{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203894,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203894,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203894,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203894,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203894,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203894,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203894,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203894,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203894,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203894,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203894,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203894,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203894,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203894,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203894,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203894,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203894,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203894,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3894","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Pflanzenschutzmittel. Der Bundesrat verspricht seit vielen Jahren, die Privatanwendung griffig zu regulieren. Wann macht er es endlich?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die zust\u00e4ndigen Bundes\u00e4mter sind daran, eine Versch\u00e4rfung der Zulassung von Pflanzenschutzmittel f\u00fcr den Laiengebrauch vorzubereiten. Der Bundesrat verspricht seit Jahren, die Privatanwendung griffig zu regulieren. Die Situation ist zum Teil prek\u00e4r:</p><p>Gem\u00e4ss Bundesrat stellen heute 103 zugelassene Pestizid-Produkte ein Risiko f\u00fcr Bienen, Wildbest\u00e4uber und andere Insekten dar. 48 davon sind f\u00fcr den nicht-professionellen Gebrauch zugelassen (20.5290). Der Verkauf von Pestiziden der Profi-Anwendung an Hobbyg\u00e4rtner ist aber nicht verboten (20.5343).</p><p>Die Bedingungen f\u00fcr die Verwendung von PSM f\u00fcr den Hausgebrauch richten sich nach jenen f\u00fcr die gewerbliche Anwendung (20.5502). Profis m\u00fcssen jedoch spezifische Ausbildungen absolvieren. Der gewerbliche Einsatz bestimmter Pestizide ist gar genehmigungspflichtig (20.5478).</p><p>Auf Gebrauchsanweisungen von Pestiziden zur Privatanwendung heisst es etwa: \"Bienengef\u00e4hrlich: Darf nur am Abend, ausserhalb des Bienenfluges mit bl\u00fchenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkr\u00e4uter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen\". In der Sendung Kassensturz, vom 7. Mai 2019, bezweifelte ein Experte von Jardin Suisse, dass diese Auflage praxistauglich ist.</p><p>Auf der Gebrauchsanweisung von Chlorpropham, einem Keimhemmer f\u00fcr Kartoffeln, steht: \"von Nahrungsmittel, Getr\u00e4nken und Futtermitteln fernhalten\". Das Pestizid konnte in einem Testkauf des Fernsehen SRF, vom November 2019, von Laien problemlos erworben werden.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Seit wann verlangt die PSMV ein Verkaufsverbot von Profi-Pestizide an Laien und warum wurde es bisher nicht umgesetzt?</p><p>2. Warum gelten f\u00fcr die Anwendung von Pestiziden durch Laien nicht spezifische, auf die Hobby-Anwendung zugeschnittene Auflagen sondern offenbar dieselben Bedingungen, wie f\u00fcr Profis mit einer Aus- und Weiterbildungspflicht?</p><p>3. PSM werden unter Auflagen zum Gebrauch zugelassen. Hat der Bund untersucht, ob diese von Hobbyanwendern gelesen, verstanden, befolgt und nicht einfach ignoriert werden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, kann er die Ergebnisse publizieren?</p><p>4. Warum werden Pestizide unter Auflagen zugelassen, die in der Praxis kaum angewendet werden k\u00f6nnen und die sogar als widerspr\u00fcchlich bezeichnet werden k\u00f6nnen?</p><p>5. Wer setzt die Auflagen f\u00fcr Privatanwender durch und wie macht er das?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat 2017 den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel verabschiedet. Dieser Aktionsplan gilt auch f\u00fcr Produkte, die von nichtberuflichen Anwenderinnen und Anwendern verwendet werden. Mit der Publikation der Liste der Produkte, die f\u00fcr die nichtberufliche Verwendung zugelassen sind, wurde eine erste Massnahme umgesetzt. Eine zweite Massnahme sieht vor, die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln, die beruflichen Anwenderinnen und Anwendern vorbehalten sind, an nichtberufliche Anwenderinnen und Anwender zu verbieten. Der Aktionsplan sieht ausserdem vor, die Kriterien f\u00fcr die Zulassung von Produkten f\u00fcr nichtberufliche Anwenderinnen und Anwender zu versch\u00e4rfen. Das Bundesamt f\u00fcr Umwelt und das Bundesamt f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen erarbeiten zurzeit diese neuen Kriterien, die sich nach der Toxizit\u00e4t des jeweiligen Produkts f\u00fcr die menschliche Gesundheit und f\u00fcr die Umwelt orientieren. Eine Vernehmlassung zum \u00c4nderungsentwurf der betreffenden Verordnungen ist f\u00fcr 2021 geplant.</p><p>1. Der Bundesrat hat im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2020 vorgeschlagen, die Pflanzenschutzmittelverordnung (SR 916.161) dahingehend anzupassen, dass die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln, die beruflichen Anwenderinnen und Anwendern vorbehalten sind, an nichtberufliche Anwenderinnen und Anwender verboten wird.</p><p>2. Bei einer beruflichen Verwendung sind die behandelten Fl\u00e4chen gr\u00f6sser, ist die Verwendungsdauer l\u00e4nger und sind die verwendeten Produktemengen umfangreicher. Die f\u00fcr die berufliche Verwendung durchgef\u00fchrte Risikobeurteilung und sich allf\u00e4llig daraus ergebende Massnahmen zur Risikoreduktion decken daher die Risiken ab, die mit der nichtberuflichen, weniger umfangreichen Verwendung einhergehen. Diese Massnahmen werden in bestimmten F\u00e4llen f\u00fcr nichtberufliche Anwenderinnen und Anwender angepasst.</p><p>3. Im Auftrag des Bundesamtes f\u00fcr Umwelt wurde eine Studie \u00fcber das Verbot des Einsatzes von Herbiziden auf Terrassen, Parkpl\u00e4tzen und Wegen durchgef\u00fchrt. Sie zeigt, dass ungef\u00e4hr 50\u00a0Prozent der nichtberuflichen Anwenderinnen und Anwender die gesetzlichen Grundlagen nicht kennen. Die Studie befasst sich nicht mit den Gr\u00fcnden f\u00fcr das mangelnde Wissen. Sie ist auf der Website des genannten Amtes einsehbar.</p><p>4. Die Anwendungsbedingungen sind verst\u00e4ndlich formuliert. Die erw\u00e4hnte Formulierung aus der Gebrauchsanweisung des Kartoffelkeimhemmers stellt keine Bedingung dar, die in der Zulassung des Produkts genannt wird. Es d\u00fcrfte sich um eine Empfehlung des Unternehmens bez\u00fcglich Lagerung von Pflanzenschutzmitteln handeln. Dar\u00fcber hinaus ist kein solches Produkt f\u00fcr die nichtberufliche Verwendung zugelassen.</p><p>5. Die Anwenderinnen und Anwender sind verpflichtet, die Anwendungsbedingungen einzuhalten. F\u00fcr die \u00dcberwachung der Einhaltung der spezifischen Bedingungen f\u00fcr die Verwendung von Chemikalien sind die Kantone zust\u00e4ndig.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1598400000000)\/","SubmittedBy":"Gugger Niklaus-Samuel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1616112000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690507530990)\/","SubmissionDate":"\/Date(1592524800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft"}}