{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203754,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203754,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203754,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203754,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203754,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203754,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203754,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203754,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203754,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203754,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203754,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203754,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203754,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203754,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203754,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203754,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203754,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203754,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3754","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Beteiligung der Schweizer Museen an der R\u00fcckgabe von Kulturg\u00fctern, die in der Kolonialzeit weggenommen wurden. Einrichtung eines bundesrechtlichen Verfahrens","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Verfahren einzurichten, die es den Schweizer Museen erm\u00f6glichen, sich am Vorhaben der R\u00fcckgabe und R\u00fcckf\u00fchrung von Kulturg\u00fctern zu beteiligen, die deren Ursprungsl\u00e4ndern w\u00e4hrend der Kolonialzeit weggenommen wurden.</p><p>Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen folgende Elemente enthalten:</p><p>1. technische und finanzielle Hilfe f\u00fcr \u00f6ffentliche und private Schweizer Museen, auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene, damit die n\u00f6tige Provenienzforschung betrieben werden kann;</p><p>2. Sammlung und Verbreitung von Informationen \u00fcber Objekte, die zur\u00fcckgegeben werden sollten;</p><p>3. Einrichtung eines wirksamen Mechanismus, um auf dem Weg der Kulturdiplomatie Streitigkeiten mit den L\u00e4ndern oder Gemeinschaften zu schlichten, aus denen die Objekte stammen;</p><p>4. logistische Unterst\u00fctzung bei der Durchf\u00fchrung der sich aufdr\u00e4ngenden R\u00fcckgaben oder Bereitstellung alternativer L\u00f6sungen anstelle einer R\u00fcckgabe.</p>","ReasonText":"<p>Auch wenn die Schweiz keine Kolonialmacht war, hat sie doch von der Dominanz des Westens zur Kolonialzeit profitiert. In Ethnologie, Forschung und dergleichen t\u00e4tige Personen konnten Sammlungen zusammentragen und haben diese danach Schweizer Museen \u00fcbertragen.</p><p>In vergleichbarer Weise war die Schweiz auch nicht direkt in den Zweiten Weltkrieg involviert. Sehr direkt war sie hingegen in den Kunstraub w\u00e4hrend des Nationalsozialismus verstrickt. Der Bund hat deshalb spezialisierte Strukturen geschaffen, so etwa 1999 die Anlaufstelle Raubkunst, und er gew\u00e4hrt den Schweizer Museen Finanzhilfen f\u00fcr die Kl\u00e4rung der Provenienz von Raubkunst aus der Nazizeit.</p><p>Mehrere europ\u00e4ische L\u00e4nder haben vertiefte Abkl\u00e4rungen zum Status von Objekten aus fr\u00fcheren Kolonien in die Wege geleitet, so etwa Frankreich, Deutschland, Grossbritannien und die Niederlande. Zudem haben auch in der Schweiz gewisse Institutionen begonnen, sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen. So hat das Ethnografische Museum in Genf einen Strategieplan 2020-2024 ver\u00f6ffentlicht, der ein Projekt zur Dekolonisierung seiner Sammlungen enth\u00e4lt. Das Zentrum f\u00fcr Kunstrecht an der Universit\u00e4t Genf f\u00fchrt seinerseits eine Untersuchung zu dieser Problematik unter juristischem Blickwinkel durch. Die Schweiz hat eine historische Verantwortung, dieselben Wege zu gehen.</p><p>Aus juristischen Gr\u00fcnden, insbesondere mangels einer R\u00fcckwirkung der internationalen \u00dcbereinkommen, gibt es keine rechtlich bindenden Bestimmungen, mittels welchen die Frage nach dem Eigentum an kolonialen Objekten gel\u00f6st werden kann. Diese wurden jedoch den Gemeinschaften, von denen sie stammen, oft durch Gewalt, T\u00e4uschung oder ganz einfach ohne deren Einwilligung entzogen. Es ist unannehmbar, dass diesen Objekten eine faktische Immunit\u00e4t zukommt, und es ist wichtig, dass sich unser Land seiner Pflicht zur Aufarbeitung der Vergangenheit in dieser Hinsicht stellt. Ein aktives Vorgehen der Schweiz k\u00f6nnte \u00fcberdies zur Rekonstruktion des kulturellen Erbes von Staaten beitragen, die fr\u00fcher Kolonien waren und denen die Mittel fehlen, um R\u00fcckgaben einzufordern.</p><p>Die Schweiz sollte aber auch nicht bloss zuwarten, bis die Unesco interveniert, um die Aktivit\u00e4ten der Staaten zu koordinieren. Es ist n\u00e4mlich so, dass die Mitgliedsl\u00e4nder der Unesco sich allen m\u00f6glichen Initiativen zur Festlegung von Grunds\u00e4tzen betreffend die R\u00fcckgabe kolonialer Objekte widersetzen. Dies zeigt sich in der Tatsache, dass die einstigen Kolonialm\u00e4chte bei der R\u00fcckgabe sehr zur\u00fcckhaltende Strategien verfolgen.</p><p>Die Kulturdiplomatie kann ideal daf\u00fcr eingesetzt werden, um angemessene L\u00f6sungen zu finden, die durchaus unterschiedlicher Natur sein k\u00f6nnen: Im Vordergrund steht sicher die R\u00fcckgabe, aber es sind auch andere L\u00f6sungen vorstellbar, so etwa eine langfristige Ausleihe, ein Austausch, ein gemeinsames oder geteiltes Eigentum, die Herstellung von Kopien und dergleichen mehr.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahme zur Motion Wermuth 18.4236 und seine Antworten auf die Anfrage Sommaruga Carlo 18.1092 und auf die Interpellation Sommaruga Carlo 18.4067. Der Bund misst der Aufarbeitung der Raubkunstthematik eine grosse Bedeutung zu und setzt sich aktiv daf\u00fcr ein. Der Begriff der Raubkunst umfasst neben Kulturg\u00fctern aus der Zeit des Nationalsozialismus von 1933 bis 1945 in Deutschland unter anderem auch ethnologische und ethnographische Kulturg\u00fcter aus dem kolonialen Kontext sowie gepl\u00fcnderte arch\u00e4ologische Kulturg\u00fcter.</p><p>1. Der Bund unterst\u00fctzt bereits seit 2016 \u00f6ffentliche und private Museen bei der Erforschung der Herkunft ihrer Werke (Provenienzforschung). In technischer Hinsicht erfolgt die Unterst\u00fctzung durch die Anlaufstelle Raubkunst des Bundesamtes f\u00fcr Kultur (BAK), die auf ihrem Internetportal zahlreiche Informationen und Hilfsmittel zum Thema Raubkunst anbietet. Weiter f\u00fchrt die Anlaufstelle Raubkunst regelm\u00e4ssige Gespr\u00e4che mit Museen zum Thema Raubkunst und Provenienzforschung. In finanzieller Hinsicht erfolgt die Unterst\u00fctzung mit der Subvention der Provenienzforschung. In diesem Rahmen werden auch Projekte betreffend ethnologische und ethnographische Kulturg\u00fcter im kolonialen Kontext unterst\u00fctzt. Im Zeitraum von 2016 bis 2020 betrugen die Subventionen der Provenienzforschung rund 2 Mio. Franken. Die Schweiz geh\u00f6rt damit zu den ersten Staaten weltweit, welche nicht nur \u00f6ffentliche, sondern auch private Museen bei der Provenienzforschung von ethnologischen und ethnographischen Kulturg\u00fctern aus dem kolonialen Kontext unterst\u00fctzt.</p><p>Gem\u00e4ss der vom Bundesrat verabschiedeten und ans Parlament \u00fcberwiesenen Kulturbotschaft ist f\u00fcr die kommende F\u00f6rderperiode von 2021 bis 2024 geplant, diese Unterst\u00fctzung der Provenienzforschung fortzuf\u00fchren. Gerade im digitalen Zeitalter ist die Provenienzforschung zu einem wichtigen Bestandteil der musealen Arbeit geworden.</p><p>2. Der Sammlung und Publikation der Resultate der Provenienzforschung kommt eine grosse Bedeutung zu. Die vom Bund unterst\u00fctzten Museen m\u00fcssen die Resultate zwingend auf dem Internet publizieren. Sie sind im Sinne der Transparenz und der Vernetzung mit dem Internetportal der Anlaufstelle Raubkunst des BAK verlinkt.</p><p>3. Der Bund steht bereits heute bei Kulturg\u00fcterstreitigkeiten auf Wunsch der Parteien vermittelnd zur Verf\u00fcgung. Durch die Zusammenarbeit zwischen dem BAK und dem Eidgen\u00f6ssischen Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten (EDA) wird dabei auch der kulturellen Diplomatie Rechnung getragen. Der Bund begleitet ferner die Arbeiten der UNESCO sowie des ICOM und der World Intellectual Property Organization im Bereich der alternativen Streitbeilegung.</p><p>4. Schon heute bestehen in der Schweiz allgemeine Rechtsgrundlagen betreffend gestohlene oder gepl\u00fcnderte Kulturg\u00fcter (Kulturg\u00fctertransfergesetz, KGTG, SR 444.1). Demnach ist es verboten, gestohlene oder gegen den Willen des Eigent\u00fcmers abhanden gekommene Kulturg\u00fcter einzuf\u00fchren, zu verkaufen, vertreiben, vermitteln erwerben oder auszuf\u00fchren (Art. 24 Abs. 1 Bst. a KGTG). Sodann kann der Bund in Ausnahmef\u00e4llen Finanzhilfen gew\u00e4hren, um die Wiedererlangung des kulturellen Erbes von UNESCO-Vertragsstaaten zu erleichtern. Die Finanzhilfen betragen maximal 50'000 Franken und sind zur Deckung von Gerichts-, Anwalts-, Versicherungs-, Restaurierungs- und Transportkosten vorgesehen. Im Weitern begleitet das BAK freiwillige R\u00fcckgaben von Kulturg\u00fctern und beh\u00f6rdliche Restitutionen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1597190400000)\/","SubmittedBy":"Sommaruga Carlo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1615161600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|8|1236|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1690554327147)\/","SubmissionDate":"\/Date(1592438400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Internationale Politik|Menschenrechte|Kultur"}}