{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204082,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204082,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204082,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204082,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204082,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204082,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204082,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204082,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204082,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204082,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204082,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204082,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204082,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204082,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204082,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204082,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204082,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204082,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4082","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Transparente und klar geregelte Verfahren bei der Verabschiedung von medizinisch-ethischen Richtlinien","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Rechtsetzende Bestimmungen werden in der Schweiz in der Regel in breit abgest\u00fctzten und transparenten Verfahren erlassen. Dazu geh\u00f6rt auch, dass alle interessierten Parteien, Dachverb\u00e4nde, Organisationen und weitere Kreise im Rahmen von Vernehmlassungen zu den Vorlagen Stellung beziehen und dabei ihr spezifisches Fachwissen einbringen k\u00f6nnen. </p><p>Vor diesem Hintergrund erstaunt es, dass medizinisch-ethischen Richtlinien, die f\u00fcr \u00c4rztinnen und \u00c4rzte verbindlich sind und Vorgaben f\u00fcr Entscheide \u00fcber Leben und Tod machen, von einer privaten Institution, n\u00e4mlich der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW, in einem internen Verfahren erstellt werden. Die SAMW-Triagerichtlinien zur intensivmedizinischen Behandlung bei Ressourcenknappheit, die im M\u00e4rz 2020 aufgrund der Covid-19-Epidemie aktualisiert worden waren, verdeutlichen, dass das Verfahren bei der Erarbeitung von medizinisch-ethischen Richtlinien dringend \u00fcberpr\u00fcft und verbessert werden sollte. Fachpersonen kritisieren n\u00e4mlich, dass diese Triagerichtlinien bzgl. Altersdiskriminierung widerspr\u00fcchlich seien und das in der Bundesverfassung statuierte Verbot der Diskriminierung aufgrund des Alters verletzen w\u00fcrden. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. In welchem Verfahren werden SAMW-Richtlinien erarbeitet resp. angepasst und genehmigt? Welche Akteure werden dabei einbezogen?</p><p>2. Wie wird zuk\u00fcnftig sichergestellt, dass die SAMW als privatrechtlicher Akteur bei der Formulierung von Richtlinien die verfassungsm\u00e4ssigen Grundrechte beachtet?</p><p>3. Wieso delegiert der Bund die Ausarbeitung dieser Richtlinien als eine im \u00f6ffentlichen Interesse stehende Aufgabe an eine privatrechtliche Institution, die die Bundesverfassung nicht an die Grundrechte bindet (Art. 35/2 BV)?</p><p>4. Kann der Bund anordnen, dass die SAMW die diskriminierenden Alterskriterien aus den Triagerichtlinien streicht? Wenn ja, wird er das tun?</p><p>5. Wie wird der im Zusammenhang mit der Aktualisierung der Triagerichtlinien ge\u00e4usserten Kritik bei der Leistungsvereinbarung ab 2021 mit der SAMW Rechnung getragen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) ist eine privatrechtliche Stiftung nach Artikel\u00a080 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) und wird vom Bund als Mitglied im Verein der Akademien der Wissenschaften Schweiz als Forschungsf\u00f6rderungsinstitution gem\u00e4ss Art. 4 Bst. a und Art. 7 Abs. 1 Bst. c Bundesgesetz \u00fcber die F\u00f6rderung der Forschung und der Innovation (FIFG; SR 420.1) unterst\u00fctzt.</p><p>1. Die Verfahren der Erarbeitung sowie Genehmigung der SAMW-Richtlinien sind etabliert, mehrstufig und in den Statuten der SAMW und der Zentralen Ethikkommission ZEK, einem Organ der SAMW, geregelt: Der ZEK geh\u00f6ren unter anderem \u00c4rztinnen und \u00c4rzte aus unterschiedlichen Fachbereichen sowie Fachpersonen in den Bereichen Pflege, Ethik und Recht an. Sie erarbeitet und verabschiedet die Richtlinien zuhanden des Vorstands und des Senats der SAMW. Der Senat als oberstes Stiftungsorgan der SAMW genehmigt den Entwurf der Richtlinien f\u00fcr die \u00f6ffentliche Vernehmlassung bei interessierten Kreisen wie \u00c4rzte- und Pflegeorganisationen, Institutionen der Palliative Care, Spit\u00e4ler, Pflegeheime, Ethikkommissionen, Kantone und Bundesstellen. Die endg\u00fcltige Inkraftsetzung seitens SAMW erfolgt durch einen zweiten Beschluss des Senates.</p><p>2-4. Das FIFG sieht vor, dass die SAMW die ihr zugewiesenen Bundesbeitr\u00e4ge unter anderem dazu verwendet, die Wahrnehmung der ethischen Verantwortung bei der Gewinnung und bei der Anwendung von wissenschaftlichen Erkenntnissen zu st\u00e4rken. Das FIFG unterstellt weder den Prozess der Erarbeitung noch den Inhalt medizin-ethischer Richtlinien der SAMW der Aufsicht des Bundesrats.</p><p>Nach der Rechtsprechung (BGE 136 IV 97) haben die SAMW-Richtlinien, die von einer privatrechtlichen Stiftung ausgearbeitet werden, keine Rechtskraft und sie schaffen f\u00fcr sich allein keine wirklichen Rechtsnormen. Sie k\u00f6nnen dies nur indirekt tun, wenn und soweit ein von einer zur Gesetzgebung befugten Beh\u00f6rde erlassener Rechtsakt sie ausdr\u00fccklich f\u00fcr anwendbar erkl\u00e4rt, um eine bestimmte Frage zu l\u00f6sen (als Beispiel: Anhang 1 der Transplantationsverordnung (SR 810.211)), oder implizit auf einige ihrer Bestimmungen verweist. In diesen F\u00e4llen hat das verweisende Organ zu pr\u00fcfen, ob die Richtlinie bundesrechtskonform ist. In allen anderen F\u00e4llen k\u00f6nnen sich \u00c4rztinnen und \u00c4rzte nicht auf die Richtlinien abst\u00fctzen, um sich ihrer rechtlichen Verpflichtung zu entziehen, wenn es eine Diskrepanz zwischen einem Rechtsgrundsatz und der medizinischen Ethik gem\u00e4ss den Richtlinien gibt.</p><p>Die Anwendbarkeit von Art. 35 Abs. 2 der Bundesverfassung (BV; SR 101) auf die SAMW bei der Ausarbeitung von Richtlinien ist in der Lehre zurzeit umstritten. Ohne zu dieser Frage Stellung zu nehmen, erachtet es der Bundesrat als selbstverst\u00e4ndlich, dass die SAMW darauf achten muss, ihre Richtlinien - neben der fachlichen Abst\u00fctzung - innerhalb des Rahmens der schweizerischen Rechtsordnung zu halten.</p><p>5. Aufgrund der oben ausgef\u00fchrten Darlegungen sieht der Bundesrat keinen Anlass f\u00fcr zus\u00e4tzliche Vorgaben in der Leistungsvereinbarung.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1605657600000)\/","SubmittedBy":"Feri Yvonne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1608249600000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690507177370)\/","SubmissionDate":"\/Date(1600819200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5105,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}