{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203835,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203835,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203835,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203835,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203835,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203835,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203835,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203835,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203835,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203835,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203835,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203835,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203835,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203835,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203835,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203835,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203835,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203835,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3835","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Keine gesundheitssch\u00e4digenden R\u00fcckst\u00e4nde von verbotenen Pflanzenschutzmitteln in importierten Lebensmitteln","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesundheitsrisiken durch Pflanzenschutzmittel (PSM) zu vermindern, indem er bei importierten Lebensmitteln:</p><p>a. Grenzwerte f\u00fcr R\u00fcckst\u00e4nde von in der Schweiz zugelassenen Pflanzenschutzmitteln (PSM) pr\u00fcft und reduziert;</p><p>b. R\u00fcckst\u00e4nde von nicht zugelassenen PSM verbietet und im Besonderen f\u00fcr alle PSM, die aus Gr\u00fcnden des Gesundheits- oder des Umweltschutzes verboten wurden, strikt die Nulltoleranz anwendet;</p><p>c. Die Nulltoleranz von 0,01 mg/kg \u00fcberpr\u00fcft und gem\u00e4ss heutigen Laborstandards reduziert;</p><p>d. das Kontroll- und Sanktionssystem bef\u00e4higt, die strikte Einhaltung zu garantieren.</p>","ReasonText":"<p>Angesichts der Debatte \u00fcber den PSM-Einsatz in der Schweiz gilt es auch die Importe unter die Lupe zu nehmen. Gem\u00e4ss EDI-Verordnung SR 817.021.23 sollen Lebensmittel grunds\u00e4tzlich keine R\u00fcckst\u00e4nde von in der Schweiz verbotenen PSM enthalten. F\u00fcr diese gilt als Nulltoleranz die geringste quantifizierbare R\u00fcckstandskonzentration von 0,01 mg/kg. Im Besonderen soll f\u00fcr PSM, \"aus Gr\u00fcnden des Gesundheitsschutzes nicht zugelassen\" wurden, ausnahmslos die Nulltoleranz angewandt werden. Dennoch praktiziert der Bundesrat abweichende Einfuhrtoleranzen. Und zwar auch f\u00fcr PSM, die in der Schweiz gem\u00e4ss PIC-Verordnung ausdr\u00fccklich wegen ihrer \"Auswirkungen auf die Gesundheit oder auf die Umwelt\" verboten wurden. F\u00fcr sie gelten teils massiv h\u00f6here Grenzwerte. Damit gef\u00e4hrdet der Bundesrat nicht nur die Gesundheit der Konsumierenden, sondern schafft auch ungleichlange Spiesse f\u00fcr Schweizer Landwirtschaftsbetriebe, die ohne diese Produkte auskommen. Indem er den Verkauf solcher Lebensmittel zul\u00e4sst, unterst\u00fctzt er die Verwendung von PSM in Drittstaaten, welche dort die Gesundheit der B\u00e4uerinnen und Landarbeiter gef\u00e4hrden oder die Umwelt verschmutzen. Die EU hat die negativen Folgen dieser Praxis erkannt und will nun die gesetzlichen Bestimmungen \u00fcberpr\u00fcfen, wie die europ\u00e4ische Kommission k\u00fcrzlich in einem Bericht schrieb. Auch der Bundesrat darf R\u00fcckst\u00e4nde von verbotenen PSM nicht l\u00e4nger tolerieren: F\u00fcr alle PSM, die in der Schweiz zum Schutz der Gesundheit oder der Umwelt verboten sind, muss strikt die Nulltoleranz gelten. Diese sollte den heutigen Laborstandards angepasst werden, sodass sie der tats\u00e4chlichen geringsten quantifizierbaren R\u00fcckstandskonzentration entspricht. Mit den heutigen Messmethoden k\u00f6nnen R\u00fcckst\u00e4nde bestimmt werden, die unter 0,01 mg/kg liegen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Vorgaben zu Pflanzenschutzmittelr\u00fcckst\u00e4nden in Lebensmitteln sind in der Schweiz im internationalen Vergleich schon heute sehr streng (siehe auch Antwort des Bundesrates zur Interpellation Badertscher 20.3351 vom 6.5.2020 \"Gesundheitssch\u00e4digende Chemikalien. Warum toleriert der Bundesrat R\u00fcckst\u00e4nde von verbotenen Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln?\"). Zu den Forderungen dieser Motion nimmt der Bundesrat im Einzelnen wie folgt Stellung:</p><p>a) Die H\u00f6chstgehalte f\u00fcr Pflanzenschutzmittelr\u00fcckst\u00e4nde (RHG), einschliesslich Importtoleranzen, werden schon heute regelm\u00e4ssig \u00fcberpr\u00fcft. RHG werden nur gew\u00e4hrt, wenn sie f\u00fcr die Konsumentinnen und Konsumenten gesundheitlich unbedenklich sind.</p><p>b) Damit der internationale Handel von Lebensmitteln m\u00f6glich ist, werden vom Codex Alimentarius (gemeinsames Gremium der Ern\u00e4hrungs- und Landwirtschaftsorganisation [FAO] und der Weltgesundheitsorganisation [WHO] der Vereinten Nationen) Standards f\u00fcr Lebensmittel festgelegt. F\u00fcr eine grosse Anzahl von Pflanzenschutzmitteln wurden von diesem internationalen Gremium unter Mitwirkung der Schweiz RHG definiert. Solange sich die Schweiz an diesen Werten orientiert, h\u00e4lt sie die Vorgaben der WTO ein und schafft keine unzul\u00e4ssigen technischen Handelshemmnisse. F\u00fchrt sie strengere Werte ein, muss sie diese gegen\u00fcber den Mitgliedern der WTO wissenschaftlich begr\u00fcnden k\u00f6nnen, indem sie aufzeigt, dass das als angemessen beurteilte Gesundheitsschutzniveau mit dem einschl\u00e4gigen internationalen Standard nicht erreicht werden kann. Andernfalls k\u00f6nnte ein Handelspartner diese Werte als unzul\u00e4ssige Diskriminierung im Rahmen der WTO beanstanden. Strengere Werte h\u00e4tten zudem ein technisches Handelshemmnis im Handel mit der EU zur Folge.</p><p>Nicht jedes Pflanzenschutzmittel, das in der Schweiz nicht zugelassen ist, ist f\u00fcr die menschliche Gesundheit oder die Umwelt sch\u00e4dlich. Eine Nichtzulassung kann auch darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren sein, dass mangels Bedarf gar kein Gesuch um Zulassung gestellt wurde. Bei Nichtzulassung zum Schutz der menschlichen Gesundheit beim Verzehr von Lebensmitteln gilt auch f\u00fcr eingef\u00fchrte Lebensmittel stets die als Nulltoleranz festgelegte Bestimmungsgrenze. Diese entspricht der geringsten noch quantifizierbaren R\u00fcckstandskonzentration oder, falls dies technisch nicht m\u00f6glich ist, dem Standardh\u00f6chstwert von 0,01 mg/kg. Ist ein Pflanzenschutzmittel im Inland hingegen zum Schutz der Anwenderinnen und Anwender beim Ausbringen oder zum Schutz der Umwelt nicht zugelassen, sind Einfuhrtoleranzen f\u00fcr Lebensmittel m\u00f6glich. Vorausgesetzt ist, dass der Verzehr von damit behandelten Lebensmitteln gesundheitlich unbedenklich ist.</p><p>c) Soweit dies technisch \u00fcberhaupt m\u00f6glich ist, werden bereits heute niedrigere Bestimmungsgrenzen als 0,01 mg/kg als Nulltoleranz festgelegt.</p><p>d) Das Kontroll- und Sanktionssystem ist nicht fl\u00e4chendeckend, sondern risikobasiert ausgestaltet. Dabei fokussiert es bereits auf R\u00fcckst\u00e4nde in Importprodukten, von denen ein erh\u00f6htes Gesundheitsrisiko ausgeht. Die Anliegen der Motion\u00e4rin sind damit auch in diesem Punkt bereits erf\u00fcllt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1597795200000)\/","SubmittedBy":"Badertscher Christine","BusinessStatus":216,"BusinessStatusText":"Abschreibungsantrag liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1775001600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|55|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1779310764570)\/","SubmissionDate":"\/Date(1592524800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Landwirtschaft|Gesundheit"}}