{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203811,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203811,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203811,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203811,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203811,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203811,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203811,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203811,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203811,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203811,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203811,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203811,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203811,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203811,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203811,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203811,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203811,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203811,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3811","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Lehren aus der Corona-Krise bei der Arbeitslosenversicherung ziehen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Arbeitslosenversicherung (ALV) und insbesondere das Modell der Kurzarbeit sind zentrale Elemente zur Bew\u00e4ltigung der Corona-Krise f\u00fcr die Schweizer Wirtschaft. Unternehmerinnen und Unternehmer (Personen in arbeitgeber\u00e4hnlicher Stellung) bezahlen regul\u00e4r zwar ALV-Beitr\u00e4ge, sind jedoch im Normalfall von den Leistungen der ALV inkl. Kurzarbeit ausgeschlossen. Kurzfristig wurde im Rahmen von COVID19 auch f\u00fcr Personen in arbeitgeber\u00e4hnlicher Stellung eine befristete L\u00f6sung in Kraft gesetzt. Aus den Erfahrungen sind so rasch wie m\u00f6glich die Lehren zu ziehen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Personen haben vor und w\u00e4hrend der Corona-Krise ALV-Leistungen (inkl. Kurzarbeit) in welchem Umfang bezogen (Wirtschaftssektor, Arbeitspensum, Einkommenskategorie, Geschlecht, arbeitgeber\u00e4hnliche Stellung ja/nein)?</p><p>2. Ist er der Ansicht, dass es ihm mit der Befristung der Bezugsm\u00f6glichkeit f\u00fcr Personen in arbeitgeber\u00e4hnlicher Stellung gelungen ist, verh\u00e4ltnism\u00e4ssig gleiche Spiesse f\u00fcr alle betroffenen Branchen zu schaffen? Wenn nein, wo kann wie nachgebessert werden?</p><p>3. Sieht er aufgrund der Erfahrungen w\u00e4hrend der Corona-Krise einen Reformbedarf bei der ALV im Allgemeinen und bei der Kurzarbeit im Speziellen? Wenn ja, in welchen Bereichen? </p><p>4. Ist er bereit, die Problematik der Personen in arbeitgeber\u00e4hnlicher Stellung dauerhaft anzugehen? Wenn ja, wie? K\u00f6nnte Missbrauch beispielsweise damit unterbunden werden, dass f\u00fcr Personen in arbeitgeber\u00e4hnlicher Stellung eine tiefere Maximalentsch\u00e4digung ausbezahlt wird und/oder eine Mindesteinzahldauer von ALV-Beitr\u00e4gen vor dem Bezugsrecht gilt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Frage 1</p><p>Personen, die vor der Anmeldung auf dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in einer arbeitgeber\u00e4hnlichen Stellung gearbeitet haben, k\u00f6nnen in der Arbeitsmarktstatistik nicht identifiziert werden. Zudem werden im Rahmen der Statistik zur Kurzarbeit keine Personenmerkmale erhoben, sondern einzig Eigenschaften von Unternehmen respektive Betriebsabteilungen. Die nachfolgende Antwort zu Frage 1 gliedert sich aufgrund der vorliegenden Statistiken in zwei Abschnitte. Im ersten Abschnitt werden Zahlen zu den Stellensuchenden mit Taggeldbezug er\u00f6rtert. Der zweite Abschnitt ist der Kurzarbeit gewidmet.</p><p>Entlang der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige (NOGA), waren Stellensuchende mit Taggeldbezug sowohl vor (Februar 2020) als auch w\u00e4hrend der Corona-Krise (April 2020) am st\u00e4rksten in der Industrie (NOGA C), im Handel (NOGA G) und in sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (NOGA N) vertreten. Im Zuge der Corona-Krise stieg die Zahl der Taggeldbeziehenden zwischen Februar und April 2020 von 134'806 auf 152'602 an (+13 %). Die st\u00e4rkste Zunahme verzeichnete die Branche Gastgewerbe und Hotellerie mit einem Anstieg um 5'390 Personen (+44 %). Der Frauenanteil stieg von 44\u00a0Prozent im Februar auf aktuell 46\u00a0Prozent, was 69'561 Stellensuchenden mit einem Taggeldbezug entspricht. Der Anteil der Stellensuchenden mit Taggeldbezug, die eine Vollzeitstelle suchen, hat sich von 57\u00a0Prozent auf 62\u00a0Prozent erh\u00f6ht. Der Anteil der ehemals Teilzeitarbeitenden erh\u00f6hte sich im gleichen Zeitraum von 11\u00a0Prozent auf 12\u00a0Prozent. Auswertungen zum versicherten Verdienst zeigen, dass Taggeldbeziehende mit einem eher tiefen Einkommen (CHF 3'001 - 4'000, 4'001 - 5'000) \u00fcberdurchschnittliche Zuwachsraten aufweisen. Der Anteil der Taggeldbeziehenden mit einem versicherten Einkommen von maximal CHF 5'000 hat sich von 55.7\u00a0Prozent auf 56.9\u00a0Prozent erh\u00f6ht. F\u00fcr den Monat April 2020 wurden Taggelder in der H\u00f6he von CHF 489 Mio. ausbezahlt. Pro Taggeldbeziehende und Monat entspricht dies einem Durchschnittsbetrag von CHF 3'202.</p><p>Im Februar 2020 wurden f\u00fcr 276 Betriebsabteilungen Kurzarbeitsgesuche abgerechnet. Die Kurzarbeit betraf 4'790 Arbeitnehmende im Umfang von 236'065 Ausfallstunden. Der von der ALV ausbezahlte Gesamtbetrag betrug CHF 5,3 Mio. \u00dcber 80\u00a0Prozent der abgerechneten Kurzarbeit entfielen auf Unternehmen der MEM-Industrie. Im April 2020 erfolgten Zahlungen f\u00fcr 129'124 Betriebsabteilungen und 1'060'368 Arbeitnehmende (89 Mio. Ausfallstunden). Die Zahlungen der ALV beliefen sich auf CHF 2,14 Mrd. Die meisten Ausfallstunden (20.5 %) und der gr\u00f6sste Entsch\u00e4digungsbetrag (17.3 %) entfielen im Gastgewerbe und der Hotellerie. An zweiter Stelle folgt mit einem Anteil von rund 16\u00a0Prozent der Handel (NOGA G 45-47). 9.7\u00a0Prozent des Totalbetrags f\u00fcr Kurzarbeit im April 2020 wurden an Unternehmen im Sektor mit freiberuflichen, technischen und wissenschaftlichen Dienstleistungen (NOGA M 69-75) ausbezahlt. Auf diese drei Wirtschaftsabteilungen, in welchen rund 25\u00a0Prozent der Besch\u00e4ftigten in der Schweiz t\u00e4tig sind (gem\u00e4ss STATENT 2017), entfallen \u00fcber 40\u00a0Prozent der ausbezahlten Kurzarbeitsentsch\u00e4digung (KAE).</p><p>Die Zahlen zum Umfang des Leistungsbezugs (Taggeldbezug/KAE) im Monat April 2020 sind provisorisch und k\u00f6nnen sich noch geringf\u00fcgig ver\u00e4ndern.</p><p>Frage 2</p><p>Personen in arbeitgeber\u00e4hnlicher Stellung \u00fcben einen betr\u00e4chtlichen Einfluss auf die Entscheidungen des Unternehmens aus. Somit entscheiden sie in der Regel selber \u00fcber ihren eigenen Besch\u00e4ftigungsgrad. Das Risiko eines Stellenverlusts ist entsprechend gering, w\u00e4hrend das Missbrauchspotenzial sehr hoch ist. Angesichts des bundesr\u00e4tlich angeordneten Lockdowns war ein ausserordentlicher Anspruch f\u00fcr diese Personen gerechtfertigt und ein Missbrauch praktisch ausgeschlossen. Sp\u00e4testens mit dem dritten Lockerungsschritt war eine Arbeitsaufnahme, auch wenn im reduzierten Ausmass, wieder grossmehrheitlich m\u00f6glich. Eine Ausdehnung des ausserordentlichen Anspruchs \u00fcber diesen Zeitpunkt hinaus w\u00e4re unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig gewesen. Dies ist auch der Tatsache geschuldet, dass Personen in arbeitgeber\u00e4hnlicher Stellung in einer Kapitalgesellschaft h\u00e4ufig \u00fcber zus\u00e4tzliche Eink\u00fcnfte in Form von Dividenden aus ihrer Kapitalbeteiligung verf\u00fcgen und in der Regel Zugang zu anderen Liquidit\u00e4tsquellen (B\u00fcrgschaften, Firmenkredite etc.), aus denen sie die \u00dcbergangsphase, w\u00e4hrend weiterhin gewisse Einschr\u00e4nkungen gelten, \u00fcberbr\u00fccken k\u00f6nnen. Personen in arbeitgeber\u00e4hnlicher Stellung k\u00f6nnen somit nicht Arbeitnehmenden ohne arbeitgeber\u00e4hnliche Stellung gleichgesetzt werden, denen eine K\u00fcndigung droht.</p><p>Die KAE ist somit nicht das geeignete Instrument zur Unterst\u00fctzung von Personen in arbeitgeber\u00e4hnlicher Stellung, die weiterhin von beh\u00f6rdlichen Einschr\u00e4nkungen betroffen sind. Darum hat der Bundesrat am 1. Juli 2020 beschlossen, den Kreis der Anspruchsberechtigten f\u00fcr den Corona-Erwerbsersatz zu erweitern. Die Inhaber von AG oder GmbH, die in ihrer eigenen Firma angestellt sind und im Veranstaltungsbereich arbeiten, erhalten anstelle von KAE ab dem 1. Juni bis 16. September 2020 ebenfalls Corona-Erwerbsersatz. Diese Personen werden nun gleich behandelt wie die indirekt von den Massnahmen gegen das Corona-Virus betroffenen Selbst\u00e4ndigerwerbenden.</p><p>Frage 3</p><p>Die Erfahrungen mit Covid-19 haben keinen unentdeckten Reformbedarf der ALV zutage bef\u00f6rdert. Die Instrumente der ALV zur Absicherung von arbeitslosen Personen und zur Verhinderung von Entlassungen konnten erfolgreich eingesetzt werden. Die notrechtlich verordneten Massnahmen im Rahmen der ALV sind nur in Anlehnung an Artikel\u00a0185 Absatz\u00a03 der Bundesverfassung zielf\u00fchrend.</p><p>Frage 4</p><p>Anders als es der Interpellant darstellt, steht Personen in arbeitgeber\u00e4hnlicher Stellung unter den Bedingungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes Arbeitslosenentsch\u00e4digung zu. Sie sind nicht per se von den Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) ausgeschlossen. Voraussetzung ist, dass die Person das Unternehmen verl\u00e4sst oder ihre Position als arbeitgeber\u00e4hnliche Angestellte endg\u00fcltig aufgibt. Auf KAE haben sie hingegen aus den genannten Gr\u00fcnden (siehe Frage 2) keinen Anspruch.</p><p>Als Instrument der ALV besteht der Sinn und Zweck der KAE nicht in der Existenzsicherung eines Betriebs bzw. der Deckung von Umsatz- oder Betriebseinbussen, sondern im Erhalt von Arbeitspl\u00e4tzen.</p><p>Es soll verhindert werden, dass durch einen abrupten, voraussichtlich vor\u00fcbergehenden Einbruch der Nachfrage nach den angebotenen Waren und Dienstleistungen und der sich daraus ergebenden Arbeitsausf\u00e4lle, kurzfristig K\u00fcndigungen ausgesprochen werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1599004800000)\/","SubmittedBy":"Grossen J\u00fcrg","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|2836|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690507982977)\/","SubmissionDate":"\/Date(1592438400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz|Gesundheit"}}