{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203747,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203747,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203747,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203747,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203747,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203747,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203747,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203747,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203747,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203747,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203747,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203747,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203747,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203747,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203747,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203747,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203747,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203747,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3747","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Coronavirus. Entsch\u00e4digung f\u00fcr Erwerbsausfall auch f\u00fcr die Eltern und andere Angeh\u00f6rige von Erwachsenen mit einer Behinderung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Hinblick auf eine m\u00f6gliche zweite Pandemiewelle und um prek\u00e4re Situationen, die sich w\u00e4hrend der ersten Welle eingestellt haben, zu vermeiden, aber auch im Hinblick auf eine andere vergleichbare Situation, wird der Bundesrat damit beauftragt, abzukl\u00e4ren, inwiefern die Erwerbsersatzordnung (EO) (vgl. COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall) so ausgedehnt werden kann, dass die Eltern und die anderen Angeh\u00f6rigen, die Erwachsene mit einer Behinderung betreuen, ein Recht auf Entsch\u00e4digung f\u00fcr Erwerbsausfall haben.</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss der COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall vom 20. M\u00e4rz haben Eltern mit Kindern bis zum vollendeten 12. Altersjahr, die aufgrund von beh\u00f6rdlichen Massnahmen im Zusammenhang mit der Coronaepidemie (COVID-19) infolge Ausfalls der Fremdbetreuung ihrer Kinder die Erwerbst\u00e4tigkeit unterbrechen m\u00fcssen, Anrecht auf eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr Erwerbsausfall. Die Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung des Virus umfassten auch die Schliessungen von Sonderschulen, gesch\u00fctzten Werkst\u00e4tten und Heimen. Durch die \u00c4nderung vom 16. April wurde das Recht auf Entsch\u00e4digung f\u00fcr Erwerbsausfall folglich ausgedehnt auf Eltern mit Minderj\u00e4hrigen (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr), die Anspruch auf einen Intensivpflegezuschlag haben, und auf Eltern mit Kindern bis zum vollendeten 20. Altersjahr, wenn diese eine Sonderschule oder eine Einrichtung besuchen, die aufgrund von beh\u00f6rdlichen Massnahmen im Zusammenhang mit der Coronaepidemie geschlossen wurde.</p><p>Erf\u00fcllen die Eltern und andere Angeh\u00f6rige von Erwachsenen mit einer Behinderung die Anforderungen der COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall nicht, so haben sie aus  nicht nachvollziehbaren Gr\u00fcnden keinen Anspruch auf Erwerbsersatz - obwohl auch in diesen F\u00e4llen das Fernbleiben von Assistenzpersonen, die grunds\u00e4tzlich durch den Assistenzbeitrag bezahlt werden, oder die Schliessung der gewohnten Betreuungsstrukturen (z. B. Heime, Ateliers, Tageszentren) zur Folge hat, dass sich ein Elternteil oder beide Eltern oder andere Angeh\u00f6rige g\u00e4nzlich der Betreuung und allenfalls auch der Pflege widmen m\u00fcssen. Dies hat zur Folge, dass diese Personen \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum nicht ihrer Erwerbsarbeit nachgehen k\u00f6nnen. Ihnen wird jedoch der aufgelaufene Erwerbsausfall nicht im Rahmen der EO entsch\u00e4digt.</p><p>F\u00fcr die betroffenen Personen hat dies zu einer grossen Belastung und prek\u00e4ren Situationen gef\u00fchrt. Mit Blick auf eine m\u00f6gliche neue Epidemiewelle oder eine Situation, die zu vergleichbaren Problemen f\u00fchren kann, wird der Bundesrat gebeten, darzulegen, wie er dieser Ungleichbehandlung Abhilfe schaffen will. </p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Am 16. April 2020 hat der Bundesrat den Anspruch auf die Corona-Erwerbsausfallentsch\u00e4digung auf Eltern von Kindern mit Behinderungen ausgeweitet, die ihre Erwerbst\u00e4tigkeit wegen der Schliessung von Einrichtungen und Sonderschulen unterbrechen mussten. Anspruchsberechtigt sind Eltern von bis 20-j\u00e4hrigen Kindern mit Behinderungen. Die in der Verordnung \u00fcber Massnahmen bei Erwerbsausfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) (COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall; SR 830.31) vorgesehenen Leistungen werden bis 16. September 2020 ausgerichtet. Gest\u00fctzt auf diese Verordnung hat der Bundesrat die notwendigen Massnahmen bereits getroffen, bei der Betreuung von Kindern mit Behinderungen jedoch eine Altersgrenze festgelegt. Den Anspruch auf die Corona-Erwerbsausfallentsch\u00e4digung auf Eltern und pflegende Angeh\u00f6rige von Erwachsenen mit Behinderungen auszuweiten, w\u00fcrde f\u00fcr die Durchf\u00fchrungsstellen einen erheblichen Aufwand bedeuten, da sie die Dossiers bearbeiten und verschiedene spezifische Fragen im Einzelfall pr\u00fcfen m\u00fcssten. F\u00fcr die Umsetzung und die rasche Ausrichtung der Notleistung mussten sich die Durchf\u00fchrungsstellen auf die aktuell verf\u00fcgbaren Daten st\u00fctzen.</p><p>Am 19. Juni 2020 hat der Bundesrat die Vorlage f\u00fcr ein dringliches Bundesgesetz (Covid-19-Gesetz) in die Vernehmlassung geschickt. Diese konkrete Gesetzesgrundlage soll es dem Bundesrat erm\u00f6glichen, bei COVID-bezogenen Erwerbsausf\u00e4llen eine Entsch\u00e4digung zu gew\u00e4hren. Ausserdem soll er Massnahmen, die er in verfassungsunmittelbaren Verordnungen beschlossen hat, fortf\u00fchren oder anpassen k\u00f6nnen. Damit k\u00f6nnte der Bundesrat bei einer neuen Epidemiewelle im Bedarfsfall die notwendigen Massnahmen treffen. Nach Ansicht des Bundesrates ist es sinnvoll, situativ vorzugehen und entsprechende Massnahmen zu pr\u00fcfen.</p><p>Grunds\u00e4tzlich anerkennt der Bundesrat, dass Angeh\u00f6rige, die sich um gesundheitlich beeintr\u00e4chtigte Familienmitglieder k\u00fcmmern, mehr Unterst\u00fctzung ben\u00f6tigen, damit sie diese fundamentalen Aufgaben optimal wahrnehmen k\u00f6nnen. Das Bundesgesetz \u00fcber die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbst\u00e4tigkeit und Angeh\u00f6rigenpflege, das am 20. Dezember 2019 vom Parlament verabschiedet wurde (BBl 2019 8667), enth\u00e4lt allgemeine Massnahmen zur Unterst\u00fctzung von Familienmitgliedern, die sich um gesundheitlich beeintr\u00e4chtige Angeh\u00f6rige k\u00fcmmern. Die Referendumsfrist ist am 9. April 2020 unbenutzt abgelaufen. Der Bundesrat will das neue Gesetz in zwei Schritten umsetzen. Massnahmen, bei denen es keine aufw\u00e4ndigen Umsetzungsarbeiten braucht, k\u00f6nnen demnach am 1. Januar 2021 in Kraft treten (Urlaub f\u00fcr kurzzeitige Arbeitsabwesenheiten, Erweiterung des Anspruchs auf Betreuungsgutschriften der AHV, Anpassung des Anspruchs auf Hilflosenentsch\u00e4digung und Intensivpflegezuschlag, Anpassung der Mietzinsmaxima f\u00fcr Wohngemeinschaften). Beim 14-w\u00f6chigen Urlaub f\u00fcr Eltern schwerkranker Kinder ist das Inkrafttreten hingegen f\u00fcr 1. Juli 2021 vorgesehen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1597190400000)\/","SubmittedBy":"Maret Marianne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1654732800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2836|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1750811127957)\/","SubmissionDate":"\/Date(1592438400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Sozialer Schutz|Gesundheit"}}