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Warum weigern sich Bund und Kantone, die OECD Leits\u00e4tze umzusetzen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Staatsunternehmen mischen sich zunehmend in privatwirtschaftlich-organisierte M\u00e4rkte ein. Dabei setzten sie auf wettbewerbsverzerrende Merkmale, um einen Vorteil gegen\u00fcber den Privaten zu erlagen. Diese Merkmale sind ihre explizite Staatsgarantie, die Verwendung ihrer Ertr\u00e4ge in regulierten und monopolistischen Bereichen im privatwirtschaftlichen Markt, g\u00fcnstigere Kapitalstruktur und N\u00e4he an Regulatoren und Politik. Die Ergebnisse sind Marktverzerrungen und unfairer Wettbewerb. Diese Gefahr ist bestens bekannt. Und weil sie so gross ist, hat die OECD \"Leits\u00e4tze zu Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen\" entwickelt. Im dritten Kapitel dieser Leits\u00e4tze wird ausdr\u00fccklich das Verhalten dieser Unternehmen im Markt adressiert. Vor diesem Hintergrund werden dem Bundesrat folgende Fragen gestellt:</p><p>1. Wann gedenkt der Bundesrat ein Programm aufzustellen, um die Leits\u00e4tze in der Schweiz umzusetzen?</p><p>2. Warum werden diese Leits\u00e4tze in den gesetzlich vorgesehenen Berichterstattungen der Unternehmen mit Beteiligung des Bundes nicht ausdr\u00fccklich thematisiert?</p><p>3. Wie gedenkt der Bundesrat, diese Leits\u00e4tze auch auf der kantonalen Ebene zu verankern?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die OECD-Leits\u00e4tze zu Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen (kurz: OECD-Leits\u00e4tze) sind rechtlich nicht verbindliche Empfehlungen an die \u00f6ffentliche Hand. Sie sind als Hilfestellung gedacht und sollen dazu beitragen, dass die Staaten ihre Funktion als Aktion\u00e4re besser wahrnehmen k\u00f6nnen. Sie stellen die staatliche Eigent\u00fcmerschaft nicht grunds\u00e4tzlich infrage. Kapitel 3 der OECD-Leits\u00e4tze ist den wirtschaftlichen T\u00e4tigkeiten staatseigener Unternehmen gewidmet. Es zeigt auf, welche rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen notwendig sind, um faire Spielregeln f\u00fcr alle Unternehmen zu gew\u00e4hrleisten, unabh\u00e4ngig davon, ob sie in staatlichem oder privatem Besitz sind. Die Schweiz ist in der f\u00fcr dieses Thema zust\u00e4ndigen Arbeitsgruppe der OECD vertreten und beteiligt sich aktiv an den Arbeiten.</p><p>1.-2. Der Bundesrat ist sich der von der Interpellantin dargelegten Problematik bewusst und hat diese in den Corporate-Governance-Berichten 2006 (BBl 2006 8233) und 2009 (BBl 2009 2659) thematisiert. Dabei st\u00fctzte sich der Bundesrat speziell auf die OECD-Leits\u00e4tze, um Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Unternehmensf\u00fchrung auszuarbeiten und zu entwickeln (z. B. BBl 2006 8233, 8267). </p><p>Ausserdem hat der Bundesrat das von der OECD entwickelte Konzept der Wettbewerbsneutralit\u00e4t in seinem Bericht vom 8. Dezember 2017 \"Staat und Wettbewerb: Auswirkungen staatlich beherrschter Unternehmen auf die Wettbewerbsm\u00e4rkte\" behandelt. In diesem Bericht hielt er fest, dass die Unternehmensf\u00fchrung staatsnaher Unternehmen auf Bundesebene mehrheitlich mit den Empfehlungen der OECD-Leits\u00e4tze \u00fcbereinstimmt. Seiner Ansicht nach ist das Konzept der Wettbewerbsneutralit\u00e4t ein sinnvoller Ansatz zum Umgang mit Wettbewerbsverzerrungen aufgrund staatlicher Unternehmenst\u00e4tigkeit. Durch die konsequente Anwendung der Corporate-Governance-Leits\u00e4tze konnten Interessenkonflikte und f\u00fcr den Wettbewerb potenziell problematische Situationen in der Praxis weitgehend vermieden werden. Der Bundesrat erkennt auf Bundesebene keine gravierenden Defizite hinsichtlich der Gew\u00e4hrleistung der Wettbewerbsneutralit\u00e4t zwischen privaten Unternehmen und solchen in Bundesbesitz. Vor dem Hintergrund der sich wandelnden Verh\u00e4ltnisse (insb. Markt, Technologie, Grundversorgung, Sicherheit) pr\u00fcft er allerdings laufend, ob sich neue Handlungsspielr\u00e4ume zur Sicherung und F\u00f6rderung der Wettbewerbsneutralit\u00e4t zwischen staatlichen und privaten Unternehmen ohne Gef\u00e4hrdung des \u00f6ffentlichen Interesses an den staatlichen Unternehmen ergeben.</p><p>3. Die Kantone sind f\u00fcr die Corporate Governance der in ihrem Besitz befindlichen Unternehmen zust\u00e4ndig. Allein die Kantone halten rund 800 Beteiligungen an \u00fcber 500 Unternehmen (vgl. Studie von Polynomics, 2017, \"Staat und Wettbewerb: Institutionelle und wettbewerbliche Aspekte bei kantonalen und kommunalen Unternehmen\"). Es ist nicht Aufgabe des Bundesrates, den Kantonen die Umsetzung internationaler Empfehlungen aufzuzwingen. Die Frage einer allf\u00e4lligen Anpassung des Bundesgesetzes \u00fcber den Binnenmarkt (BGBM; SR 943.02), die insbesondere die Kompetenz der Kantone betreffen w\u00fcrde, wird zurzeit im Parlament diskutiert (siehe namentlich pa.\u00a0iv. 17.518 Schilliger, Mo. 20.3531 Caroni und Mo. 20.3532 Rieder).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1605052800000)\/","SubmittedBy":"Schneeberger Daniela","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1608249600000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690506180613)\/","SubmissionDate":"\/Date(1600905600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5105,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft"}}