{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203872,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203872,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203872,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203872,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203872,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203872,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203872,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203872,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203872,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203872,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203872,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203872,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203872,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203872,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203872,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203872,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203872,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203872,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3872","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"F\u00fcr ein verst\u00e4rktes und institutionalisiertes Mitspracherecht der Studierenden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine \u00c4nderung des Hochschulf\u00f6rderungs- und koordinationsgesetzes (HFKG) vorzulegen mit dem Ziel, die Zusammenarbeit der Hochschulen mit dem Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS), der die Studierenden s\u00e4mtlicher Hochschulen vertritt, zu verst\u00e4rken.</p><p>Ich schlage dazu vor, das Mitspracherecht der Studierenden dadurch zu verst\u00e4rken, dass Artikel\u00a015 HFKG in seinem Absatz\u00a01 um einen zus\u00e4tzlichen Buchstaben erg\u00e4nzt sowie in andern Teilen entsprechend angepasst wird:</p><p>Art. 15 Aussch\u00fcsse</p><p>1 Der Hochschulrat schafft zur Vorbereitung von Entscheiden:</p><p>a. einen st\u00e4ndigen Ausschuss f\u00fcr Fragen der Hochschulmedizin;</p><p>b. einen st\u00e4ndigen Ausschuss aus Vertreterinnen und Vertretern der Organisationen der Arbeitswelt;</p><p>c. einen st\u00e4ndigen Ausschuss aus Vertreterinnen und Vertretern der Studierenden;</p><p>d. weitere st\u00e4ndige und nichtst\u00e4ndige Aussch\u00fcsse nach Bedarf.</p><p>2 Den Aussch\u00fcssen k\u00f6nnen auch Personen angeh\u00f6ren, die nicht Mitglieder der Schweizerischen Hochschulkonferenz sind.</p><p>3 Der st\u00e4ndige Ausschuss aus Vertreterinnen und Vertretern der Organisationen der Arbeitswelt und der st\u00e4ndige Ausschuss aus Vertreterinnen und Vertretern der Studierenden nehmen Stellung zu den Gesch\u00e4ften der Hochschulkonferenz nach den Artikeln 11 Absatz\u00a02 und 12 Absatz\u00a03.</p><p>4 Die Mitglieder im st\u00e4ndigen Ausschuss aus Vertreterinnen und Vertretern der Studierenden werden vom Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS) vorgeschlagen.</p><p></p><p>Die aktuellen Abs\u00e4tze 4 und 5 sind ebenfalls entsprechend zu erg\u00e4nzen.</p>","ReasonText":"<p>Artikel\u00a013 HFKG z\u00e4hlt ungef\u00e4hr 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit beratender Stimme an den Sitzungen der Schweizerischen Hochschulkonferenz auf, darunter auch eine Vertreterin oder einen Vertreter der Studierenden. Eine Beteiligung der Studierenden im Vorfeld der Behandlung der Gesch\u00e4fte und die M\u00f6glichkeit, die sie dadurch erhielten, Antr\u00e4ge zu stellen, w\u00fcrde die bildungspolitischen Debatten und L\u00f6sungsfindungen bereichern. </p><p>Der VSS feiert 2020 sein hundertj\u00e4hriges Bestehen. Damit verf\u00fcgt er zumindest \u00fcber eine langj\u00e4hrige Erfahrung. Er ist dazu pr\u00e4destiniert, sich zu Fragen und Herausforderungen der Bildung zu \u00e4ussern und kann die unterschiedlichen Realit\u00e4ten und Lebensumst\u00e4nde heutiger Studierender einbringen, vertritt der VSS doch auf eidgen\u00f6ssischer Ebene die Studierendenschaften der Fachhochschulen, der p\u00e4dagogischen Hochschulen, der kantonalen Universit\u00e4ten und der Eidgen\u00f6ssischen Technischen Hochschulen. </p><p>Der VSS ist heute schon wirkt heute schon in zahlreichen hochschulpolitischen Organen mit; allerdings verf\u00fcgt er allermeist nur \u00fcber eine beratende Stimme, hat kein Antragsrecht und kann nicht mitentscheiden.</p><p>Die studentische Mitbestimmung findet sich in vielen anerkannten hochschulpolitischen Modellen der europ\u00e4ischen Bildungslandschaft, so namentlich in \u00d6sterreich, in Belgien oder in Schweden. So haben denn auch 2010 die zust\u00e4ndigen Ministerinnen und Minister in Artikel\u00a09 der Erkl\u00e4rung von Budapest und Wien zum Europ\u00e4ischen Hochschulraum (EHR) festgehalten: \"Wir erkennen die Rolle der akademischen Gemeinschaft an [...] Wir verpflichten uns, auf eine effektivere Einbeziehung des Hochschulpersonals und der Studierenden bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des EHR hinzuarbeiten. Wir unterst\u00fctzen in vollem Umfang die Beteiligung von Hochschulpersonal und Studierenden an Entscheidungsfindungsstrukturen auf europ\u00e4ischer, nationaler und institutioneller Ebene.\"</p><p>Hochschulpolitische Konferenzen, an denen die Schweiz regelm\u00e4ssig teilnimmt, betonen immer wieder, dass die Studierenden aktiv sich beteiligen k\u00f6nnen sollten und so beitragen k\u00f6nnen sollten zum Leben an den Universit\u00e4ten und anderen Institutionen der h\u00f6heren Bildung und zur Weiterentwicklung der Lehre.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Aus Sicht des Bundesrates kommt einer umfassenden Mitwirkung der Studierenden in Hochschulfragen eine zentrale systemische Bedeutung zu. Alle Schweizer Hochschulen sehen partizipative Strukturen vor, die ihren Angeh\u00f6rigen eine aktive Mitwirkung erm\u00f6glichen.</p><p>Im Hochschulf\u00f6rderungs- und -koordinationsgesetz vom 30. September 2011 (SR 414.20, HFKG) kommt deutlich zum Ausdruck, dass die Studierenden ihre Anliegen auch auf gesamtschweizerischer Ebene einbringen sollen. So garantiert ihnen das Gesetz eine eigene Vertretung im obersten hochschulpolitischen Organ von Bund und Kantonen, der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK), und im Schweizerischen Akkreditierungsrat (Art. 13 Bst. i bzw. Art. 21 Abs. 1 HFKG). Zudem macht das HFKG die institutionelle Akkreditierung von Hochschulen davon abh\u00e4ngig, dass die Hochschulangeh\u00f6rigen \u00fcber angemessene Mitwirkungsrechte verf\u00fcgen (Art. 30 Abs. 1 Bst. a Ziff. 4 HFKG).</p><p>Besonders hervorgehoben wird die Bedeutung der studentischen Mitwirkung schliesslich dadurch, dass ihre F\u00f6rderung explizit als \"Aufgabe von gesamtschweizerischer hochschulpolitischer Bedeutung\" (Art. 59 Abs. 2 Bst. g HFKG) genannt wird. Die Vertretung in den genannten Gremien wird vom Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS) wahrgenommen. Dieser vertritt die Studierenden auch in mehreren st\u00e4ndigen Delegationen und weiteren Gremien der Rektorenkonferenz der Schweizerischen Hochschulen (swissuniversities) und wird von dieser generell in wichtigen Gesch\u00e4ften angeh\u00f6rt (Art. 6 Abs. 4 ZSAV-HS, SR 414.205). In der SHK ist der VSS sowohl im Hochschulrat wie auch in der Plenarversammlung mit beratender Stimme vertreten (Art. 13 Bst. i HFKG). Damit hat er den gleichen Status wie etwa die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), der ETH-Rat oder der Schweizerische Nationalfonds. Dazu geh\u00f6rt auch das Recht, zu den Traktanden der SHK Stellung zu beziehen sowie Antr\u00e4ge in der SHK zu stellen (Art. 23 Abs. 1 OReg SHK). Das Pr\u00e4sidium der SHK ist zudem angewiesen, die Beziehungen zum VSS als gesamtschweizerische Vertretung der Hochschulangeh\u00f6rigen zu pflegen und ihn bei der Vorbereitung wichtiger Beschl\u00fcsse zur Stellungnahme einzuladen (Art. 20 Abs. 3 und 4 OReg SHK).</p><p>Artikel\u00a015 HFKG sieht die Einrichtung von zwei st\u00e4ndigen Aussch\u00fcssen vor, einen f\u00fcr Fragen der Hochschulmedizin und einen, welcher die Vertretungen der Organisationen der Arbeitswelt umfasst. Die SHK k\u00f6nnte zudem aus eigener Initiative weitere Aussch\u00fcsse schaffen. Der Ausschuss f\u00fcr Fragen der Hochschulmedizin wurde eingerichtet, weil es sich bei der Hochschulmedizin um einen kostenintensiven Bereich handelt, der neben dem Bildungs-, Forschungs- und Innovationsbereich (BFI-Bereich) auch den Bereich der Gesundheitspolitik massgeblich betrifft. So z\u00e4hlt dieser Ausschuss u.a. Vertretungen der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) sowie des Bundesamtes f\u00fcr Gesundheit (BAG). Mit dem st\u00e4ndigen Ausschuss der Organisationen der Arbeitswelt soll ebenfalls eine abgestimmte Koordination mit den vielf\u00e4ltigen Politikbereichen ausserhalb des BFI-Bereichs sichergestellt werden. Die Aussch\u00fcsse dienen also in erster Linie dem Einbezug von Interessensvertreterinnen und -vertretern, die bedeutende Schnittstellen zum BFI-Bereich aufweisen. Die Aussch\u00fcsse k\u00f6nnen wie die Teilnehmenden mit beratender Stimme Stellung nehmen und Antr\u00e4ge stellen (Art. 28 Abs. 2 OReg SHK).</p><p>Die Einrichtung eines st\u00e4ndigen Ausschusses f\u00fcr Studierendenvertretungen w\u00fcrde dieser an Themen und nicht an Interessengruppen orientierten Logik widersprechen und zudem die Forderung nach der Einrichtung weiterer Aussch\u00fcsse f\u00fcr andere Teilnehmende der SHK mit beratender Stimme (Lehrk\u00f6rper, Mittelbau, F\u00f6rderorgane, usw.) nach sich ziehen. Durch die entsprechenden \u00dcberschneidungen bez\u00fcglich Themen und Teilnahmen w\u00fcrde sich die Komplexit\u00e4t der gesamtschweizerischen hochschulpolitischen Koordination wesentlich erh\u00f6hen. Die geltenden gesetzlichen Grundlagen gew\u00e4hren den Studierenden bereits heute sehr weitgehende Mitwirkungsrechte, inkl. das Recht auf Antragstellung.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1599004800000)\/","SubmittedBy":"Reynard Mathias","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1655424000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"32","Category":null,"Modified":"\/Date(1690507879913)\/","SubmissionDate":"\/Date(1592524800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Bildung"}}