{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203851,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203851,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203851,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203851,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203851,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203851,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203851,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203851,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203851,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203851,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203851,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203851,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203851,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203851,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203851,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203851,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203851,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203851,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3851","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Wer Glas, Karton, Papier oder Metall dem Recycling zuf\u00fchrt, soll nicht daf\u00fcr bezahlen m\u00fcssen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine \u00c4nderung des Umweltschutzgesetzes vorzunehmen, welche sicherstellt, dass die Kantone und Gemeinden bei den Haushalten und Gewerbebetrieben keine Recyclinggeb\u00fchren erheben m\u00fcssen.</p><p>Recyclinggeb\u00fchren sind in der Praxis nicht verursachergerecht umsetzbar. Es sei denn, sie werden mit einem riesigen b\u00fcrokratischen Aufwand betrieben. Einen \u00f6kologischen Mehrwert bringen sie nicht und in aller Regel sind sie unsozial. Trotzdem zwingt das USG die Gemeinden dazu, solche Geb\u00fchren zu erheben.</p><p>Dies, weil die Weltmarktpreise f\u00fcr separat gesammelte Wertstoffe wie Karton, Metalle und Glas stark gefallen sind und die Sammlung von gebrauchten Wertstoffen nicht mehr kostendeckend betrieben werden kann. Weil das Umweltschutzgesetz (USG) den Gemeinden verbietet, das Defizit aus der Abfallrechnungen aus dem ordentlichen Haushalt zu decken, m\u00fcssen viele Gemeinden nun zus\u00e4tzlich zu den Sackgeb\u00fchren f\u00fcr das Recycling von Karton, Glas oder Metallen Geb\u00fchren einf\u00fchren. </p><p>Daf\u00fcr k\u00f6nnen sie gem\u00e4ss gesetzlichen Vorgaben entweder die Grundgeb\u00fchren erh\u00f6hen. Das ist unsozial und in keiner Weise verursachergerecht. Selbst wer fast keinen Abfall produziert, muss sie bezahlen und wird trotz des umweltbewussten Verhaltens bestraft.</p><p>Als zweite M\u00f6glichkeit k\u00f6nnen die Gemeinden eine direkte, mengenabh\u00e4ngige Recyclinggeb\u00fchr einf\u00fchren. Das ist, insbesondere wenn es f\u00fcr Papier, Metalle, Altglas separat ausgestaltet werden muss, sehr aufw\u00e4ndig und ohne \u00f6kologischen Nutzen. Wer viel recycliert wird demotiviert. Es besteht die Gefahr, dass die Leute ihre Wertstoffe dann dem Siedlungsabfall statt dem Recycling zuf\u00fchren.</p><p>Da der Bundesrat die Kreislaufwirtschaft st\u00e4rken will, hat er ein grosses Interesse daran, dass Kantone und Gemeinden weiterhin attraktive und funktionierende Recyclingangebote machen k\u00f6nnen. Er soll deshalb daf\u00fcr sorgen, dass sie auch dann geb\u00fchrenfreie Recyclingstruktur betreiben d\u00fcrfen, wenn die Wertstoffpreise tief sind.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die verursachergerechte Finanzierung der Abfallentsorgung ist im Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01) verankert und stellt einen wichtigen Grundsatz unserer Abfallpolitik dar. Dementsprechend soll der Verursacher oder die Verursacherin von Abfall f\u00fcr dessen Entsorgung bezahlen, unabh\u00e4ngig davon, ob der Abfall verbrannt oder rezykliert wird. Die Abfallgeb\u00fchren m\u00fcssen kostendeckend gestaltet werden; Gewinne d\u00fcrfen dabei nicht anfallen. Die Gemeinden, die mit dem Vollzug der Abfallentsorgung betraut sind, erheben in der Regel eine Grundgeb\u00fchr zur Deckung von Fixkosten und eine Mengengeb\u00fchr (z. B. Sackgeb\u00fchr). Diese Kombination von Grund- und Mengengeb\u00fchr tr\u00e4gt dem Verursacherprinzip Rechnung und hat sich in der Praxis in den letzten 20 Jahren bew\u00e4hrt.</p><p>Artikel\u00a032a USG erm\u00f6glicht den Kantonen und Gemeinden bei der Siedlungsabfallentsorgung die Ber\u00fccksichtigung ihrer kantonalen sowie regionalen Gegebenheiten und bel\u00e4sst ihnen einen relativ grossen Spielraum bei der verursachergerechten Ausgestaltung der Geb\u00fchren. Die Verwendung von Steuermitteln ist nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung nur in begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen f\u00fcr die Finanzierung der Siedlungsabfallentsorgung zul\u00e4ssig (BGE 137 I 257 E. 4).</p><p>Normalerweise werden von den Gemeinden keine direkten Recyclinggeb\u00fchren bei der Abgabe von Abf\u00e4llen zur Verwertung erhoben. Die Kosten f\u00fcr das Recycling werden bei gewissen Produkten gest\u00fctzt auf Artikel\u00a032abis UGS durch vorgezogene Entsorgungsgeb\u00fchren (VEG; bei Glasflaschen und Batterien) oder freiwillige vorgezogene Recyclingbeitr\u00e4ge (VRB; bei Aludosen, PET-Flaschen, Blechdosen) bereits mit dem Kauf des Produktes eingezogen und sind dementsprechend verursachergerecht. Alternativ gibt es Rahmenvertr\u00e4ge (z. B. beim Papier), durch welche die Verwerter den Gemeinden einen fixen Abnahmepreis f\u00fcr das Sammelgut garantieren. Die verbleibenden Kosten werden grunds\u00e4tzlich von der Grundgeb\u00fchr nach Artikel\u00a032a USG gedeckt.</p><p>Aufgrund starker Preiseinbr\u00fcche von Recyclingstoffen auf dem Weltmarkt sind die Ertr\u00e4ge f\u00fcr die Abfallverwerter gesunken und in der Folge die Kosten f\u00fcr die Gemeinden gestiegen, insbesondere bei Altpapier und -karton, Glas und Metallen. Die Separatsammlungen sind somit zum Teil defizit\u00e4r geworden. Dies hat einige Gemeinden veranlasst, direkte Entsorgungsgeb\u00fchren bei Abf\u00e4llen zur Verwertung zu erheben. Aus Sicht des Bundes sind die gestiegenen Kosten der Separatsammlungen prim\u00e4r durch eine Anpassung der VEG bzw. VRB zu decken. Dabei ist zu beachten, dass sich die H\u00f6he dieser Geb\u00fchren an gesamtschweizerisch durchschnittlichen Kosten richtet, da ansonsten alle Konsumentinnen und Konsumenten des Landes die teureren Infrastrukturen in einigen Gemeinden gleichermassen mitfinanzieren. F\u00fcr Abf\u00e4lle bzw. Produkte, auf welche keine VEG/VRB erhoben wurde, wird die verursachergerechte und kostendeckende Finanzierung des Recyclings mittels der Grundgeb\u00fchr (Art. 32a USG) sichergestellt (oft beim Gr\u00fcngut). Um zu verhindern, dass Abf\u00e4lle vermehrt im Kehricht landen, m\u00fcssen die Recyclinggeb\u00fchren tiefer als die Kehrichtgeb\u00fchren angesetzt werden. Somit bleibt der finanzielle Anreiz zum Recycling erhalten.</p><p>Defizite bei den Separatsammlungen k\u00f6nnen auch durch Einnahmen aus der Grundgeb\u00fchr - und nur in begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen durch Steuermittel - gedeckt werden. Zudem unterst\u00fctzt der Bundesrat im Rahmen der Arbeiten des Bundes zur Abfallvermeidung und St\u00e4rkung der Kreislaufwirtschaft sowie Ressourcenschonung - unter Ber\u00fccksichtigung der Entwicklungen auf EU-Ebene (Green Deal) - die Pr\u00fcfung von Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen f\u00fcr kreislauff\u00e4hige Materialien. Die Forderung der Motion, wonach durch eine Gesetzes\u00e4nderung der Einsatz von Steuergeldern im Grundsatz f\u00fcr die Deckung der Recyclingkosten erlaubt werden soll, lehnt der Bundesrat ab, da dadurch das Verursacherprinzip und der Anreiz zur Abfallvermeidung unterlaufen werden. Dies widerspricht auch der langj\u00e4hrigen, erfolgreichen Praxis der schweizerischen Abfallpolitik, die durch zahlreiche Urteile des Bundesgerichts gest\u00fctzt wird.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1597795200000)\/","SubmittedBy":"Jans Beat","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1655424000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15|52|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690508218450)\/","SubmissionDate":"\/Date(1592524800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft|Umwelt|Steuer"}}