{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203793,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203793,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203793,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203793,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203793,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203793,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203793,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203793,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203793,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203793,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203793,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203793,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203793,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203793,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203793,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203793,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203793,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203793,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3793","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Das Isos sowie der Denkmal- und Landschaftsschutz sollen nicht zur Verhinderung der n\u00f6tigen Umsetzung der Energiestrategie dienen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Aus verschiedenen Kantonen sind mehrere F\u00e4lle bekannt, in denen der Schutz von Objekten missbr\u00e4uchlich angef\u00fchrt wurde, um Projekte f\u00fcr erneuerbare Energien oder eine effizientere Energienutzung zu verhindern. Das Freiburger Kantonsgericht hat die Errichtung einer Biogas-Anlage mit dem Argument untersagt, sie k\u00e4me an den Rand eines im Bundesinventar der sch\u00fctzenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) enthaltenen Objekts zu liegen. Die Gemeinde Genolier musste gegen den Kanton Waadt vor Gericht ziehen, da dieser den Bau einer Photovoltaik-Anlage nicht zulassen wollte mit dem Argument, es gehe um den Schutz eines im ISOS aufgef\u00fchrten Objekts. Ein Waadtl\u00e4nder muss f\u00fcr sein Projekt zur Isolierung seines Hauses gegen den Schweizer Heimatschutz k\u00e4mpfen, der das Projekt ebenfalls unter Berufung auf das ISOS ablehnt. Und das sind nur ein paar Beispiele unter vielen.</p><p>Diese absurde Situation muss nun gekl\u00e4rt werden: Da verlangt der Staat einerseits von seinen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern ein verantwortungsvolles Verhalten und unterst\u00fctzt sie bei Investitionen in mehr Energieeffizienz und mehr Produktion erneuerbarer Energien. Und andererseits bereitet derselbe Staat denselben B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern grossen \u00c4rger, wenn sie Projekte mit diesem Ziel verwirklichen wollen. Diese Situation ist v\u00f6llig schizophren und geh\u00f6rt beendet.</p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat um Ausk\u00fcnfte zu folgenden Punkten:</p><p>1. Nach welchen Kriterien k\u00f6nnen das ISOS und das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkm\u00e4ler (BLN) herangezogen werden, um den Bau von Anlagen f\u00fcr erneuerbare Energien zu verbieten?</p><p>2. Sollten Anlagen f\u00fcr erneuerbare Energien, an denen ein Interesse von nationaler Bedeutung besteht und die f\u00fcr die sichere Stromversorgung unseres Landes notwendig sind, nicht Vorrang vor dem Denkmal- und dem Landschaftsschutz haben, wenn sie sich nicht innerhalb eines im ISOS aufgef\u00fchrten Objekts befinden?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, zur Kl\u00e4rung der Situation die gesetzliche Grundlage zu revidieren, um Interessenkonflikte k\u00fcnftig zu vermeiden? Wenn ja: Wie will er das tun? Wenn nein: Warum nicht?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Energiestrategie 2050 des Bundes hat das Ziel, den Energieverbrauch zu reduzieren und den Anteil der erneuerbaren Energien zu erh\u00f6hen. Gem\u00e4ss Artikel\u00a012 Absatz\u00a01 des am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen revidierten Energiegesetzes (EnG; SR 730) sind die Nutzung erneuerbarer Energien und ihre Entwicklung von nationalem Interesse.</p><p>Nach Artikel\u00a078 BV nimmt der Bund bei der Erf\u00fcllung seiner Aufgaben R\u00fccksicht auf die Anliegen des Natur- und Heimatschutzes. Das Bundesgesetz \u00fcber den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) setzt diese Verfassungsbestimmung um. Artikel\u00a05 des NHG verpflichtet den Bund insbesondere zur Erstellung des Inventars der sch\u00fctzenswerten Ortsbilder der Schweiz ISOS. Die Aufnahme eines Ortsbildes ins ISOS bedeutet, dass seine Entwicklung besondere Aufmerksamkeit verdient.</p><p>Die Entwicklung einer nachhaltigen Besiedelung und die harmonische Entwicklung unserer gebauten Umwelt geh\u00f6ren gegenw\u00e4rtig zu den gr\u00f6ssten Herausforderungen. Ein gut gestalteter Lebensraum erf\u00fcllt nicht nur funktionale, technische \u00f6kologische und wirtschaftliche Anforderungen, sondern auch kulturelle Bed\u00fcrfnisse, namentlich das Erinnerungsbed\u00fcrfnis in Verbindung mit dem gebauten Kulturerbe. Eine verantwortungsbewusste Politik muss folglich eine auf erneuerbaren Quellen beruhende Energieversorgung gew\u00e4hrleisten (Null-Netto-Emissionen) und die Werte des baukulturellen Erbes ber\u00fccksichtigen bei gleichzeitiger St\u00e4rkung der Qualit\u00e4t unserer gebauten Umwelt. Dieser ganzheitliche Ansatz ist in der vom Bundesrat 2020 verabschiedeten Strategie Baukultur verankert.</p><p>Der Bundesrat nimmt die zitierten Beispiele zur Kenntnis, ohne dazu Stellung zu nehmen, da es sich um laufende kantonale Verfahren handelt oder sie gegenw\u00e4rtig vom Bundesgericht behandelt werden. Er weist darauf hin, dass Genolier nicht im ISOS verzeichnet ist.</p><p>Er kann zu den oben erw\u00e4hnten Fragen Folgendes erg\u00e4nzen:</p><p>1. Das ISOS ist eine Planungsgrundlage. Die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde muss es ber\u00fccksichtigen, wenn sie im Hinblick auf einen Entscheid eine Interessenabw\u00e4gung vornimmt. Allgemein unterliegt ein in einem ISOS-Ortsbild geplantes Projekt erh\u00f6hten Schutz- und Integrationsrichtlinien. Nach Artikel\u00a018a Absatz\u00a03 des Bundesgesetzes \u00fcber die Raumplanung (RPG; SR 700) und Artikel\u00a032b Buchstabe\u00a0b der Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1) bed\u00fcrfen Solaranlagen im ISOS-Perimeter mit einem Erhaltungsziel \"A\" stets einer Baubewilligung. Alle anderen ISOS-Perimeter sind von dieser Regelung ausgenommen. In Bezug auf die Windenergie schreibt das Konzept Windenergie vor, dass die Anlagen der Qualit\u00e4t der ISOS-Ortsbilder nicht oder nur in sehr geringem Mass schaden d\u00fcrfen.</p><p>Es gilt zu betonen, dass der Bau von Anlagen erneuerbarer Energien in ISOS-Objekten in den meisten F\u00e4llen eine kantonale oder kommunale Aufgabe darstellt. Dies gilt namentlich auch f\u00fcr die erw\u00e4hnten Beispiele. In diesem Rahmen haben die Kantone und Gemeinden einen betr\u00e4chtlichen Handlungsspielraum und k\u00f6nnen zum Schluss kommen, dass ein Eingriff in ein ISOS-Objekt wichtiger ist als dessen ungeschm\u00e4lerte Erhaltung. Dieser Prozess ist inzwischen in der Praxis anerkannt. In ISOS-Objekten konnten bereits viele Anlagen f\u00fcr erneuerbare Energien gebaut werden.</p><p>2. Der Bau von Anlagen f\u00fcr erneuerbare Energien ausserhalb von ISOS-Objekten unterliegt der Regelung nach Artikel\u00a03 der Raumplanungsverordnung (RS 700.1), wonach alle Entscheide im Zusammenhang mit raumwirksamen Aufgaben aufgrund einer Interessenabw\u00e4gung getroffen werden m\u00fcssen. In diesem Rahmen sind die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden verpflichtet, alle betroffenen Interessen zu ermitteln, sie zu beurteilen und ihren Entscheid auf diese Beurteilung zu st\u00fctzen. Gem\u00e4ss Artikel\u00a08 und 9 der am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen revidierten Energieverordnung EnV (SR 730.1) sind Wasser- und Windanlagen ab einer gewissen Produktions- und Leistungsschwelle von nationalem Interesse. Im Einzelfall ist dieses Interesse genau so zu ber\u00fccksichtigen wie andere nationale Interessen sowie kantonale, lokale, \u00f6ffentliche und private Interessen. Dies, weil jede Massnahme unabh\u00e4ngig von ihrem Interesse eine starke lokale Komponente hat, da sie an einem bestimmten Ort und unter bestimmten Gegebenheiten umgesetzt wird.</p><p>3. Die Aufnahme eines Ortsbildes in das ISOS bedeutet nicht, dass hier Anlagen f\u00fcr erneuerbare Energien verboten werden. Denn dadurch w\u00fcrde der Anteil der erneuerbaren Energien in der globalen nationalen Energiebilanz gebremst, was mit den Normen der Energiepolitik in der Schweiz nicht vereinbar w\u00e4re. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass allf\u00e4llige Interessenkonflikte zwischen dem Natur- und Heimatschutz und anderen \u00f6ffentlichen Interessen im Rahmen der k\u00fcrzlich in Kraft getretenen gesetzlichen Verfahren gel\u00f6st werden k\u00f6nnen, insbesondere mit der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG; SR 700) im Jahr 2014, des EnG 2018 und seiner Verordnung im Jahr 2020, des NHG (SR 451) im Jahr 2020 sowie der Verordnung \u00fcber das Bundesinventar der sch\u00fctzenswerten Ortsbilder der Schweiz VISOS (SR 451.12) ebenfalls 2020. Die Energiewende ist m\u00f6glich, ohne dass unser gebautes Erbe geopfert wird. Zahlreiche kantonale Publikationen stellen konkrete Ans\u00e4tze und L\u00f6sungen zu diesem Thema vor. Auf Bundesebene sei in diesem Zusammenhang auf die Publikationen Denkmal und Energie. Historische Bausubstanz und zeitgem\u00e4sser Energieverbrauch im Einklang Energieschweiz ,2015) oder Solarkultur - Solarenergie gekonnt mit Baukultur verbinden (BAK, 2019) hingewiesen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1597190400000)\/","SubmittedBy":"Chevalley Isabelle","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|66|2831|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690508199517)\/","SubmissionDate":"\/Date(1592438400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Energie|Kultur|Raumplanung und Wohnungswesen"}}