{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203850,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203850,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203850,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203850,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203850,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203850,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203850,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203850,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203850,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203850,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203850,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203850,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203850,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203850,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203850,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203850,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203850,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203850,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3850","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Keine Besteuerung nach dem Aufwand bei Verwaltungsratst\u00e4tigkeit","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG) und das Bundesgesetz \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (Steuerharmonisierungsgesetz, StHG) dahingehend zu pr\u00e4zisieren, dass bei einer Verwaltungsratst\u00e4tigkeit die Aufwandbesteuerung im Grundsatz nicht zur Anwendung kommen kann.</p>","ReasonText":"<p>Die Besteuerung nach dem Aufwand (\"Pauschalbesteuerung\") darf nur zur Anwendung kommen, wenn keine Erwerbst\u00e4tigkeit in der Schweiz ausge\u00fcbt wird. Dies ist eine der zentralen Grundvoraussetzungen gem\u00e4ss Artikel\u00a014 Absatz\u00a01 DBG (wortgleiche Voraussetzungen in Art. 6 Abs. 1 und 2 StHG). </p><p>Diese Voraussetzung wirft in der Rechtsauslegung und -anwendung Fragen auf und f\u00fchrt zu Unklarheiten. Wie die Eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle (EFK) in ihrem Jahresbericht 2019 aufzeigt, bestehen unterschiedliche Meinungen \u00fcber die Frage, ob die Aufwandbesteuerung trotz eines Verwaltungsratsmandats beansprucht werden kann, sofern die aufwandbesteuerte Person auf eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr ihr Mandat verzichtet. Gem\u00e4ss einem von der EFK in Auftrag gegebenen juristischen Gutachten steht dies unter gewissen Voraussetzungen der Pauschalbesteuerung entgegen. </p><p>Die Kantone wenden in diesem Bereich die Besteuerung nach dem Aufwand unterschiedlich an. Dies widerspricht nicht nur der Steuergerechtigkeit, sondern auch den Grunds\u00e4tzen des Legalit\u00e4tsprinzips und der Gleichbehandlung. </p><p>In der Praxis f\u00fchren diese Unklarheiten z.B. dazu, dass ausl\u00e4ndische Unternehmer/innen pauschal besteuert werden, obwohl sie als Verwaltungsrat/r\u00e4tin oder als Verwaltungsratspr\u00e4sident/in in ihrer Unternehmung in der Schweiz t\u00e4tig sind. Damit die Pauschalbesteuerung gilt, lassen sich solche Unternehmer/innen keine Entsch\u00e4digung auszahlen (und zahlen damit auch keine AHV-Beitr\u00e4ge), sondern beziehen ihre Entsch\u00e4digung allenfalls nur \u00fcber Dividenden. </p><p>Damit entgehen Bund und Kantonen Steuern. Zudem widerspricht es der Grundidee der Pauschalbesteuerung, n\u00e4mlich \u00fcber ein spezifisches Steuerdispositiv zu verf\u00fcgen, das attraktiv ist f\u00fcr verm\u00f6gende ausl\u00e4ndische Seniorinnen und Senioren, die in der Schweiz ihren Ruhestand verbringen. </p><p>Deshalb soll im DBG und StHG geregelt werden, dass die Besteuerung nach dem Aufwand im Grundsatz nicht m\u00f6glich ist bei einer Verwaltungsratst\u00e4tigkeit. Der Bundesrat soll allf\u00e4llige klar definierte Ausnahmen wie beispielsweise im nichtkommerziellen Kultur- oder Sportbereich pr\u00fcfen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Eine wesentliche Voraussetzung f\u00fcr die Besteuerung nach dem Aufwand besteht darin, dass auf dem Gebiet der Schweiz keine Erwerbst\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt wird. Eine Erwerbst\u00e4tigkeit stellt jede haupt- oder nebenberufliche T\u00e4tigkeit dar, die zur Erzielung von Einkommen ausge\u00fcbt wird, ob in selbst\u00e4ndiger oder unselbst\u00e4ndiger Stellung. Zwingend f\u00fcr die Begriffsbestimmung ist gem\u00e4ss Lehre und Praxis insbesondere die entgeltliche Aus\u00fcbung der T\u00e4tigkeit. Es muss also ein Erwerbszweck vorliegen.</p><p>Die T\u00e4tigkeit als Verwaltungsrat in der Schweiz stellt steuerrechtlich eine unselbst\u00e4ndige Erwerbst\u00e4tigkeit dar und steht, wenn die T\u00e4tigkeit im Sinne von Artikel\u00a017 beziehungsweise 18 DBG entsch\u00e4digt wird, einer Besteuerung nach dem Aufwand entgegen.</p><p>In bestimmten Konstellationen ist eine T\u00e4tigkeit als Verwaltungsrat jedoch mit der Besteuerung nach dem Aufwand vereinbar. Beispielsweise dann, wenn sie ehrenamtlich ausge\u00fcbt wird oder wenn die steuerpflichtige Person lediglich einen Unkostenersatz in angemessenem Umfang erh\u00e4lt. Findet die entgeltliche T\u00e4tigkeit des Verwaltungsrats im Ausland statt, so steht dies der Aufwandbesteuerung ebenfalls nicht entgegen.</p><p>Wenn weder direkt noch indirekt ein Entgelt ausgerichtet wird oder der Verwaltungsrat unter anderem nicht zus\u00e4tzlich die Gesch\u00e4fte der Gesellschaft f\u00fchrt, gibt es keinen Grund, die Aufwandbesteuerung zu verweigern, nur weil es sich um eine T\u00e4tigkeit als Verwaltungsrat handelt.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die T\u00e4tigkeit als Verwaltungsrat f\u00fcr sich alleine nicht die Aufwandbesteuerung verhindern soll, sondern die bestehenden Abgrenzungskriterien beibehalten werden sollen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1599004800000)\/","SubmittedBy":"Widmer C\u00e9line","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1655337600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|1211|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1776865082890)\/","SubmissionDate":"\/Date(1592524800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Zivilrecht|Steuer"}}