{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203899,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203899,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203899,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203899,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203899,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203899,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203899,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203899,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203899,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203899,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203899,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203899,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203899,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203899,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203899,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203899,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203899,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203899,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3899","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Die Anwendung von Bundesrecht sollte keine Lotterie sein","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation de Buman 19.4267 ist unbefriedigend.</p><p>1. In Sachen Finanzierung \u00e4ussert sich der Bundesrat einzig zur interkantonalen Aufsichts- und Vollzugsbeh\u00f6rde und zu den Grunds\u00e4tzen der Finanzierung der Aufsichts- und Pr\u00e4ventionsmassnahmen im Geldspielbereich. Er schweigt sich aber aus \u00fcber die Finanzierung der Fachdirektorenkonferenz Geldspiele (FDKG), des Geldspielgerichts und des Kantonsanteils der Kosten des Koordinationsorgans (Art. 117 BGS). Diese T\u00e4tigkeiten sind gesetzlich geregelt. Verst\u00f6sst die Abgabe, mit der das Konkordat diese Kosten der Swisslos und der Loterie Romande \u00fcberb\u00fcrden will, nicht gegen Artikel\u00a0125 des Geldspielgesetzes (BGS)? </p><p>2. In Sachen Sportf\u00f6rderung steht in der Antwort, dass jede F\u00f6rderung des Schweizer Sports \u00fcber nationale Verb\u00e4nde grunds\u00e4tzlich einem gemeinn\u00fctzigen Zweck entspreche, unabh\u00e4ngig von der Verwendung der Gelder. Wenn dies zutrifft, sind der Erlass von Kriterien und die Regelung eines Verfahrens zur Verteilung der Mittel, wie sie Artikel\u00a0127 BGS verlangt, \u00fcberfl\u00fcssig. Entspricht dies der Haltung des Bundesrates? Wenn nicht, sollte dann das Konkordat nicht wenigstens grobe Kriterien und ein Zuteilungsverfahren festlegen?</p><p>\u00dcberdies geht die Antwort nicht auf den kommerziellen Charakter einer Vorschrift ein, die tendenziell die Organisation von Fussball- und Hockeywetten subventioniert. L\u00e4sst sich eine solche Praxis mit dem gemeinn\u00fctzigen Zweck vereinbaren?</p><p>3. Die Antwort schl\u00e4gt die Bef\u00fcrchtung, der nationale Zusammenhalt sei in Gefahr, in den Wind mit einem Hinweis auf die Botschaft, die besagt, dass das BGS die Bildung mehrerer interkantonaler Aufsichts- und Vollzugsbeh\u00f6rden zul\u00e4sst. Diese Aussage der Botschaft steht aber im Widerspruch zum klaren Gesetzestext und ist unvereinbar mit dessen Anwendung. Der Bundesrat hat selbst festgelegt (Art. 110 Geldspielverordnung; VGS), dass es nur eine solche interkantonale Beh\u00f6rde geben kann, indem er sie als nationale Plattform gegen die Manipulation von Sportwettbewerben bezeichnet. Die Frage bleibt also: Widerspricht der Zwang, dem Konkordat beizutreten, den eine Mehrheit auf die Kantone aus\u00fcbt, die wegen Unregelm\u00e4ssigkeiten des Konkordats unzufrieden sind, nicht Artikel\u00a0105 BGS, und gef\u00e4hrdet er nicht den nationalen Zusammenhalt?</p><p>4. Mit welchen Massnahmen will der Bundesrat diese Verletzungen von Bundesrecht verhindern?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das von der Interpellation angesprochene Gesamtschweizerische Geldspielkonkordat wurde dem Bund am 29. Juni 2020 zur Kenntnis gebracht und am 18. August 2020 im Bundesblatt bekannt gemacht. Die Pr\u00fcfung der Bundesrechtskonformit\u00e4t durch das zust\u00e4ndige Eidgen\u00f6ssische Justiz- und Polizeidepartement ist derzeit im Gang. Um dem \u00dcberpr\u00fcfungsverfahren nicht vorzugreifen, beschr\u00e4nken sich die Antworten zu den einzelnen Fragen auf allgemeine Ausf\u00fchrungen.</p><p>1. Das Geldspielgesetz erm\u00f6glicht, \"Abgaben zur Deckung der im Zusammenhang mit dem Geldspiel entstehenden Kosten wie der Aufsicht\" bei der Berechnung des Reingewinns von Grossspielen zu ber\u00fccksichtigen (Art. 125 Abs. 2 des Geldspielgesetzes, BGS; SR 935.51). Wie bereits unter altem Recht ist es somit grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig, die mit dem Vollzug des Geldspielgesetzes verbundenen Aufwendungen des Gemeinwesens den haupts\u00e4chlichen Verursachern anzulasten, statt sie auf die Gesamtheit der Steuerzahler zu \u00fcberw\u00e4lzen. Zu den Aufsichtskosten lassen sich die Aufwendungen f\u00fcr die interkantonale Aufsichts- und Vollzugsbeh\u00f6rde, f\u00fcr das Geldspielgericht (Rechtsaufsicht) und f\u00fcr die Aufsichtst\u00e4tigkeit der interkantonalen Tr\u00e4gerschaft z\u00e4hlen (institutionelle Aufsicht sowie den Kostenanteil nach Art. 117 BGS f\u00fcr das Koordinationsorgan). Anzuf\u00fcgen ist, dass die Aufsichtskosten nicht in einem unangemessenen Verh\u00e4ltnis zu den f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke vorgesehenen Mitteln stehen d\u00fcrfen. Die Kantone m\u00fcssen zudem sicherstellen, dass eine gen\u00fcgende gesetzliche Grundlage vorliegt, die abgaberechtlichen Grunds\u00e4tze beachtet werden und Transparenz hinsichtlich der Verwendung der Abgabeertr\u00e4ge gew\u00e4hrleistet ist.</p><p>2. Die Reingewinne aus Lotterien und Sportwetten m\u00fcssen vollumf\u00e4nglich gemeinn\u00fctzigen Zwecken dienen. Das Geldspielgesetz nennt beispielhaft die Bereiche Kultur, Soziales und Sport (Art. 125 Abs. 1 BGS). F\u00fcr die inhaltliche Definition des Begriffs der Gemeinn\u00fctzigkeit sind die Kantone zust\u00e4ndig (Art. 125 in Verbindung mit Art. 127 Abs. 1 BGS). Das neue Geldspielgesetz steht der Fortsetzung der langj\u00e4hrigen Praxis der Kantone nicht entgegen, einen Teil des Reingewinns an nationale Sportverb\u00e4nde zu leiten (z.B. den nationalen Fussball- oder Eishockeyverband), deren Mitglieder wiederum an Wettk\u00e4mpfen teilnehmen, auf welchen Sportwetten veranstaltet werden (vgl. Botschaft zum Geldspielgesetz vom 21. Oktober 2015, BBl 2015 8387, 8461). Anzuf\u00fcgen ist, dass die Veranstalterinnen von Sportwetten bei der Auswahl der Wettk\u00e4mpfe, auf denen sie Wetten anbieten wollen, nicht auf das Einverst\u00e4ndnis des durchf\u00fchrenden Sportverbandes angewiesen sind. Der Bundesrat teilt daher die Sorge der Interpellantin um eine Kommerzialisierung der Reingewinne nicht. Wie bereits in der Antwort auf die Interpellation de Buman vom 26. September 2019 (19.4267 \"Die Anwendung von Bundesrecht sollte keine Lotterie sein\") dargelegt, ist es Sache der Kantone, die Kriterien f\u00fcr die Auswahl der Empf\u00e4nger und das Vergabeverfahren festzulegen (Art. 127 Abs. 1 BGS). Dabei sind die inhaltlichen Grundz\u00fcge im Konkordat selbst zu regeln.</p><p>3. Das Geldspielgesetz setzt voraus, dass die Kantone, die auf ihrem Gebiet Grossspiele zulassen wollen, \"\u00fcber ein Konkordat eine interkantonale Aufsichts- und Vollzugsbeh\u00f6rde\" schaffen (Art. 105 BGS). Daraus ergibt sich jedoch keine Beschr\u00e4nkung auf ein einziges Konkordat bzw. eine einzige interkantonale Beh\u00f6rde. Aus Effizienzgr\u00fcnden w\u00e4re es aus Sicht des Bundesrates zwar w\u00fcnschenswert, wenn wie in Art. 110 der Geldspielverordnung (SR 935.511) vorgezeichnet eine schweizweit einheitliche Vollzugsorganisation entsteht, namentlich mit Blick auf die Online-Spiele. Sollte es sich aber ergeben, dass zuk\u00fcnftig mehrere interkantonale Beh\u00f6rden t\u00e4tig sind, w\u00e4re in der Folge auch die in dieser Bestimmung geregelte Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Nationale Plattform gegen die Manipulation von Sportwettk\u00e4mpfen anzupassen.</p><p>4. Es sind zurzeit keine Massnahmen notwendig. Vorbehalten bleibt das eingangs erw\u00e4hnte \u00dcberpr\u00fcfungsverfahren. Anzumerken ist schliesslich, dass gegen das Konkordat bzw. seine Genehmigung in einem Kanton sowie gegen einen konkreten Anwendungsakt Beschwerde bis zum Bundesgericht gef\u00fchrt werden kann (Art. 82 Bst. a und b des Bundesgerichtsgesetzes, SR 173.110).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1598400000000)\/","SubmittedBy":"Roth Pasquier Marie-France","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1623974400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15|28|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690507348713)\/","SubmissionDate":"\/Date(1592524800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft|Soziale Fragen|Steuer"}}