{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204031,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204031,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204031,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204031,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204031,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204031,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204031,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204031,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204031,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204031,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204031,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204031,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204031,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204031,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204031,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204031,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204031,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204031,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4031","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Verl\u00e4ngerung des K\u00fcndigungsschutzes f\u00fcr langj\u00e4hrige Mieterinnen und Mieter","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Teilrevision des Mietrechtes im Obligationenrecht in die Wege zu leiten, um bei der K\u00fcndigungsfrist eine Differenzierung vorzunehmen und die K\u00fcndigungsfrist f\u00fcr langj\u00e4hrige Mieterinnen und Mieter zu verl\u00e4ngern.</p>","ReasonText":"<p>In unseren St\u00e4dten mehren sich Berichte \u00fcber Massenk\u00fcndigungen von Wohnungen, bei denen nur die gesetzliche Mindestfrist von 3 Monaten (Vgl. Art. 266 c OR) eingehalten werden - dies oft sogar ohne Vorinformationen \u00fcber geplante Sanierungen. </p><p>Insbesondere \u00e4ltere Mieterinnen und Mieter sind stark betroffen, wenn sie ihr langj\u00e4hriges Zuhause verlieren und aus ihrer gewohnten Umgebung herausgerissen werden und zus\u00e4tzlich in relativ kurzer Zeit eine neue Bleibe finden m\u00fcssen. Einkommensschwache und gesundheitlich fragile Menschen haben es dabei besonders schwer. Dadurch entstehen auch der \u00f6ffentlichen Hand erhebliche Zusatzkosten. Die Mieterinnen und Mieter sind bei dieser kurzen Frist gezwungen, die K\u00fcndigung anzufechten, da es in der Dreimonatsfrist kaum m\u00f6glich ist, eine Ersatzwohnung zu finden. Dies selbst wenn keine Wohnungsknappheit herrscht.</p><p>Bei der K\u00fcndigungsfrist gibt es heute im Obligationenrecht zur Wohnungsmiete keinerlei Differenzierung bei der K\u00fcndigungsfrist in Bezug auf die Dauer des Mietverh\u00e4ltnisses. Es spielt keine Rolle, ob jemand eine Wohnung seit einem Jahr bewohnt oder seit dreissig oder l\u00e4nger: Die K\u00fcndigungsfrist betr\u00e4gt drei Monate, vertraglich werden in der Regel keine l\u00e4ngeren Fristen vereinbart resp. akzeptiert. Diesbez\u00fcglich besteht ein gesetzessystematischer Unterschied etwa zum Arbeitsrecht. Dort wird die K\u00fcndigungsfrist nach Dauer des Arbeitsverh\u00e4ltnisses unterschieden (OR Art. 335 c) und durch Normal- oder Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge erweitert.</p><p>Wer Jahrzehnte in derselben Wohnung wohnt und seinen Pflichten als Mieterin oder Mieter immer nachgekommen ist, sollte mehr Zeit bekommen, sich eine neue Bleibe zu suchen. Eine solche verl\u00e4ngerte K\u00fcndigungsfrist f\u00fcr langj\u00e4hrige Mietvertr\u00e4ge k\u00f6nnte manche menschlichen H\u00e4rten abfedern. Da Gesamtsanierungs- oder Neubauprojekte organisatorisch eine erhebliche Vorlaufzeit haben, w\u00e4re eine z.B. auf sechs Monate verl\u00e4ngerte K\u00fcndigungsfrist absolut zumutbar und fair. Sie w\u00e4re f\u00fcr Eigent\u00fcmer ausserdem ein Anreiz, mehr \u00fcber Alternativpl\u00e4ne (z.B stufenweise Sanierungen ohne Massenk\u00fcndigungen) nachzudenken, die oft auch betriebswirtschaftlich sinnvoller w\u00e4ren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine Wohnungsk\u00fcndigung nach einer l\u00e4ngeren Vertragsdauer zu H\u00e4rtef\u00e4llen f\u00fchren kann. Gleichwohl ist er der Meinung, dass eine Verl\u00e4ngerung der - gesetzlichen, subsidi\u00e4ren - K\u00fcndigungsfristen bezogen auf bestimmte Einzelf\u00e4lle nicht zweckm\u00e4ssig w\u00e4re.</p><p>Der geltende K\u00fcndigungsschutz sieht bereits mehrere Vorkehren vor, die zu einer Abfederung von H\u00e4rtef\u00e4llen f\u00fchren k\u00f6nnen. So kann grunds\u00e4tzlich jede K\u00fcndigung bei der Schlichtungsbeh\u00f6rde in Mietsachen angefochten werden, wenn die Mieterin oder der Mieter Grund zur Annahme hat, dass sie nichtig bzw. missbr\u00e4uchlich ist. Das Verfahren ist dabei einfach und kostenlos. Falls die K\u00fcndigung durch die Schlichtungsbeh\u00f6rde als rechtsg\u00fcltig beurteilt wird, hat diese von Amtes wegen zu pr\u00fcfen, ob eine Erstreckung des Mietverh\u00e4ltnisses \u00fcber den K\u00fcndigungstermin hinaus angezeigt ist. Eine solche ist bei Wohnungen f\u00fcr eine Dauer von maximal vier Jahren m\u00f6glich, wobei die Schlichtungsbeh\u00f6rde diesbez\u00fcglich ein grosses Ermessen hat und u.a. auch dem Kriterium der Vertragsdauer geb\u00fchrend Rechnung tragen kann (vgl. ausdr\u00fccklich Art. 272 Abs. 2 Bst. b OR). Sie wird in aller Regel bei einer Vertragsdauer von beispielsweise 30 Jahren eine deutlich l\u00e4ngere Erstreckungsdauer gew\u00e4hren als bei einer Vertragsdauer von nur einem Jahr.</p><p>Eine einheitliche gesetzliche K\u00fcndigungsfrist hat sich im Mietrecht bew\u00e4hrt und es w\u00e4re nicht sinnvoll, eine Aufsplitterung in unterschiedliche Fristen vorzunehmen. Zumal es heute schon m\u00f6glich ist, in Abweichung von der gesetzlichen Mindestfrist von drei Monaten eine l\u00e4ngere Frist vertraglich zu vereinbaren.</p><p>Aus diesen Gr\u00fcnden erachtet der Bundesrat eine Anpassung der gesetzlichen K\u00fcndigungsfrist nach Artikel\u00a0266c OR nicht als erforderlich.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1604448000000)\/","SubmittedBy":"Atici Mustafa","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1664409600000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1211|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1718108386903)\/","SubmissionDate":"\/Date(1600646400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5105,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Zivilrecht|Raumplanung und Wohnungswesen"}}