{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204125,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204125,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204125,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204125,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204125,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204125,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204125,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204125,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204125,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204125,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204125,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204125,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204125,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204125,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204125,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204125,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204125,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204125,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4125","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Existenz der Universit\u00e4tsspit\u00e4ler durch die Revision der KVV nicht unn\u00f6tig gef\u00e4hrden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, Stellung zu nehmen, wie der speziellen Position der Universit\u00e4tsspit\u00e4ler im Schweizer Gesundheitswesen als Endversorger, Forschungs- und Ausbildungsst\u00e4tte in der laufenden Revision der Krankenversicherungsverordnung (KVV) geb\u00fchrend Rechnung getragen wird, um deren zentrale Position als Leistungserbringer am Ende der Versorgungskette und als R\u00fcckgrat der schweizerischen Spital- und Gesundheitsversorgung mit einer Verordnungs\u00e4nderung nicht aufs Spiel zu setzen.</p><p>Die geplante Einf\u00fchrung eines schweizweiten Kostenvergleichs \u00fcber alle Spit\u00e4ler (vom Geburtshaus bis zum Universit\u00e4tsspital), stellt f\u00fcr die universit\u00e4re Medizin in der Schweiz eine Bedrohung dar. Aufgrund der komplexen Patientenf\u00e4lle lassen sich die Universit\u00e4tsspit\u00e4ler nicht direkt vergleichen mit Spit\u00e4lern, die sich auf standardisierte Eingriffe an Patienten ohne Komplikationspotenzial konzentrieren. Aus diesen Gr\u00fcnden unterst\u00fctzt auch die GDK in ihren Empfehlungen von 2019 eine separate Benchmarking-Kategorie f\u00fcr Universit\u00e4tsspit\u00e4ler. Dieser Aspekt wird in der aktuellen Revision KVV zu wenig ber\u00fccksichtigt. Deshalb stellen sich die nachfolgenden Fragen:</p><p>a. Ist sich der Bundesrat der Bedeutung der Universit\u00e4tsspit\u00e4ler als R\u00fcckgrat des Schweizer Gesundheitswesens bewusst?</p><p>b. Worin liegt aus Sicht des Bundesrates der Vorteil s\u00e4mtliche Spit\u00e4ler (vom Geburtshaus bis zur Universit\u00e4tsklinik) bei einem Kostenvergleich \u00fcber den gleichen Kamm zu scheren, auch wenn sich deren Aufgaben und Leistungen nicht 1:1 vergleichen lassen?</p><p>c. Weshalb soll den Endversorgerspit\u00e4lern allein die Verantwortung aufgeb\u00fcrdet werden, die Abbildungsm\u00e4ngel der Tarifstruktur SwissDRG datenbasiert nachzuweisen?</p><p>d. Wie gedenkt der Bundesrat mit der laufenden Revision KVV aber auch in Zukunft zu gew\u00e4hrleisten, dass Kostenvergleiche (Benchmarking) zwischen den Spit\u00e4lern fair ausgestaltet sind und auch wirklich vergleichbare Leistungen miteinander verglichen werden?</p><p>e. Wie gedenkt der Bundesrat zu gew\u00e4hrleisten, dass die spezifischen Vor- und R\u00fcckhaltleistungen angemessen gew\u00fcrdigt und bei Vergleichen angemessen ber\u00fccksichtigt werden?</p><p>f. Ist der Bundesrat bereit, die Verordnung so anzupassen, dass Vergleiche zur Ermittlung von Spitaltarifen zwischen Spit\u00e4lern, die vergleichbare Leistungen erbringen, durchgef\u00fchrt werden und somit f\u00fcr die Universit\u00e4tsspit\u00e4ler separate Betriebsvergleiche vorzusehen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>a. Der Bundesrat ist sich der wichtigen Rolle, welche die Universit\u00e4tsspit\u00e4ler bei der Patientenversorgung, Forschung und Innovation wie auch bei der Ausbildung im Schweizer Gesundheitswesen einnehmen, sehr bewusst. Das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) hat denn auch bei einem Treffen mit der Konferenz der Finanzdirektoren der Universit\u00e4tsspit\u00e4ler (UniFin) die Herausforderungen der Universit\u00e4tsspit\u00e4ler bei der Tarifermittlung besprochen und wird die Erkenntnisse daraus in die Analyse der Vernehmlassungsergebnisse einfliessen lassen.</p><p>b. Mit der Revision des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) im Bereich der Spitalfinanzierung hat der Gesetzgeber die Regel eingef\u00fchrt, dass sich die Verg\u00fctungen an jenen Spit\u00e4lern zu orientieren haben, welche die versicherte Leistung in der notwendigen Qualit\u00e4t effizient und g\u00fcnstig erbringen. Die Spit\u00e4ler, welche ihre Leistungen gest\u00fctzt auf schweizweit einheitliche Tarifstrukturen verg\u00fctet erhalten, sollen sich daher auch einem schweizweiten Effizienzvergleich unterziehen. Die Abbildungsgenauigkeit der im Bereich der Akutsomatik anwendbaren Tarifstruktur SwissDRG verbessert sich stetig, was nationale Effizienzvergleiche unter den Spit\u00e4lern erm\u00f6glicht. Allerdings gilt es zu beachten, dass die Tarifstruktur aufgrund der Pauschalierung auch in Zukunft Differenzierungspotenzial haben wird, gewisse Leistungen somit nicht sachgerecht abgebildet werden k\u00f6nnen. Dieser Umstand ist bei den von solchen Leistungen betroffenen Spit\u00e4lern bei der individuellen Tariffindung zu ber\u00fccksichtigen. Die Vorlage des Bundesrates stellt somit eine differenzierte Tarifierung nach einer schweizweit einheitlichen Methodik sicher.</p><p>c. Es trifft zu, dass die Leistungserbringer f\u00fcr unterschiedliche Basisfallwerte grunds\u00e4tzlich ein Nachweis der entsprechenden Kostenunterschiede resp. Mehrbelastungen zu erbringen haben. Die f\u00fcr die Erarbeitung und Weiterentwicklung der Tarifstruktur zust\u00e4ndige SwissDRG AG stellt den Tarifpartnern auf Nachfrage eine Analyse zu allf\u00e4lligen unerkl\u00e4rlichen Kostenunterschieden in der Tarifstruktur zur Verf\u00fcgung. Aufgrund der grunds\u00e4tzlichen Anerkennung gewisser Abbildungsungenauigkeiten der Tarifstruktur liegt deren Nachweis somit nicht alleinig in der Verantwortung der Leistungserbringer.</p><p>d/e. Der vom Bundesrat vorgesehene Kostenvergleich (Benchmarking) sieht die Ermittlung eines Benchmarkwertes vor, der als Effizienzmassstab die Ausgangsbasis f\u00fcr die Preisgestaltung bildet. Wie oben beschrieben sind auf dem Benchmarkwert unter gewissen Voraussetzungen spitalindividuelle Zu- oder Abschl\u00e4ge m\u00f6glich. Wie solche Zu- und Abschl\u00e4ge auszugestalten sind und ob in diesem Zusammenhang ein Vergleich zwischen den Leistungserbringern erfolgt, obliegt in der Kompetenz der Tarifpartner. Der Bundesrat bekr\u00e4ftigt entsprechend die Anwendung differenzierter Basisfallwerte, welche durch das Gesetz zugelassen sind und mit der aktuellen Verordnungs\u00e4nderung weiterhin m\u00f6glich bleiben.</p><p>f. Am 2. September 2020 endete die Vernehmlassung zur \u00c4nderung der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) - Weiterentwicklung der Planungskriterien sowie Erg\u00e4nzung der Grunds\u00e4tze zur Tarifermittlung. Der Bundesrat wird \u00fcber das weitere Vorgehen und allf\u00e4llige Anpassungen entscheiden, sobald die sorgf\u00e4ltige Analyse der Vernehmlassungsergebnisse abgeschlossen ist. Dabei wird der Bundesrat auch der Position der Universit\u00e4ts- und Endversorgerspit\u00e4ler Rechnung tragen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1605657600000)\/","SubmittedBy":"R\u00f6sti Albert","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1608249600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"32|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690506278157)\/","SubmissionDate":"\/Date(1600905600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5105,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Bildung|Gesundheit"}}