{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203765,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203765,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203765,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203765,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203765,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203765,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203765,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203765,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203765,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203765,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203765,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203765,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203765,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203765,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203765,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203765,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203765,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203765,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3765","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Herabsetzung der Coronavirus-Test-Verg\u00fctung. Kurzfristige Tarifanpassung wirft Fragen auf","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Insgesamt verdient das BAG Lob hinsichtlich Leadership und Kommunikation in der Corona-Krise. </p><p>Die aber am 30. April 2020 verordnete Anpassung der Analysenliste stellt die Laborbranche, die in der Bew\u00e4ltigung der gegenw\u00e4rtigen Corona-Pandemie eine Schl\u00fcsselrolle spielt, vor grosse Schwierigkeiten.</p><p>Die Branche hat innerhalb k\u00fcrzester Zeit mit massiven Ausweitungen der Analysekapazit\u00e4ten auf die Herausforderung der Massentests reagiert. Dies bedingte Investitionen in Vorhalteleistungen. Ohne Vorank\u00fcndigung wurde am 30. April 2020 mit Wirkung auf den 1. Mai 2020 die Verg\u00fctung des Corona-Tests auf der Analysenliste von 180 auf 95 Taxpunkte um fast 50 Prozent herabgesetzt.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie begr\u00fcndet er die Herabsetzung der Verg\u00fctung des Coronavirus-Tests auf der Analysenliste von 180 auf 95 Taxpunkte, was einer Reduktion von fast 50 Prozent entspricht?</p><p>2. Wie begr\u00fcndet er, dass eine derart massive Tarifsenkung mit einer dermassen kurzen Umsetzungsfrist und ohne Vorank\u00fcndigung erfolgt ist?</p><p>3. Die aktuelle Pandemie generiert zwar eine grosse Nachfrage nach Corona-Tests; umgekehrt ist aber im M\u00e4rz, April und Anfang Mai die Zahl der \u00fcbrigen Tests deutlich gesunken, da im Gesundheitswesen alle nicht dringlichen Behandlungen ausgesetzt wurden. Ist sich der Bundesrat der unternehmerischen Problematik - R\u00fcckgang von Auftr\u00e4gen, Investitionen in neue Testkapazit\u00e4ten, Halbierung der Abgeltung - f\u00fcr die Laborbranche bewusst? Wie ordnet er die Herabsetzung der Verg\u00fctung des Corona-Tests durch das BAG auf der Analysenliste vor diesem Hintergrund ein?</p><p>4. Im Gegensatz zu vergleichbaren Analysen, die an Wochentagen geplant und in grossen Serien durchgef\u00fchrt werden, muss die SARS-Coronavirus-2-Analytik an allen Tagen pro Woche und in verschiedenen F\u00e4llen rund um die Uhr betrieben werden. Inwieweit ber\u00fccksichtigt der Bundesrat logistische Mehraufw\u00e4nde aufgrund von Dringlichkeit bei der Verg\u00fctung von Laborleistungen?</p><p>5. Wie stellt sich der Bundesrat zur \u00dcbernahme der Kosten f\u00fcr die Antik\u00f6rperbestimmung (Serologie) gegen das Coronavirus durch die OKP? Im Ausland wird diese zunehmend wichtige Leistung schon seit mehreren Wochen \u00fcbernommen.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Am 4. M\u00e4rz 2020 wurde die Analyse auf SARS-CoV-2 auf die Analysenliste (AL) aufgenommen. Zu diesem Zeitpunkt waren in der Schweiz insgesamt 180 F\u00e4lle von COVID-19 diagnostiziert worden und es standen noch keine automatisierten Analyse-Verfahren zu Verf\u00fcgung. Angesichts der unklaren Entwicklung sowohl hinsichtlich der Anzahl von Analysen als auch der diagnostischen Methoden wurde ein Tarif von 180 Franken festgelegt.</p><p>Am 27. April 2020 entschied das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern (EDI) nach Anh\u00f6ren der zust\u00e4ndigen Eidgen\u00f6ssischen Kommission f\u00fcr Analysen Mittel und Gegenst\u00e4nde (EAMGK) den Tarif auf 95 Franken zu senken. Grund f\u00fcr die Senkung des Tarifs waren die hohe Anzahl Analysen und ein Angebot an automatisierten Tests, die zusammen eine deutlich kosteng\u00fcnstigere Testdurchf\u00fchrung erm\u00f6glichen. Die Bewertung des Tarifs der Analyse basiert auf deren Gestehungskosten. Der Tarif ber\u00fccksichtigt Personalaufwand, Infrastrukturkosten, Ger\u00e4tekosten und Materialkosten (insbesondere Reagenzien) der verschiedenen Teilprozesse und der Qualit\u00e4tskontrollen bei effizienter Erbringung in der notwendigen Qualit\u00e4t. Ebenso wurden der erh\u00f6hte Aufwand f\u00fcr Biosicherheit und die Logistik ber\u00fccksichtigt. Bei einem Fremdauftrag darf das Laboratorium zus\u00e4tzlich zum Tarif der Analyse die Auftragstaxe von 24 Franken f\u00fcr die Auftragsabwicklung und die Overheadkosten verrechnen. Der Bundesrat ist deshalb \u00fcberzeugt, dass der Tarif die Gestehungskosten der Analyse deckt und die gesetzlichen Vorgaben einer betriebswirtschaftlichen Bemessung und einer sachgerechten Struktur nach Artikel\u00a043 Absatz\u00a04 des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) erf\u00fcllt.</p><p>2. Die Aufnahme der diagnostischen Analyse auf SARS-CoV-2 auf die AL per 4. M\u00e4rz 2020 und die Tarifanpassung per 30. April 2020 erfolgten im dringlichen Verfahren unter Einhaltung der rechtlich vorgegebenen Prozesse und Fristen zwischen Publikation und Inkrafttreten.</p><p>3. Wie alle im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) verg\u00fcteten Leistungen m\u00fcssen Laboranalysen die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckm\u00e4ssigkeit und Wirtschaftlichkeit erf\u00fcllen (WZW-Kriterien gem\u00e4ss Art. 32 Abs. 1 KVG). Es gelten dieselben Bedingungen wie f\u00fcr alle anderen Tarife, n\u00e4mlich die \u00dcbereinstimmung mit Gesetz, Wirtschaftlichkeit und Billigkeit. Eine Kompensation von Leistungen, die mutmasslich aufgrund von Covid-19 nicht durchgef\u00fchrt wurden, \u00fcber den Tarif einer anderen Leistung (in diesem Fall die Analyse auf SARS-CoV-2) ist im KVG nicht vorgesehen und w\u00e4re somit nicht gesetzeskonform.</p><p>4. Bei den Analysen, die aus medizinischen Gr\u00fcnden w\u00e4hrend der Nacht oder an Sonn- und Feiertagen durchgef\u00fchrt werden m\u00fcssen, darf das Laboratorium der OKP einen Zuschlag von 50 Franken verrechnen, womit die h\u00f6heren Kosten abgegolten werden.</p><p>5. In Artikel\u00a026 der Verordnung 3 \u00fcber Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung des Coronavirus (Covid-19-Verordnung 3; SR 818.101.24) werden die \u00dcbernahme der Kosten f\u00fcr molekularbiologische und serologische Analysen durch den Bund ab dem 25. Juni 2020 geregelt. F\u00fcr serologische Analysen \u00fcbernimmt der Bund h\u00f6chstens 113 Franken. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 50 Franken f\u00fcr die Probenentnahme, 39 Franken f\u00fcr laborchemische Analyse und 24 Franken f\u00fcr die Auftragsabwicklung und die Overheadkosten des Laboratoriums.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1597795200000)\/","SubmittedBy":"Riniker Maja","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690507677640)\/","SubmissionDate":"\/Date(1592438400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}