. Gleichzeitig erschienen in der Presse Berichte \u00fcber einen sehr mangelhaften Schutz der Spielerinnen und Spieler. In der Debatte \u00fcber das BGS hat der Bundesrat sich immer wieder f\u00fcr den Spielerschutz starkgemacht. Nun aber, da das Gesetz in Kraft ist, scheint die Realit\u00e4t eine andere zu sein: Die Handhabung in diesem Bereich ist sehr lasch. Werden die Versprechen des Bundesrates erf\u00fcllt?</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Gem\u00e4ss Art. 94 Abs. 4 des Bundesgesetzes \u00fcber die Geldspiele (BGS, SR 935.51) muss mindestens ein Mitglied der ESBK \u00fcber besondere Kenntnisse im Bereich der Suchtpr\u00e4vention verf\u00fcgen. Der Bundesrat hat auf den 1. Januar 2012 Herrn Hans J\u00f6rg Znoj als Mitglied gew\u00e4hlt. Herr Znoj ist Professor der Psychologie an der Universit\u00e4t Bern; er ist ein anerkannter Spezialist im Suchtbereich.</p><p>2. Werbung, welche die Aufmerksamkeit der Spieler auf Online-Spielangebote lenkt, ist nicht per se irref\u00fchrend. Der Bundesrat hat in Art. 77 der Geldspielverordnung (VGS, SR 935.511) pr\u00e4zisiert, welche Art von Werbung als irref\u00fchrend oder aufdringlich gilt. Die ESBK pr\u00fcft die entsprechenden Informationen und ergreift gest\u00fctzt auf die klaren rechtlichen Vorgaben gegebenenfalls die erforderlichen Verwaltungsmassnahmen.</p><p>3. Werbung f\u00fcr bewilligte Geldspiele, die sich an Minderj\u00e4hrige richtet, ist unzul\u00e4ssig (Art. 74 Abs. 2 BGS) und gem\u00e4ss Art. 131 Abs. 1 Bst. c BGS strafbar. Die ESBK verfolgt solche Widerhandlungen und trifft die erforderlichen Massnahmen.</p><p>4. Ziel des BGS ist der angemessene Schutz der Bev\u00f6lkerung vor den Gefahren, welche von den Geldspielen ausgehen. Deshalb sind die Betreiber von Geldspielen gehalten, s\u00e4mtliche Massnahmen zu ergreifen, deren es f\u00fcr die rechtskonforme Aus\u00fcbung ihrer T\u00e4tigkeit bedarf. Die ESBK kontrolliert in regelm\u00e4ssigen Abst\u00e4nden den Vollzug der Sozialschutzmassnahmen durch die Spielbanken.</p><p>5. Die Spielbanken sind private Unternehmungen, die grunds\u00e4tzlich keine Verpflichtung dazu haben, ihr Spielangebot in allen Landessprachen anzubieten. F\u00fcr die Aufschaltung von Onlinespielen verlangt die ESBK jedoch gest\u00fctzt auf die Meldepflicht der Anbieterinnen gem\u00e4ss Art. 88 VGS, dass auf den Internetseiten s\u00e4mtliche Informationen \u00fcber die Risiken des Spiels vorhanden sind. Die Internetseiten werden in mehreren Sprachen betrieben, daher sind diese Informationen im gleichen Umfang mindestens in zwei Landessprachen verf\u00fcgbar.</p><p>6. Um Gew\u00e4hr f\u00fcr eine einwandfreie Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit und eine unabh\u00e4ngige Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung zu bieten, m\u00fcssen Spielbanken bei einer Reihe von Aufgaben (\u00dcberwachung des Online-Spielbetriebs, Umsetzung der Massnahmen im Bereich des Sozialschutzes und der Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei, sowie F\u00fchrung der Kundenkonten und Pflege der Beziehung mit den Spielern) die zentralen T\u00e4tigkeiten durch betriebseigenes Personal ausf\u00fchren (Art. 9 VGS). Soweit diese Voraussetzungen gew\u00e4hrleistet sind, steht einer Entwicklung der Spiele durch Dritte nichts entgegen, auch nicht, wenn diese im Ausland domiziliert sind. Die Spielbanken sind verpflichtet, bei der ESBK f\u00fcr jedes der Spiele, die sie betreiben wollen, ein Zertifikat einer akkreditierten Konformit\u00e4tsbewertungsstelle einzureichen. Auf dessen Basis pr\u00fcft die ESBK vor Inbetriebnahme und danach in regelm\u00e4ssigen Abst\u00e4nden die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen.</p><p>7. Die ESBK ver\u00f6ffentlicht und aktualisiert auf ihrer Webseite eine Liste der gesperrten Spiele. Die Fernmeldedienstanbieter sind verpflichtet, den Zugang zu den aufgef\u00fchrten Online-Spielangeboten zu sperren. Seit dem 1. Juli 2019 wurde der Zugang zu 217 Domainseiten gesperrt. Die \u00dcberwachung der Finanztransaktionen wurde im Laufe der Gesetzgebungsarbeiten diskutiert und verworfen. Eine Evaluation des neuen Geldspielgesetzes und des damit verbundenen Sperrsystems ist angesichts des kurzen Umsetzungszeitraums verfr\u00fcht.</p><p>8. Die ESBK verf\u00fcgt \u00fcber die notwendigen Kompetenzen und Mittel, um ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen. Sie f\u00fchrt beispielsweise in allen Spielbanken regelm\u00e4ssig Inspektionen durch. Im Rahmen dieser \u00dcberpr\u00fcfungen wird insbesondere die Umsetzung des Sicherheits- und Sozialkonzepts, die Einhaltung der Sorgfaltspflichten im Bereich der Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei, die Transparenz der Finanzfl\u00fcsse und der sichere und transparente Betrieb der Spielbankenspiele kontrolliert. Verst\u00f6sst die Konzession\u00e4rin gegen eine ihrer gesetzlichen Pflichten, so wird sie anhand einer Verwaltungssanktion mit bis zu 15\u00a0Prozent des vorj\u00e4hrigen Bruttospielertrags geb\u00fcsst.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1599004800000)\/","SubmittedBy":"Michaud Gigon Sophie","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1655424000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15|28|34|2831|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690508496917)\/","SubmissionDate":"\/Date(1592438400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft|Soziale Fragen|Medien und Kommunikation|Kultur|Gesundheit"}}