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Welche Folgen hat die Versch\u00e4rfung der Hypothekarregulierung auf die bereits heute tiefe Wohneigentumsquote?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Aktuell liegt die Eigentumsquote in der Schweiz bei knapp 40 Prozent aller Haushalte - und verharrt dort. Das ist im internationalen Vergleich ein tiefer Wert. Der Grund: Nur noch jeder zehnte Mieterhaushalt kann sich eigene vier W\u00e4nde \u00fcberhaupt noch leisten - fr\u00fcher waren es 40 bis 50 Prozent. Das hat die Z\u00fcrcher Kantonalbank im Dezember 2019 errechnet.</p><p>Der Bund soll Wohneigentum f\u00f6rdern. Das steht so in der Verfassung. Wenn sich heute aber immer weniger Menschen Wohneigentum leisten k\u00f6nnen, wird dieser Verfassungsauftrag der Wohneigentumsf\u00f6rderung mit weiteren regulatorischen Versch\u00e4rfungen zur Umsetzung von Basel Ill final in Frage gestellt. So sieht der Bundesrat mit Basel Ill final insbesondere in den Bereichen Tragbarkeit und Bewertung erhebliche regulatorische Einschr\u00e4nkungen vor, die direkt in den Markt und den Wettbewerb eingreifen.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat der Meinung, dass eine solche Versch\u00e4rfung im Einklang mit dem verfassungsm\u00e4ssigen Ziel der Wohneigentumsf\u00f6rderung steht?</p><p>2. Wie m\u00f6chte er sicherstellen, dass die Ziele der Wohneigentumsf\u00f6rderung erreicht werden und sich auch junge Familien oder Rentner ein Eigenheim leisten k\u00f6nnen?</p><p>3. Welche Folgen wird der geplante Eingriff auf den Wohneigentumsmarkt haben und wie wird sich die inzwischen wieder r\u00fcckl\u00e4ufige Wohneigentumsquote ver\u00e4ndern?</p><p>4. Wie werden die volkswirtschaftlichen Folgen f\u00fcr den VVohneigentumsmarkt in der Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung zur Basel-III-Regulierung ber\u00fccksichtigt?</p><p>5. Die geplanten Regulierungen betreffen einseitig die Kredite und Hypotheken vergebenden Banken. Es droht damit ein verst\u00e4rkter Abfluss des Gesch\u00e4fts in den unregulierten und unbeaufsichtigten Schattensektor und f\u00f6rdert damit die Praktiken, die 2008 in den USA zur Finanzkrise gef\u00fchrt haben. Wie beurteilt er diese Gefahr und damit verbundene Risiken f\u00fcr die Systemstabilit\u00e4t?</p><p>6. Hat er Vergleiche angestellt, wie andere L\u00e4nder wie beispielsweise die USA oder europ\u00e4ische L\u00e4nder die Basel-III-Regulierung im Hypothekarbereich umsetzen?</p><p>7. Der weitere Verlauf der Covid-Pandemie und die damit verbundenen volkswirtschaftlichen Auswirkungen - auch auf den Wohneigentumsmarkt sind noch nicht absch\u00e4tzbar. Der Bundesrat will daher die Umsetzung von Basel Ill um ein Jahr verschieben. Ist er auch bereit, in ausserordentlichen Zeiten auf solche neuen Regulierungen ganz zu verzichten? Ist es aus Sicht des Bundesrats sinnvoll, in dieser unsicheren Zeit die Hypothekarregulierung zu versch\u00e4rfen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zu Fragen 1 bis 3:</p><p>Der Bundesrat strebt mit der Umsetzung von Basel III final im Bereich der Hypothekarfinanzierungen von selbstgenutzten Wohnliegenschaften generell keine Versch\u00e4rfung in Bezug auf die Eigenmittelunterlegung gegen\u00fcber der heutigen Regulierung in der Schweiz an. Grunds\u00e4tzlich wird die Eigenmittelunterlegung durch Basel III final risikosensitiver.</p><p>Wenig riskante Kredite werden unter Basel III im Vergleich zu heute mit weniger Eigenmittel unterlegt, w\u00e4hrend riskantere Kredite (vor allem Renditeobjekte) mit mehr Eigenmittel unterlegt werden (Verursacherprinzip). Damit nehmen die Risiken f\u00fcr die Finanzstabilit\u00e4t und letztendlich f\u00fcr den Steuerzahler und die \u00f6konomisch verletzlicheren Haushalte ab. Dazu dienen auch die angepassten Anforderungen bez\u00fcglich Tragbarkeit und vorsichtiger Bewertung. Bereits heute wenden Banken bei der Vergabe von Hypothekarkrediten Anforderungen in Bezug auf Tragbarkeit und vorsichtige Bewertung an.</p><p>Da Basel III final grunds\u00e4tzlich keine Versch\u00e4rfung bei der Eigenmittelunterlegung von Hypotheken f\u00fcr selbstgenutzte Wohnliegenschaften vorsieht, werden keine negativen Auswirkungen auf die Wohneigentumsf\u00f6rderung erwartet. Sinnvoll erscheint die vorgesehene risikosensitivere Behandlung.</p><p>Auch ist daran zu erinnern, dass der Bundesrat 2007 die Wohneigentumsf\u00f6rderung gem\u00e4ss Wohnraumf\u00f6rderungsgesetz (WFG; SR 842) aus finanziellen Gr\u00fcnden eingestellt hat. Ein Faktor f\u00fcr die wachsenden Schwierigkeiten des Wohneigentumserwerbs sind die steigenden Immobilienpreise. Falls die Zinsen wieder steigen und die Preise sinken, d\u00fcrfte die Wohneigentumsquote, welche sich vor f\u00fcnf Jahren auf dem h\u00f6chsten Stand seit Mitte des letzten Jahrhunderts befand, tendenziell wieder leicht ansteigen. Weiter ist die Frage eines allf\u00e4lligen Systemwechsels in der Wohneigentumsbesteuerung pendent. Eine solche d\u00fcrfte sich auf die Rentnerhaushalte auswirken, wobei diese bereits heute die h\u00f6chste Wohneigentumsquote aufweisen. Mit dem degressiven Abzug w\u00e4hrend der ersten 10 Jahre ist auch f\u00fcr Neuerwerber weiterhin eine erleichternde Komponente vorgesehen. </p><p>Zu Fragen 4 und 6:</p><p>Die Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung wird die erwarteten volkswirtschaftlichen Folgen der angepassten Regulierung aufzeigen und im Rahmen der Vernehmlassung zur Anpassung der Eigenmittelverordnung publiziert werden. Die Vorlage wird auch einen Vergleich mit der Umsetzung von Basel III final in anderen wichtigen Finanzpl\u00e4tzen enthalten. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die konkreten Umsetzungsentw\u00fcrfe der USA und der Europ\u00e4ischen Union nur in beschr\u00e4nktem Umfang bekannt.</p><p>Zu Frage 5:</p><p>Wie erl\u00e4utert sieht Basel III final im Bereich der Hypothekarfinanzierungen von selbstgenutzten Wohnliegenschaften keine versch\u00e4rfte Eigenmittelunterlegung gegen\u00fcber der heutigen Regulierung in der Schweiz vor. Daher sieht der Bundesrat auf Grund der Umsetzung von Basel III final kein Risiko eines verst\u00e4rkten Abflusses dieses Gesch\u00e4fts in andere Bereiche. Bereits heute sind auch Pensionskassen und Versicherungen auf dem Markt f\u00fcr die Finanzierung von Wohneigentum t\u00e4tig.</p><p>Zu Frage 7:</p><p>Gegen\u00fcber der heutigen Regulierung in der Schweiz sieht Basel III final wie erl\u00e4utert bei der Hypothekarfinanzierung von selbstgenutzten Wohnliegenschaften grunds\u00e4tzlich keine versch\u00e4rfte Eigenmittelunterlegung vor. Daher sieht der Bundesrat in den wirtschaftlichen Folgen der Covid-Pandemie keinen Hinderungsgrund zur Umsetzung von Basel III final gem\u00e4ss den internationalen Vorgaben.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1605657600000)\/","SubmittedBy":"H\u00e4berli-Koller Brigitte","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1607558400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1763102976770)\/","SubmissionDate":"\/Date(1600646400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5105,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Raumplanung und Wohnungswesen"}}