{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203857,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203857,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203857,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203857,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203857,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203857,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203857,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203857,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203857,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203857,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203857,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203857,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203857,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203857,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203857,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203857,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203857,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203857,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3857","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Schaffung eines Anreizsystems zur R\u00fcckzahlung der Covid-19-Kredite","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, nach Ablauf der Bezugsfrist ein Anreizsystem zur R\u00fcckzahlung der Covid-19-Kredite zu definieren. Der Mechanismus zur R\u00fcckf\u00fchrung der Kredite ist mit der g\u00e4nzlichen respektive teilweisen Regulierung des Schadens zu koppeln.</p>","ReasonText":"<p>Mit den Covid-19-Krediten hat der Bundesrat mittels die Finanzinstitute rasch und unb\u00fcrokratisch die Liquidit\u00e4t vieler Unternehmen gesichert. Nun geht es darum, m\u00f6glichst viele der gew\u00e4hrten Kredite m\u00f6glichst rasch zur\u00fcck zu \u00fcberf\u00fchren, so dass der Bundeshaushalt nicht belastet wird. Denn nach Ablauf der R\u00fcckzahlungsfrist werden die Finanzinstitute die Solidarb\u00fcrgschaft des Bundes beanspruchen. Dadurch wird der Bundeshaushalt belastet werden und die aufwendige Kreditbewirtschaftung wird auf den Bund \u00fcbergehen. Nur, der Bund verf\u00fcgt aber gar nicht \u00fcber die Kapazit\u00e4ten, um diese Kreditbewirtschaftung zu bewerkstelligen.</p><p>Dank einem Anreizsystem, bei welchem der Mechanismus zur R\u00fcckf\u00fchrung der Kredite mit der g\u00e4nzlichen oder zumindest teilweisen Regulierung des Schadens verbunden wird, soll dieser Prozess beschleunigt und abgesichert werden. Wer fr\u00fchzeitig, zumindest fristgerecht den erhaltenen Kredit zur\u00fcckzahlt, soll die M\u00f6glichkeit erhalten, den durch die Covid-19-Pandamie erlittenen und belegten Schaden zu regulieren. Das Ausmass der Entsch\u00e4digung basiert auf dem Gesamtschaden des Kreditnehmers. S\u00e4mtliche bereits erhaltenen Entsch\u00e4digungen des privaten und \u00f6ffentlichen Rechts sind zu ber\u00fccksichtigen. Im \u00dcbrigen erfolgt die Schadensberechnung nach den \u00fcblichen Grunds\u00e4tzen, insbesondere k\u00f6nnte als Berechnungsbasis der Durchschnitt der letzten drei Steuerveranlagungsverf\u00fcgungen/Steuererkl\u00e4rungen ber\u00fccksichtigt werden. Denkbar w\u00e4re, dass die Schadensregulierung auf einen Prozentsatz des Kredites beschr\u00e4nkt wird.</p><p>Mit der Schaffung des Anreizsystems erh\u00f6ht sich die Wahrscheinlichkeit, dass die gew\u00e4hrten Kredite fristgerecht zur\u00fcckbezahlt werden. Gleichzeitig wird der Wirtschaft geholfen, indem zumindest ein Teil des erlittenen Schadens reguliert wird. Die genaue Ausgestaltung des Anreizsystems wird vom Bundesrat zu definieren sein.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Motion verlangt, dass Bez\u00fcgern von COVID-Krediten ein Teil der Kreditschuld im Umfang des durch die Pandemie erlittenen Schadens erlassen wird, sofern sie die verbleibende Restschuld innerhalb der vorgesehenen Fristen zur\u00fcckerstatten. Der Bundesrat erachtet ein solches Anreizsystem weder als n\u00f6tig noch als zielf\u00fchrend:</p><p>- Gem\u00e4ss Vernehmlassungsentwurf Covid-19-Solidarb\u00fcrgschaftsgesetz kann die f\u00fcnfj\u00e4hrige Amortisationsfrist f\u00fcr Covid-19-Kredite um bis zu f\u00fcnf weitere Jahre verl\u00e4ngert werden. Dies bedeutet, dass ein Unternehmen f\u00fcr die Amortisation des Covid-19-Kredits in der H\u00f6he von maximal einem Zehntel des Jahresumsatzes j\u00e4hrlich lediglich 1 bis 2 Prozente des Umsatzes einsetzen m\u00fcsste. Hinzu kommt, dass die verb\u00fcrgten Covid-19-Kredite unter 500 000 Franken w\u00e4hrend der gesamten Laufdauer des Kredits nicht als Fremdkapital des Unternehmens ber\u00fccksichtigt werden. Die Amortisation sollte deshalb f\u00fcr ein wirtschaftlich an sich gesundes Unternehmen tragbar sein. Zudem erhalten die B\u00fcrgschaftsorganisationen verschiedene Instrumente, um H\u00e4rtef\u00e4lle im Einzelfall zu vermeiden (vor allem Rangr\u00fccktritt und Mitwirkung bei Sanierungen). Schliesslich sollten gem\u00e4ss Vernehmlassungsunterlagen ab der Auszahlung eines COVID-19-Kredits bis zu dessen vollst\u00e4ndigen R\u00fcckzahlung generell die Aussch\u00fcttung von Dividenden, Tantiemen und R\u00fcckerstattungen von Kapitalanlagen verboten werden. Diese Bestimmung dient dazu, dass kreditnehmende Unternehmen die Amortisationen vorantreiben, um wieder \u00fcber s\u00e4mtliche unternehmerische Freiheiten zu verf\u00fcgen. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Mehrheit der Unternehmungen ihre Kredite ohne weitere Anreizsysteme fristgerecht zur\u00fcckzahlen werden.</p><p>- Der Bund hat den Unternehmungen und Selbstst\u00e4ndigerwerbenden mit den Kurzarbeitsentsch\u00e4digungen und dem Corona-Erwerbsersatz bereits einen erheblichen Teil des wirtschaftlichen Schadens ersetzt. Hinzu kommen diverse sektorspezifische Hilfen, beispielsweise in den Bereichen Kultur und Sport. Das Parlament hat zudem weitere Hilfen beschlossen, namentlich f\u00fcr Kinderkrippen, Medien und den Tourismus sowie zwei Motionen zu Mieterlassen an den Bundesrat \u00fcberwiesen. </p><p>- Ein Teilerlass der Schulden bei p\u00fcnktlicher R\u00fcckzahlung w\u00fcrde zu Wettbewerbsverzerrungen f\u00fchren: Unternehmen, die keinen Covid-19-Kredit beantragt haben, weil sie die \u00dcberbr\u00fcckungsfinanzierung aus anderen Quellen sicherstellen konnten oder weil sie f\u00fcrchteten, den Kredit nicht fristgerecht zur\u00fcckzahlen zu k\u00f6nnen, k\u00f6nnten nicht vom Teilerlass der Schulden profitieren.</p><p>- Der vom einzelnen Unternehmen durch die Pandemie direkt oder indirekt erlittene Schaden ist nicht objektiv und einfach messbar. Zur Umsetzung des vorgeschlagenen Anreizsystems m\u00fcsste daher der erlittene Schaden im Einzelfall aufw\u00e4ndig ermittelt werden. Angesichts der \u00fcber 130'000 verb\u00fcrgten Kredite w\u00e4re deshalb die Umsetzung des vorgeschlagenen Anreizsystems mit hohem Aufwand und Abgrenzungsproblemen verbunden. Die B\u00fcrgschaftsorganisationen verf\u00fcgen demgegen\u00fcber \u00fcber langj\u00e4hrige Erfahrung in der Bewirtschaftung von B\u00fcrgschaften. Sie sind unter Beizug externer Unterst\u00fctzung in der Lage, die laufenden B\u00fcrgschaften zu \u00fcberwachen und Schadensf\u00e4lle abzuwickeln. Sie mit der Umsetzung eines Anreizsystems und insbesondere mit den dazu notwendigen Abkl\u00e4rungen, Entscheidfassungen sowie den damit verbundenen Verfahren zu beauftragen, w\u00fcrde die Organisationen sachlich und fachlich \u00fcberfordern.</p><p>- Eine Vereinfachung der Bemessungsgrundlagen f\u00fcr die Schadensberechnungen f\u00fchrte ohne entsprechende Differenzierungsm\u00f6glichkeiten, auch wieder zu Ungerechtigkeiten (Bsp. fehlende Ber\u00fccksichtigung von ausserordentlichen Einnahmenausf\u00e4llen in den Bemessungsjahren).</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1598400000000)\/","SubmittedBy":"Bregy Philipp Matthias","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1655337600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690508195970)\/","SubmissionDate":"\/Date(1592524800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen|Gesundheit"}}