{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204032,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204032,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204032,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204032,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204032,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204032,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204032,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204032,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204032,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204032,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204032,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204032,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204032,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204032,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204032,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204032,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204032,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204032,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4032","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Fischsterben im Blausee. Wurde das Grundwasser durch Aktivit\u00e4ten im Zusammenhang mit der Sanierung des L\u00f6tschberg-Scheiteltunnels verschmutzt?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit April 2018 kam es in der Fischzuchtanlage der Blausee AG wiederholt zu einem massiven Fischsterben. Nach dem heutigen Stand der Abkl\u00e4rungen im Auftrag der Blausee AG wird als Grund eine Verschmutzung des Grundwassers stromaufw\u00e4rts vermutet. Als Quelle f\u00fcr die Verschmutzung werden Aktivit\u00e4ten im nahegelegenen Steinbruch vermutet.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Gibt es Anhaltspunkte, dass die Verschmutzung auf illegale Aktivit\u00e4ten im Zusammenhang mit der Sanierung des L\u00f6tschberg-Scheiteltunnels stehen? Wenn ja, seit wann sind diese bekannt?</p><p>2. Wie erkl\u00e4rt sich der Bundesrat, dass offenbar verschmutzter Gleisaushub aus dem Scheiteltunnel (Schotter, Bahnschwellen, Sonderabfall) im nahegelegenen Steinbruch zwischengelagert, gesiebt, gewaschen und giftige Feinfraktionen deponiert wurde und wird?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass bis zur sauberen Aufkl\u00e4rung des Sachverhaltes ein sofortiger Stopp der offenbar umweltsch\u00e4dlichen Zwischenlagerung von Altschotter und Eisenbahnschwellen auf nicht korrekt entw\u00e4sserten Umschlagplatz verf\u00fcgt werden muss?</p><p>4. Ist es denkbar, dass aufgrund der genannten Aktivit\u00e4ten das Grundwasser flussabw\u00e4rts im gesamten Kandertal zwischenzeitlich oder dauerhaft unzul\u00e4ssig belastet und verschmutzt wurde und wird? Wenn nicht, wo haben sich die sch\u00e4dlichen Stoffe abgelagert?</p><p>5. Kann der Bundesrat ausschliessen, dass die Wasserverschmutzung im Blausee und den Fischzuchtanlagen durch die 3500 Tonnen versch\u00fctteter Munition im ehemaligen Munitionslager Mitholz entstanden ist?</p><p>6. Kommen f\u00fcr den Bundesrat andere als in dieser Intepellation genannte Ursachen f\u00fcr das Massen-Fischsterben im Blausee und den Fischzuchtanlagen in Frage? Wenn ja welche?</p><p>7. Wer steht betreffend Aufsicht und Kontrolle in diesem Sachverhalt in der Verantwortung? Wie steht es insbesondere um die Verantwortung des Bundes und des Kantons Bern?</p><p>8. Welche Massnahmen unternimmt der Bundesrat zur l\u00fcckenlosen Aufkl\u00e4rung und zur Wiedergutmachung der entstandenen Sch\u00e4den?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Im Steinbruch Mitholz wurde Gleisaushub aus der Sanierung der Fahrbahn im L\u00f6tschberg-Scheiteltunnel zwischengelagert, aufbereitet und der verschmutzte Feinkornanteil abgelagert. Ob zwischen diesen Aktivit\u00e4ten und den im Blausee bzw. der zugeh\u00f6rigen Fischzucht verzeichneten Fischsterben ein Zusammenhang besteht, ist noch offen. Entsprechende Untersuchungen laufen. Die Eigent\u00fcmerin des Blausees und Betreiberin der zugeh\u00f6rigen Fischzuchtanlage hat bei der Staatsanwaltschaft Oberland des Kantons Bern Strafanzeige gegen eine unbekannte T\u00e4terschaft eingereicht. Aufgrund des am 21. Mai 2020 festgestellten Fischsterbens mit Meldung der Betreiberin an die Kantonspolizei Bern wurden in der Folge durch die Blausee AG verschiedene kantonale Stellen informiert. Anfang November gab die BLS zudem bekannt, dass sie seit 2012 insgesamt rund 16'000 Tonnen Altschotter von verschiedenen Baustellen in den Steinbruch geliefert hatte.</p><p>2. Die Zwischenablagerung, Bearbeitung und Ablagerung von verschmutztem Material ist im Steinbruch in Mitholz nicht zul\u00e4ssig. Im Entsorgungskonzept, welches im Auftrag der BLS von der ausf\u00fchrenden Unternehmung erarbeitet worden war, waren weder eine Bearbeitung noch eine Ablagerung von Gleisschotter, sondern lediglich eine Zwischenlagerung vorgesehen. Im Steinbruch Mitholz gelten jedoch strengere Anforderungen, welche eine Zwischenlagerung ausschliessen. Dies wurde im Rahmen des Bewilligungsverfahrens durch die kantonale Fachstelle, welche das Entsorgungskonzept zu beurteilen hatte, nicht beachtet. Die Konsequenzen wurden daraus gezogen, k\u00fcnftig werden die Entsorgungskonzepte bei Bahnbauprojekten vertieft auf standortspezifische Anforderungen hin \u00fcberpr\u00fcft. Die Aufbereitung und Ablagerung des Materials in Mitholz waren weder beantragt noch bewilligt worden. Im Gegenteil, das kantonale Amt f\u00fcr Wasser und Abfall AWA beantragte im Bewilligungsverfahren die Aufbereitung in einer daf\u00fcr spezialisierten Anlage. Das Bundesamt f\u00fcr Verkehr BAV hat dies dann auch so verf\u00fcgt. Sobald das AWA \u00fcber m\u00f6glicherweise unzul\u00e4ssige Aktivit\u00e4ten informiert war, wurden entsprechende Abkl\u00e4rungen getroffen. Am 11. Juni 2020 wurden die T\u00e4tigkeiten im Steinbruch gestoppt und im Juli 2020 die R\u00e4umungsarbeiten durchgef\u00fchrt. Gem\u00e4ss Aussagen des Steinbruchbetreibers wurde s\u00e4mtliches unzul\u00e4ssig abgelagertes Material ausgehoben, abgef\u00fchrt und in eine bewilligte Deponie abgelagert. Seit Anfang September 2020 wird der Gleisschotter ausschliesslich in mit Blachen abgedeckten Containern zwischengelagert. Die Zwischenlagerung dieser Container erfolgt auf einem befestigten Platz und ist nur in demjenigen Teil zul\u00e4ssig, der an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen ist.</p><p>3. Altschotter wird so zwischengelagert, dass eine Gef\u00e4hrdung des Grundwassers ausgeschlossen werden kann. Die weitere Zwischenlagerung von Gleisjochen auf dem befestigten und in die Schmutzwasserkanalisation entw\u00e4ssernden Teil des Platzes beim Gleisanschluss Mitholz wurde vorsorglich untersagt. Die noch in Mitholz auf Stapeln zwischengelagerten Gleisjoche wurden umgehend mit Schutzblachen abgedeckt und bis Ende November auf der Bahn zum Installationsplatz in Kandersteg gebracht, dort auf einer hierf\u00fcr geeigneten Fl\u00e4che demontiert und anschliessend der Entsorgung bzw. Verwertung zugef\u00fchrt. Die BLS pr\u00fcft zudem, die Container mit dem ausgebauten Schotter k\u00fcnftig direkt in die Schotterreinigungsanlage in Wimmis zu transportieren und auf eine Zwischenlagerung in Mitholz zu verzichten.</p><p>4. Weitere Untersuchungen m\u00fcssen zeigen, ob zwischen den Aktivit\u00e4ten und dem Fischsterben im Blausee bzw. in der Fischzuchtanlage ein Kausalzusammenhang besteht. Der aktuelle Zustand in Mitholz wird nach der Entfernung des Materials und den anschliessend durchgef\u00fchrten Untersuchungen als nicht umweltgef\u00e4hrdend beurteilt. Untersuchungen des Grundwassers in den Gemeinden Kandergrund, Frutigen und Reichenbach haben bisher keine Hinweise auf Verschmutzungen ergeben.</p><p>5. Das VBS f\u00fchrt seit mehreren Jahren ein Monitoring des Grundwassers im Bereich des ehemaligen Munitionslagers Mitholz durch, das seit dem Vorliegen der neuen Risikobeurteilung 2018 noch intensiviert worden ist. Weder dieses Monitoring noch die weiteren hydrologischen Untersuchungen haben bisher Anzeichen daf\u00fcr ergeben, dass R\u00fcckst\u00e4nde aus dem ehemaligen Munitionslager Mitholz zu relevanten Verunreinigungen von Gew\u00e4ssern f\u00fchren.</p><p>6. Die Ursachen des Fischsterbens sind noch nicht bekannt und Gegenstand von Ermittlungen.</p><p>7. Die Verantwortung f\u00fcr die Einhaltung der Umweltvorschriften liegt in erster Linie bei der Bauherrschaft und bei dem von dieser beauftragten Bauunternehmung. Das BAV ist gem\u00e4ss Eisenbahngesetz die Bewilligungsbeh\u00f6rde f\u00fcr das Projekt der BLS Netz AG betreffend den Fahrbahnersatz im L\u00f6tschberg-Scheiteltunnel. F\u00fcr die Pr\u00fcfung, ob das f\u00fcr das Projekt vorgelegte Entsorgungskonzept den massgebenden Umweltvorschriften entspricht, st\u00fctzt sich das BAV auf die Pr\u00fcfungen der zust\u00e4ndigen Fachbeh\u00f6rden, konkret des kantonalen Amts f\u00fcr Wasser und Abfall (AWA) sowie des BAFU als Bundesumweltfachstelle. Der Kanton und die Gemeinde sind gest\u00fctzt auf die Bauverordnung des Kantons Bern ihrerseits Bewilligungs- und Aufsichtsbeh\u00f6rden \u00fcber den Betrieb des Steinbruchs Mitholz bzw. die Einhaltung der gem\u00e4ss der \u00dcberbauungsordnung Mitholz f\u00fcr diesen Perimeter geltenden Anforderungen.</p><p>8. Wie ausgef\u00fchrt, sind Abkl\u00e4rungen zu den Ursachen im Gang. Nachdem der Grund f\u00fcr das Fischsterben derzeit nicht bekannt ist, kann keine Aussage zu den Verantwortlichkeiten und der Frage der Haftung gemacht werden. Der Bundesrat kann den Ermittlungen der Bernischen Staatsanwaltschaft auf die Strafanzeige der Blausee AG hin nicht vorgreifen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1606262400000)\/","SubmittedBy":"Grossen J\u00fcrg","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1664496000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|48|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1690507026530)\/","SubmissionDate":"\/Date(1600646400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5105,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Verkehr|Umwelt"}}