{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204116,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204116,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204116,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204116,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204116,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204116,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204116,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204116,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204116,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204116,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204116,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204116,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204116,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204116,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204116,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204116,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204116,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204116,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4116","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Problematische Praxis bei der Erneuerung und der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen im Tessin","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Bei der Erneuerung und der Erteilung von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen (Ausweise B und C) f\u00fcr Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder wendet das Tessiner Migrationsamt eine recht zweifelhafte Praxis an. Das Amt ignoriert bewusst die Rechtsprechung und setzt auf wiederholte und teure Polizeikontrollen, um den tats\u00e4chlichen Wohnsitz der betreffenden Personen zu \u00fcberpr\u00fcfen. </p><p>Dies zeigte eine Hintergrundrecherche im Tessiner Fernsehen (Sendung Fal\u00f2 vom 3. September auf RSI). Der Tessiner Staatsrat Norman Gobbi gab seelenruhig zu, dass ihm das Gesetz nicht passt und er es daher so restriktiv wie m\u00f6glich anwendet. Die restriktive Praxis ist laut seiner Aussage vom Staatsrat politisch gewollt, denn dieser will die Anzahl positiver Entscheide betreffend die Erneuerung und die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen um jeden Preis begrenzen, selbst wenn das bedeutet, dass Gesetz und Rechtsprechung ignoriert werden.</p><p>Daher frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Welche Bedingungen m\u00fcssen erf\u00fcllt sein, damit in einem ausl\u00e4nderrechtlichen Verfahren eine Hausdurchsuchung zul\u00e4ssig ist?</p><p>2. Ist es verh\u00e4ltnism\u00e4ssig, wenn f\u00fcr die Erneuerung eines B-Ausweises oder die Erteilung eines C-Ausweises unz\u00e4hlige Polizeikontrollen stattfinden, bis zu 200 pro Fall?</p><p>3. Wie steht der Bundesrat zur Aussage von Staatsrat Norman Gobbi, dass ihm angesichts der Gesetzgebung zur Erteilung und Erneuerung von Aufenthaltsbewilligungen die Galle hochkommt, weil ihm diese Gesetzgebung gegen den Strich geht, und dass die Tessiner Regierung das Gesetz absichtlich restriktiv angewendet und die Rechtsprechung bewusst ignoriert hat?</p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat das Vorgehen des Tessiner Staatsrats, der bei der Erneuerung und der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen absichtlich das Gesetz und die Rechtsprechung ignoriert, dies laut den Aussagen des f\u00fcr Institutionen zust\u00e4ndigen Staatsrats?</p>","ReasonText":"<p>Die negativen Entscheide des Migrationsamts betreffend die Erneuerung und die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen haben stark zugenommen, und der Anteil der Beschwerden, die vom Verwaltungsgericht gutgeheissen werden, liegt bei inzwischen fast 50 Prozent. Das Gericht hat festgestellt, dass die Anzahl Beschwerden (und damit seine Arbeitslast) stark gestiegen ist und ein immer gr\u00f6sserer Anteil dieser Beschwerden gutgeheissen wird. Daher hat es das Migrationsamt wiederholt ger\u00fcgt und auf dessen problematische Praxis und auf die Rechtsprechung hingewiesen.</p><p>Es sind zwei Gr\u00fcnde, die dazu f\u00fchren, dass die zust\u00e4ndige Verwaltungsabteilung \"Sezione della Popolazione\" die Erneuerung oder Erteilung der Aufenthaltsbewilligung verweigert: ein Scheinwohnsitz oder Vorstrafen. Um abzukl\u00e4ren, ob es sich um einen Schweinwohnsitz handelt oder nicht, greift die Beh\u00f6rde auf wiederholte und teure Polizeikontrollen zur\u00fcck. Dies geht bis hin zu Hausdurchsuchungen, bei denen stark in die Privatsph\u00e4re der Betroffenen eingegriffen wird (\u00dcberpr\u00fcfung der Unterw\u00e4sche, des Bestands an WC-Papier oder der Lebensmittelvorr\u00e4te). Es gibt auch lange Befragungen, in denen die betroffenen Personen ihre Verfahrensgarantien nicht wahrnehmen k\u00f6nnen (beispielsweise die M\u00f6glichkeit, sich von einer Rechtsvertretung begleiten zu lassen).</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die kantonale Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde pr\u00fcft, ob die Voraussetzungen f\u00fcr die Erteilung oder Erneuerung einer Aufenthaltsbewilligung erf\u00fcllt sind. Sie ist zu dieser \u00dcberpr\u00fcfung berechtigt, soweit die daf\u00fcr eingesetzten Mittel verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sind. Die Beh\u00f6rden, die mit dem Vollzug des Bundesgesetzes \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder und \u00fcber die Integration (AIG; SR 142.20) beauftragt sind, d\u00fcrfen zur Erf\u00fcllung ihres Auftrags polizeilichen Zwang und polizeiliche Massnahmen anwenden, falls die zu sch\u00fctzenden Rechtsg\u00fcter dies rechtfertigen (Art. 98a AIG). Dabei gelten die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 20. M\u00e4rz 2008 \u00fcber die Anwendung polizeilichen Zwangs und polizeilicher Massnahmen im Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Bundes (Zwangsanwendungsgesetz, ZAG; SR 364).</p><p>2. Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder, die eine Bewilligung ben\u00f6tigen, m\u00fcssen sich bei der f\u00fcr den Wohnort zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde anmelden. Bei allf\u00e4lligen Abkl\u00e4rungen oder polizeilichen Massnahmen, die namentlich dazu dienen, den effektiven Aufenthalt zu \u00fcberpr\u00fcfen, ist der Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit zu wahren. Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung setzt immer voraus, dass die einschl\u00e4gigen Bestimmungen des AIG oder des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens (FZA; SR 0.142.112.681) eingehalten werden und dass die erteilte Bewilligung den Tatsachen entspricht. Die Beh\u00f6rde st\u00fctzt sich bei ihrem Entscheid auf die vorhandenen Akten. Bei Bedarf kann sie von der gesuchstellenden Person zus\u00e4tzliche Angaben verlangen oder Abkl\u00e4rungen treffen. </p><p>3. Die Gesetzgebung zur Ein- und Ausreise, zum Aufenthalt und zur Niederlassung von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern in der Schweiz ist Sache des Bundes. F\u00fcr die Erteilung, Verl\u00e4ngerung oder Erneuerung von Bewilligungen im Rahmen dieser Gesetze sind die Kantone zust\u00e4ndig. In bestimmten F\u00e4llen verf\u00fcgen die Bundesbeh\u00f6rden \u00fcber ein Zustimmungsrecht (Art. 99 AIG). Damit haben sie die M\u00f6glichkeit, ihre Zustimmung zum Bewilligungsentscheid einer kantonalen Beh\u00f6rde zu verweigern. Sie k\u00f6nnen jedoch einen Kanton nicht zur Erteilung einer Bewilligung verpflichten. Gegen alle Verf\u00fcgungen der Kantone kann mit kantonalen Rechtsmitteln Beschwerde gef\u00fchrt werden. Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern, die ein Aufenthaltsrecht geltend machen k\u00f6nnen, steht der Rechtsweg bis ans Bundesgericht offen.</p><p>4. Der Bundesrat hat keine Kenntnis von Entscheiden der Tessiner Migrationsbeh\u00f6rde, welche die geltenden Gesetzesbestimmungen und die einschl\u00e4gige Rechtsprechung ignorieren. Die kantonalen Beh\u00f6rden entscheiden \u00fcber die Erteilung, Erneuerung oder Verl\u00e4ngerung der Bewilligungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der bestehenden Vertr\u00e4ge mit dem Ausland. Sie verf\u00fcgen \u00fcber einen Ermessensspielraum, den sie gem\u00e4ss den geltenden Rechtsvorschriften auszu\u00fcben haben. </p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1605657600000)\/","SubmittedBy":"Gysin Greta","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1608249600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|44|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690506358317)\/","SubmissionDate":"\/Date(1600905600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5105,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Migration"}}