{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203729,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203729,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203729,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203729,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203729,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203729,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203729,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203729,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203729,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203729,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203729,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203729,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203729,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203729,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203729,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203729,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203729,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203729,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3729","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Gleichstellung aller Patienten von psychotherapeutischen Leistungen, unabh\u00e4ngig von der Krankenversicherung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Corona-Krise und ihre Folgen sind f\u00fcr viele Menschen mit einer grossen psychischen Belastung verbunden. Psychische Erkrankungen wie Angstzust\u00e4nde, Depressionen, Missbrauch von Substanzen, famili\u00e4re Konflikte, Verhaltensauff\u00e4lligkeiten bei Kindern und Jugendlichen, Einsamkeit und \u00dcberforderung haben in den vergangenen Monaten zugenommen. </p><p>W\u00e4hrend der Corona-Krise hat der Bundesrat unterschiedliche Regelungen f\u00fcr Psychiater und psychologische Psychotherapeuten getroffen. Auch wurden Leistungen der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP und der Invalidenversicherung unterschiedlich geregelt. Diese Ungleichbehandlungen waren f\u00fcr die betroffenen Kreise schwer nachvollziehbar.</p><p>Der Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungen manifestiert sich oft mit einer zeitlichen Verz\u00f6gerung. Aufgrund des steigenden Bedarfs ist es zentral, den Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung f\u00fcr alle Patientengruppen niederschwellig und f\u00fcr alle Leistungserbringer in allen Sozialversicherungen gleichartig zu regeln.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten.</p><p>1. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass in allen Sozialversicherungen fl\u00e4chendeckend ein niederschwelliger Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen gew\u00e4hrleistet ist? </p><p>2. Besonders Menschen mit Angstst\u00f6rungen sind w\u00e4hrend einer Pandemie gef\u00e4hrdet, dass sich ihre Befindlichkeit verschlechtert und dass sie dringend behandlungsbed\u00fcrftig werden. F\u00fcr viele dieser Patienten ist es, aufgrund ihrer \u00c4ngste, unzumutbar eine Psychotherapeutische Praxis aufzusuchen. Sie bevorzugen daher eine Online-Intervention. Ist der Bundesrat - auch im Hinblick auf eine eventuelle 2. Welle - gewillt die Anzahl von Telebehandlungen generell zu erh\u00f6hen und in spezifischen Einzelf\u00e4llen auch fernm\u00fcndliche Behandlung ohne physischen Erstkontakt zuzulassen?</p><p>3. Wie stellt der Bundesrat eine Gleichbehandlung von Patientinnen und Patienten von Psychiatern und psychotherapeutischen Psychologen sicher?</p><p>4. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Vorgaben bez\u00fcglich der Behandlungen von Patientinnen und Patienten, wie beispielsweise Limitationen, in allen Sozialversicherungen (OKP, IV, Unfall- und Milit\u00e4rversicherung) gleichartig geregelt werden?</p><p>5. Welche Rolle hat dabei der Wechsel vom Delegations- zum Anordnungsmodell? Wann plant der Bundesrat, das Anordnungsmodell in Kraft zu setzen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./5. In seinen Berichten in Erf\u00fcllung der Postulate 10.3255 \"Zukunft der Psychiatrie\" und 13.3370 \"Beabsichtigte Massnahmen zur psychischen Gesundheit in der Schweiz\" hat der Bundesrat dargelegt, dass in der Schweiz gute und qualitativ hochstehende psychiatrische Versorgung besteht, jedoch Verbesserungen in den Angebotsstrukturen sowie der Finanzierung von intermedi\u00e4ren Angeboten angezeigt sind. Abkl\u00e4rungen und Studien aus dem Jahr 2016, welche vom Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) in Auftrag gegeben worden sind, haben best\u00e4tigt, dass die psychiatrische Versorgung grunds\u00e4tzlich gew\u00e4hrleistet ist, aber Verbesserungen, insbesondere f\u00fcr gewisse Bev\u00f6lkerungsgruppen (Kinder und Jugendliche) sowie in Krisen- und Notfallsituationen angezeigt sind. Psychotherapie ist nur ein Teil der psychiatrischen Leistungen und in keiner der Sozialversicherungen ist eine spezifische Versorgungsl\u00fccke diesbez\u00fcglich nachgewiesen.</p><p>Im letzten Jahr wurde das Vernehmlassungsverfahren zur \u00c4nderung der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) betreffend Neuregelung der psychologischen Psychotherapie im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und Anpassung der Zulassungsvoraussetzungen der Hebammen sowie der Personen, die auf \u00e4rztliche Anordnung hin Leistungen erbringen, durchgef\u00fchrt. Diese sieht einen Wechsel vom heutigen Delegationsmodell auf ein Anordnungsmodell durch Aufnahme der psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten als Leistungserbringer in der KVV sowie Regelungen zur Kosten\u00fcbernahme der Psychotherapie in der KLV vor. Mit einem Entscheid des Bundesrates hierzu kann Ende Jahr gerechnet werden.</p><p>2./4. Das schweizerische Sozialversicherungsrecht ist in einer Vielzahl von Einzelgesetzen geregelt. Die einzelnen Sozialversicherungszweige regeln jeweils ein bestimmtes Soziales Risiko (bspw. Krankheit, Invalidit\u00e4t). Der Gesetzgeber hat je nach Sozialversicherungszweig etwa die Versicherungsunterstellung, Finanzierung oder das Leistungsrecht unterschiedlich ausgestaltet.</p><p>Die aktuellen Tarife f\u00fcr ambulante Leistungen in der OKP, Unfallversicherung (UV), Milit\u00e4rversicherung (MV) und Invalidenversicherung (IV) gehen weitgehend davon aus, dass eine Behandlung in physischer Anwesenheit der Patientinnen und Patienten und der Leistungserbringer am selben Ort erfolgt. Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat das BAG f\u00fcr die Zeit w\u00e4hrend der ausserordentlichen Lage Empfehlungen f\u00fcr die OKP zur Kosten\u00fcbernahme f\u00fcr ambulante Leistungen auf r\u00e4umliche Distanz abgegeben, die \u00fcber den aktuellen tariflichen Rahmen hinausgingen und trotzdem von den Krankenversicherern \u00fcbernommen wurden. Im Bereich der IV konnte die Invalidenversicherung bzw. das Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherung (BSV) in der Rolle als Versicherer und Vertragspartner entsprechende Empfehlungen abgeben. Es ist grunds\u00e4tzlich Aufgabe der Tarifpartner der jeweiligen Sozialversicherung die Tarife und die entsprechenden Abrechnungsregeln f\u00fcr die jeweiligen Leistungen zu vereinbaren. Massgebend f\u00fcr die Leistungspflicht bleiben die Bestimmungen in Gesetz und Verordnung des jeweiligen Sozialversicherungsrechts.</p><p>3. Die OKP verg\u00fctet Kosten von Leistungen, die durch zugelassene Leistungserbringer erbracht werden und wirksam, zweckm\u00e4ssig und wirtschaftlich sind. Leistungen durch psychologische Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen k\u00f6nnen heute im Sinne einer \u00dcbergangsregelung zulasten der OKP abgerechnet werden, wenn diese delegiert und unter Aufsicht von dazu berechtigten \u00c4rzten und \u00c4rztinnen in ihren R\u00e4umlichkeiten erbracht werden. Mit der vorgenannten Neuregelung der psychologischen Psychotherapie im Rahmen der OKP wird deren Leistungspflicht erst eigenst\u00e4ndig geregelt. Die Tarife und Modalit\u00e4ten der Leistungsabrechnung sind durch die Tarifpartner auszuhandeln.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1597795200000)\/","SubmittedBy":"Roth Franziska","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1655424000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2836|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690508331153)\/","SubmissionDate":"\/Date(1592438400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sozialer Schutz|Gesundheit"}}