{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203853,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203853,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203853,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203853,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203853,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203853,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203853,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203853,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203853,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203853,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203853,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203853,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203853,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203853,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203853,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203853,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203853,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203853,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3853","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Transparenz bei Importen aus nicht selbstverwalteten, besetzten und annektierten Gebieten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat betont zur Motion 14.3784, dass \"eine Zulassung des Handels mit G\u00fctern aus der Krim und aus Sewastopol via Russland als indirekte Anerkennung der Annexion interpretiert werden k\u00f6nnte\". Bei Importen aus nichtselbstverwalteten und besetzten Gebieten geht er weniger weit. Umso wichtiger wird bei solchen Waren aus der Sicht der Konsumentinnen und Konsumenten eine transparente Herkunftsinformation. Dies sieht auch der Europ\u00e4ische Gerichtshof so, der am 12. November 2019 urteilte, Produkte aus israelischen Siedlungen in den besetzten pal\u00e4stinensischen Gebieten m\u00fcssten als solche gekennzeichnet werden. Auch der Bundesrat hielt in seiner Antwort auf die Motion 13.3178 fest: \"Eine Angabe Marokko als Herkunftsland f\u00fcr Waren, die aus dem Gebiet der Westsahara stammen, ist nicht zul\u00e4ssig.\"</p><p>Konsumentinnen und Konsumenten sollten sich beim Kauf von Waren aus v\u00f6lkerrechtlich umstrittenen Gebieten auf pr\u00e4zise Herkunftsinformationen st\u00fctzen k\u00f6nnen. Auch bei den Importzahlen braucht es mehr Transparenz. Eine Anfrage an die Eidgen\u00f6ssische Zollverwaltung wurde jedoch abschl\u00e4gig beantwortet, da die EZV \"\u00fcber keine Daten nach Regionen vom Ausland\" verf\u00fcgt. Dies erstaunt insofern, da gem\u00e4ss Verwaltungsvereinbarung der EFTA mit Israel auf allen in Israel ausgestellten oder ausgefertigten Ursprungsnachweisen f\u00fcr jeden Warenposten die Ortschaft oder die Industriezone inkl. Postleitzahl anzugeben ist, in dem die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung stattgefunden hat. </p><p>1. Welche Regionen der Welt gelten v\u00f6lkerrechtlich als nichtselbstverwaltet, besetzt oder unrechtm\u00e4ssig annektiert? </p><p>2. In welchem Umfang importiert die Schweiz aus diesen Gebieten Waren?</p><p>3. Wie verhindert der Bundesrat, dass Waren aus diesen Gebieten zollrechtlich mit falschen oder nicht pr\u00e4zisen Ursprungsbezeichnungen in die Schweiz gelangen?</p><p>4. Was kehrt der Bundesrat vor, damit auch die Konsumentinnen und Konsumenten korrekte Informationen \u00fcber die Herkunft von Waren aus nichtselbstverwalteten, besetzten oder annektierten Gebieten erhalten?</p><p>5. Beeinflusst der Entscheid des EuGH vom 12. November 2019 die Schweizer Position bez\u00fcglich der Kennzeichnung von Produkten aus israelischen Siedlungen in den besetzten Gebieten? </p><p>6. Wie steht der Bundesrat zu einer Kennzeichnungspflicht, welche der EU-Praxis entspricht, damit die Schweiz nicht missbraucht wird, um die EU-Regelung zu umgehen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Schweiz f\u00fchrt keine abschliessende Liste mit Regionen, die v\u00f6lkerrechtlich als nichtselbstverwaltet, besetzt oder annektiert gelten. Stellt sich in einem konkreten Fall f\u00fcr die Schweiz die Frage, nimmt sie im Einzelfall eine Sachverhaltsanalyse vor. Dabei ist zu beachten, dass sich die geopolitischen Umst\u00e4nde \u00e4ndern k\u00f6nnen und die Situation allenfalls neu beurteilt werden muss. Sie ber\u00fccksichtigt dabei unter anderem auch die Praxis von internationalen Organisationen wie der UNO, inklusive ihrer Liste der Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung, von internationalen Gerichten oder anderen Staaten. Als Beispiele k\u00f6nnen folgende Regionen genannt werden: Krim, \"T\u00fcrkische Republik Nordzypern\", Westsahara und das besetzte pal\u00e4stinensische Gebiet.</p><p>2. Die Eidgen\u00f6ssische Zollverwaltung (EZV) verf\u00fcgt nur \u00fcber Teilangaben zum Umfang der Wareneinfuhren aus v\u00f6lkerrechtlich nichtselbstverwalteten, besetzten oder annektierten Gebieten. Einerseits erscheinen gewisse dieser Gebiete nicht im L\u00e4nderverzeichnis der Schweizer Aussenhandelsstatistik, welches sich auf die Listen der UNO und der EU (Geonomenklatur) st\u00fctzt. Einfuhren aus solchen Gebieten k\u00f6nnen deshalb nicht separat ausgewiesen werden. Andererseits sind in der Aussenhandelsstatistik ausgewiesene Importdaten im Falle von umstrittenen bzw. nicht selbst\u00e4ndigen Gebieten mit Vorsicht zu interpretieren, da ein Teil des Handels m\u00f6glicherweise unter einem Drittland ausgewiesen wird (vgl. auch Antwort zur Frage 3).</p><p>3. Bei den zollrechtlichen Ursprungsbezeichnungen wird zwischen pr\u00e4ferenziellen und nichtpr\u00e4ferenziellen Ursprungsangaben unterschieden (vgl. Motion 02.3722 Vermot-Mangold). Bei der Wareneinfuhr in die Schweiz ist nur dann ein Ursprungsnachweis vorzulegen, wenn die Ware pr\u00e4ferenzbeg\u00fcnstigt eingef\u00fchrt wird. In diesem Falle kann die EZV die Ursprungsangaben gem\u00e4ss den vereinbarten Nachpr\u00fcfungsverfahren der Freihandelsabkommen von den relevanten Beh\u00f6rden des Freihandelspartners \u00fcberpr\u00fcfen lassen. Bei Einfuhren von Waren in die Schweiz, f\u00fcr die keine Zollpr\u00e4ferenzen in Anspruch genommen werden, sind den schweizerischen Zollbeh\u00f6rden keine Ursprungszeugnisse vorzulegen. Die ausschliesslich f\u00fcr die Handelsstatistik relevanten, nichtpr\u00e4ferenziellen Ursprungsangaben basieren auf der Selbstdeklaration des Importeurs und werden von der EZV nicht \u00fcberpr\u00fcft.</p><p>4.-6. In seiner Antwort auf die 20.3427 Ip. Sommaruga Carlo \"Einfuhr israelischer Waren aus den israelischen Siedlungen in Pal\u00e4stina. Warum eine solche Intransparenz zugunsten eines v\u00f6lkerrechtswidrigen Zustands?\" hat der Bundesrat die bestehende Praxis f\u00fcr die Herkunftsangabe aus von der Schweiz nicht anerkannten Gebieten ausf\u00fchrlich dargelegt und best\u00e4tigt. Die Schweiz kann nicht missbraucht werden, um EU-Regelungen zu umgehen, da alle Produkte, welche direkt oder indirekt \u00fcber die Schweiz in die EU exportiert werden, die gesetzlichen Vorschriften der EU einschliesslich der Herkunftsangaben einhalten m\u00fcssen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1597795200000)\/","SubmittedBy":"Birrer-Heimo Prisca","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9|10|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690508273850)\/","SubmissionDate":"\/Date(1592524800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Europapolitik|Wirtschaft"}}