{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203862,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203862,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203862,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203862,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203862,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203862,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203862,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203862,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203862,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203862,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203862,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203862,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203862,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203862,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203862,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203862,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203862,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203862,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3862","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Entsch\u00e4digung der Selbstst\u00e4ndigerwerbenden aufgrund der Covid-Massnahmen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt sicherzustellen, dass die Selbst\u00e4ndigerwerbenden, die in ihrer Arbeit direkt und nachweislich aufgrund der vom Bundesrat verh\u00e4ngten Covid Massnahmen eingeschr\u00e4nkt sind, solange Erwerbsersatzentsch\u00e4digung oder Anspruch auf Entsch\u00e4digung der Kurzarbeit haben, bis die Covid Massnahmen aufgehoben werden.</p>","ReasonText":"<p>Der Bundesrat hat die Erwerbsersatzentsch\u00e4digung bzw. den Anspruch auf Entsch\u00e4digung von Kurzarbeit f\u00fcr Selbst\u00e4ndige auf den 31. Mai 2020 beschr\u00e4nkt. Dies obwohl wesentliche Covid - Massnahmen, die insbesondere die Arbeit der Unternehmungen der Veranstaltungsbranche praktisch verunm\u00f6glichen, noch mehrere Monate aufrechterhalten werden. Dies betrifft im Wesentlichen das Verbot von Veranstaltungen mit \u00fcber 1000 Teilnehmenden. Solange dieser Grenzwert besteht, werden auch Veranstaltungen mit in der Regel weniger Teilnehmenden abgesagt, weil entweder bef\u00fcrchtet wird, dass die Besucher noch verunsichert sind oder aber der Veranstalter die Anzahl Besucher nicht im Vornherein absch\u00e4tzen kann. F\u00fcr Unternehmungen in der Veranstaltungsbranche sind deshalb die Entsch\u00e4digungen f\u00fcr Selbst\u00e4ndigerwerbende solange aufzuhalten, bis das Veranstaltungsverbot mit \u00fcber 1000 Teilnehmenden aufgehoben wird.</p><p>Die vor dem gleichen Hintergrund von einer Mehrheit der SGK-N eingereichten Vorst\u00f6sse gehen wesentlich weiter als das vorliegende Anliegen. Die Motion 20.3466 ist zeitlich nicht begrenzt. Dies k\u00e4me der faktischen Einf\u00fchrung eines neuen Sozialwerks gleich, in welchem die Selbst\u00e4ndigerwerbenden, die f\u00fcr die ALV beitragspflichtig sind, neu auch anspruchsberechtig w\u00fcrden. Vielmehr m\u00fcssen die Selbst\u00e4ndigerwerbenden von der Beitragspflicht an die ALV entbunden wird (Fraktion V: Pa.\u00a0iv. 20440). Die Motion 20.3467 sieht auch eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr indirekt Betroffen vor, was eine Abgrenzung der Anspruchsberechtigten praktisch verunm\u00f6glicht.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Direkt von den Massnahmen gegen das Coronavirus betroffene Selbstst\u00e4ndigerwerbende haben weiterhin Anspruch auf die Corona-Erwerbsausfallentsch\u00e4digung. Das gilt insbesondere f\u00fcr Selbstst\u00e4ndigerwerbende, die aufgrund eines fehlenden ad\u00e4quaten Schutzkonzepts den Betrieb noch nicht wieder aufnehmen konnten oder deren Auftrag infolge des Veranstaltungsverbots annulliert wurde. Somit ist die Motion in dieser Hinsicht unbegr\u00fcndet.</p><p>Keinen Anspruch auf die Corona-Erwerbsausfallentsch\u00e4digung haben Personen in arbeitgeber\u00e4hnlicher Stellung. Diese konnten ausnahmsweise bis 31. Mai 2020 Kurzarbeitsentsch\u00e4digung (KAE) in Anspruch nehmen. Denn von den F\u00fchrungs- und Verantwortungspersonen kann erwartet werden, dass sie die Arbeit ab Betriebs\u00f6ffnung sogleich wieder aufnehmen, auch wenn noch kein Vollbetrieb m\u00f6glich ist. Als Instrument der Arbeitslosenversicherung besteht der Sinn und Zweck der KAE im Erhalt von Arbeitspl\u00e4tzen. Es soll verhindert werden, dass durch einen vor\u00fcbergehenden R\u00fcckgang der Nachfrage nach den angebotenen Waren und Dienstleistungen und die sich daraus ergebenden Arbeitsausf\u00e4lle kurzfristig K\u00fcndigungen ausgesprochen werden. Gerade f\u00fcr Personen in arbeitgeber\u00e4hnlicher Stellung, welche in der Regel F\u00fchrungspositionen besetzen und \u00fcber ihren eigenen Besch\u00e4ftigungsgrad entscheiden, ist das Risiko eines Stellenverlusts gering.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass gewisse Branchen teilweise weiterhin vom Veranstaltungsverbot betroffen sein k\u00f6nnen. Selbst mit der Aufhebung des Verbotes von Veranstaltungen bis zu 1000 Personen, wurden die meisten Veranstaltungen bereits abgesagt. Aus diesem Grund hat der Bundesrat die COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall dahingehend angepasst, um Personen, die in der Veranstaltungsbranche t\u00e4tig sind und sich in einer schwierigen Situation befinden (H\u00e4rtefall), unterst\u00fctzen zu k\u00f6nnen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1593561600000)\/","SubmittedBy":"Salzmann Werner","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1599609600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|44|2836|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690508004000)\/","SubmissionDate":"\/Date(1592524800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz|Gesundheit"}}