{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203763,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203763,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203763,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203763,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203763,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203763,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203763,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203763,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203763,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203763,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203763,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203763,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203763,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203763,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203763,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203763,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203763,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203763,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3763","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Welche Gewinne der Nationalbank sind eigentlich \"verf\u00fcgbar\"?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Bericht \"Geldpolitik\" vom 21. Dezember 2016 umschrieb der Bundesrat in Beantwortung von vier Postulaten den Auftrag und die Corporate Governance der Schweizerischen Nationalbank. Inzwischen sind die Fremdw\u00e4hrungsbest\u00e4nde der SNB weiter stark gewachsen und mit ihnen die Gewinne, allerdings recht volatil. Diese Gewinne sind seit einiger Zeit Gegenstand von verschiedenartigen Forderungen und von wissenschaftlichen Abhandlungen. Infolge der enormen volkswirtschaftlichen Bedeutung wird der Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. Besteht f\u00fcr die enorm gewachsenen Fremdw\u00e4hrungsbest\u00e4nde ein Ausstiegsszenario der SNB? Welches Inflationsrisiko besteht mit oder ohne Ausstieg?</p><p>2. Falls diese Best\u00e4nde mittelfristig bestehen bleiben: Welche Strategie bez\u00fcglich der Gewinne verfolgt die SNB bzw. der Bundesrat?</p><p>3. Wie hoch ist der Anteil k\u00fcnftiger Gewinne, der zur Erf\u00fcllung ihres verfassungsm\u00e4ssigen Auftrags oder zur Abfederung des Verlustrisikos zur\u00fcckgelegt werden muss? Wie l\u00e4sst sich dieser Anteil quantifizieren?</p><p>4. Gedenkt die SNB, die dar\u00fcber hinausgehenden Gewinne auszusch\u00fctten? Falls nein, warum nicht?</p><p>5. Wie beurteilt der Bundesrat die Forderung, Teile dieser \u00dcbergewinne (z.B. Ertr\u00e4ge aus Negativzinsen) gesondert und allenfalls zweckbestimmt (z.B. f\u00fcr die AHV, den Schuldenabbau o.a.) auszusch\u00fctten?</p><p>6. Welche Verfassungs- u. Gesetzesgrundlage besteht heute daf\u00fcr, Gewinne, die \u00fcber Ziffer 3 hinausgehen, auszusch\u00fctten bzw. nicht auszusch\u00fctten?</p><p>7. Trifft des zu, dass die Verwendung der Gewinne gem\u00e4ss Ziffer 5 die Unabh\u00e4ngigkeit der SNB nicht tangiert?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die starke Zunahme der Devisenbest\u00e4nde und die damit einhergegangene Bilanzausweitung der SNB sind die Folge der Devisenk\u00e4ufe, die die SNB \u00fcber die vergangenen Jahre in Erf\u00fcllung ihres geldpolitischen Auftrags (Gew\u00e4hrleistung der Preisstabilit\u00e4t unter Ber\u00fccksichtigung der konjunkturellen Entwicklung) vorgenommen hat. Eine R\u00fcckf\u00fchrung der Devisenbest\u00e4nde bzw. der Bilanzgr\u00f6sse ist kein Ziel der SNB an sich, sondern die Bilanz ist das Spiegelbild der Geldpolitik der SNB. Daher besteht keine Notwendigkeit f\u00fcr ein Ausstiegsszenario. F\u00fcr die Geldpolitik ist zentral, dass die SNB bei ihren Devisenanlagen \u00fcber uneingeschr\u00e4nkten Handlungsspielraum verf\u00fcgt, d.h. diese je nach geldpolitischer Erfordernis weiter erh\u00f6hen oder reduzieren kann. Allf\u00e4llige k\u00fcnftige Inflationsrisiken h\u00e4ngen in erster Linie von der wirtschaftlichen Entwicklung ab. Die H\u00f6he der Devisenbest\u00e4nde ist das Ergebnis der geldpolitischen Massnahmen der SNB zur Gew\u00e4hrleistung der Preisstabilit\u00e4t.</p><p>2./3./4. Die Anlageverwaltung der SNB unterliegt grunds\u00e4tzlich dem Primat der Geldpolitik, d.h. geldpolitische Erfordernisse geniessen stets Vorrang vor anlagepolitischen \u00dcberlegungen. Die Nationalbank verfolgt kein Gewinnziel, weil ein solches in Konflikt mit der Erf\u00fcllung des geldpolitischen Mandats geraten k\u00f6nnte. Unter dem Vorbehalt des Primats der Geldpolitik verwaltet die SNB ihre Devisenanlagen nach den Grunds\u00e4tzen eines professionellen Anlagemanagements anhand der drei Kriterien Sicherheit, Liquidit\u00e4t und Ertrag.</p><p>Die SNB-Gewinne lassen sich nicht aufspalten in einen von der SNB zwingend ben\u00f6tigten Teil und dar\u00fcberhinausgehende \"\u00dcbergewinne\", die zur Aussch\u00fcttung verf\u00fcgbar w\u00e4ren. Die \u00fcber den Eigenkapitalbedarf hinausgehenden Gewinne der SNB werden unabh\u00e4ngig von der Herkunft langfristig grunds\u00e4tzlich vollumf\u00e4nglich ausgesch\u00fcttet. Angesichts des stark schwankenden Erfolgs der Nationalbank sieht das Nationalbankgesetz allerdings eine mittelfristige Verstetigung der Aussch\u00fcttungen an Bund und Kantone vor (Art. 31 Abs. 2 NBG). Um die stark schwankenden j\u00e4hrlichen Ergebnisse der SNB in eine stetige Aussch\u00fcttung transformieren zu k\u00f6nnen, braucht es daher ein Gef\u00e4ss, das diese Schwankungen auff\u00e4ngt. Dieses Gef\u00e4ss ist im heutigen Rahmen die Aussch\u00fcttungsreserve. Sie erm\u00f6glicht es der SNB, auch in den Jahren mit Verlusten eine Gewinnaussch\u00fcttung an Bund und Kantone vorzunehmen. Eine gut dotierte Aussch\u00fcttungsreserve ist daher kein frei verf\u00fcgbarer \"\u00dcbergewinn\", sondern bildet einen Puffer f\u00fcr Jahre mit Verlusten der SNB. Eine Aussch\u00fcttung von vermeintlichen \"\u00dcbergewinnen\" der Aussch\u00fcttungsreserve w\u00fcrde diesen Puffer reduzieren und das Risiko erh\u00f6hen, dass in Jahren mit SNB-Verlusten gar keine Aussch\u00fcttung an Bund und Kantone mehr vorgenommen werden k\u00f6nnte und so das vom Gesetzgeber vorgegebene Kriterium der mittelfristigen Verstetigung der Aussch\u00fcttung verletzt w\u00fcrde.</p><p>5. Auch die Ertr\u00e4ge der SNB aus den Negativzinsen sind keine \"\u00dcbergewinne\", sondern bilden einen Bestandteil des ordentlichen SNB-Gewinns, analog zu anderen Gewinnkomponenten (z.B. den Ertr\u00e4gen auf den Devisenanlagen). Eine gesonderte Aussch\u00fcttung der Negativzinsertr\u00e4ge der SNB mit allenfalls zweckgebundener Verwendung w\u00fcrde einen Eingriff in die ordentliche Verwendung des SNB-Gewinns darstellen. Sie w\u00fcrde bedeuten, dass das k\u00fcnftige Aussch\u00fcttungspotenzial an die regul\u00e4ren Empf\u00e4nger - Bund und Kantone - entsprechend vermindert w\u00fcrde. Eine gesonderte Aussch\u00fcttung der Negativzinsen w\u00fcrde daher eine Anpassung der Verfassung und des Nationalbankgesetzes erfordern.</p><p>6. Die Verteilung der SNB-Gewinne ist in der Bundesverfassung (Art. 99 Abs. 4) und im Nationalbankgesetz (Art. 31 Abs. 1 und 2) geregelt. Kernpunkte der verfassungsm\u00e4ssigen und gesetzlichen Bestimmungen sind zum einen der Verteilungsschl\u00fcssel der Gewinnaussch\u00fcttungen - zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone - und zum andern die mittelfristige Verstetigung der j\u00e4hrlichen Aussch\u00fcttungen. Eine erh\u00f6hte Gewinnaussch\u00fcttung, die diesen Bestimmungen nicht entsprechen w\u00fcrde, m\u00fcsste demzufolge eine Anpassung des rechtlichen Rahmens zur Folge haben.</p><p>7. Wie oben ausgef\u00fchrt, ist die in Ziffer 5 erw\u00e4hnte, gesonderte Aussch\u00fcttung von \"\u00dcbergewinnen\" oder Negativzinsertr\u00e4gen der SNB im geltenden institutionellen Rahmen nicht vorgesehen. Forderungen nach zus\u00e4tzlichen Aussch\u00fcttungen w\u00fcrden die SNB unter erh\u00f6hten politischen Druck setzen und ihr die F\u00fchrung der unabh\u00e4ngigen Geldpolitik erschweren. Sofern sich hingegen die Forderung nach unterschiedlichen Verwendungszwecken auf die regul\u00e4r vereinbarten Gewinnaussch\u00fcttungen beschr\u00e4nkt, w\u00fcrde die Unabh\u00e4ngigkeit der SNB dadurch nicht tangiert. Ob etwa der Bundesanteil an der j\u00e4hrlichen SNB-Aussch\u00fcttung k\u00fcnftig wie bislang in den allgemeinen Bundeshaushalt fliesst oder neu zweckgebunden f\u00fcr den Schuldenabbau oder f\u00fcr die Finanzierung der AHV verwendet w\u00fcrde, tangiert die SNB nicht unmittelbar, sondern ist eine finanzpolitisch zu entscheidende Frage.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1598400000000)\/","SubmittedBy":"Bischof Pirmin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600732800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690507653217)\/","SubmissionDate":"\/Date(1592438400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Sozialer Schutz"}}