{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204142,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204142,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204142,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204142,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204142,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204142,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204142,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204142,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204142,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204142,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204142,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204142,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204142,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204142,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204142,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204142,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204142,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204142,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4142","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Vereinfachung des Verg\u00fctungsprozesses bei Impfungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gem\u00e4ss der Antwort des Bundesrates vom 26. August 2020 auf meine Anfrage sind nach der Begutachtung eines Impfstoffes durch Swissmedic mit der Eidgen\u00f6ssische Kommission f\u00fcr Impffragen (EKIF), der Eidgen\u00f6ssische Kommission f\u00fcr allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) sowie der Eidgen\u00f6ssische Arzneimittelkommission (EAK) drei ausserparlamentarische Kommissionen in die Aufnahme vom Impfungen in die Verg\u00fctungspflicht involviert. Im Gegensatz dazu sind es bei der Aufnahme anderer Medikamenten nur eine Kommission (EAK). Impfungen sind sehr kosteneffektive und bew\u00e4hrte Public Health Instrumente, deren Marktzugang nicht zus\u00e4tzlich erschwert werden soll. Bedauerlicherweise \u00e4ussert sich der Bundesrat nicht zu meiner Frage bez\u00fcglich des Dauer des Aufnahmeprozesses im Vergleich zu anderen Arzneimitteln. Auf Grund der Komplexit\u00e4t muss davon ausgegangen werden, dass es f\u00fcr neue Impfstoffe bis zur Verg\u00fctung durch die Krankenversicherer deutlich l\u00e4nger dauert als f\u00fcr Medikamente.</p><p>In Anbetracht der N\u00fctzlichkeit von Impfungen aus Public Health Sicht, ist der aktuell komplizierte und b\u00fcrokratische Prozess nicht haltbar und sollte dringend vereinfacht werden. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie m\u00fcsste die bestehende gesetzliche Grundlage konkret angepasst werden, um die Anzahl der beteiligten Kommission von drei auf zwei zu reduzieren?</p><p>2. Welche ausserparlamentarische Kommission k\u00f6nnte aus Sicht des Bundesrates am einfachsten ausgelassen werden?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit eine Anpassung des Verg\u00fctungsprozesses im obigen Sinne anzustreben?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p><b>1. </b>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 20.3607 Schneider-Schneiter ausgef\u00fchrt hat, sind bereits heute nicht immer drei Kommissionen involviert. Je nach Situation sind es eine bis drei Kommissionen. Hinsichtlich der Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) werden das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern (EDI) oder das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) gem\u00e4ss dem Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) von den zust\u00e4ndigen Kommissionen beraten. Der Aufgabenbereich der Kommissionen ist in der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (KVV, SR 832.102) definiert. Die Impfempfehlungen der Eidgen\u00f6ssischen Kommission f\u00fcr Impffragen (EKIF) sind nicht eine zwingende Voraussetzung f\u00fcr die Kostentragungspflicht der OKP, deren Ber\u00fccksichtigung ist aber aus Public Health Sicht angezeigt. Hinsichtlich \u00c4nderung der Zust\u00e4ndigkeiten der Kommissionen im Bereich der OKP w\u00e4re eine Anpassung der KVV notwendig.</p><p><b>2./3. </b>Der Bundesrat h\u00e4lt daran fest, dass er das systematische Auslassen einer Kommission nicht als sinnvoll und angezeigt erachtet. Es finden seit neuerem periodische Gespr\u00e4che des BAG mit den Zulassungsinhaberinnen statt, an denen Informationen \u00fcber geplante neue Impfstoffe ausgetauscht und das Vorgehen sowie zeitliche Aspekte schon vor Einreichung des Zulassungsgesuchs bei Swissmedic besprochen werden. Die Arbeiten hinsichtlich epidemiologischen Aspekten sowie Impfempfehlungen durch die EKIF und die Pr\u00fcfung der Eidgen\u00f6ssischen Kommission f\u00fcr allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) hinsichtlich Vereinbarkeit mit den eingeschr\u00e4nkten Voraussetzungen f\u00fcr pr\u00e4ventive Leistungen der OKP nach KVG, auf die Erf\u00fcllung der Gesamtheit der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckm\u00e4ssigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie hinsichtlich einer allf\u00e4lligen Befreiung von der Franchise, laufen teilweise parallel. Die Beratung in der ELGK kann bereits erfolgen, wenn der Vorbescheid hinsichtlich Marktzulassung von Swissmedic vorliegt. Somit konnten die Zeitpunkte der Impfempfehlung und Entscheid zur Leistungspflicht nahe an den Zeitpunkt der definitiven Marktzulassung gelegt werden und der allf\u00e4llige anschliessende Prozess zur Aufnahme in die Spezialit\u00e4tenliste dauert kaum l\u00e4nger als bei anderen Arzneimitteln. Hinsichtlich Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Kommissionen werden aufgrund der gemachten Erfahrungen auch laufend Optimierungen vorgenommen. </p><p>Insgesamt ist zu ber\u00fccksichtigen, dass f\u00fcr alle pr\u00e4ventiven Leistungen wie auch pr\u00e4ventive Arzneimitteln - und nicht nur bei Impfungen - besondere Anforderungen einerseits hinsichtlich Wirksamkeit und Sicherheit bestehen, da es um eine Intervention bei gesunden Personen geht und andererseits das KVG nur eine Verg\u00fctung von pr\u00e4ventiven Leistungen in einem begrenzten Rahmen vorsieht. Dies hat eine besondere Pr\u00fcfung im Vergleich zu den anderen Arzneimitteln zur Folge, weshalb auch die zeitlichen Aspekte nicht ganz vergleichbar sind. Auch k\u00f6nnen vertiefte Abkl\u00e4rungen bei Unsicherheiten zum epidemiologischen sowie individuellem Nutzen oder bei komplexen gesundheits\u00f6konomischen Fragen notwendig werden, welche zus\u00e4tzliche Zeit in Anspruch nehmen.</p><p>Weiter ist auch zu ber\u00fccksichtigen, das bei bisherigen neuen Impfstoffen die Steigerung der Produktionsmengen Zeit, bis mehrere Jahre, in Anspruch genommen hat und nicht auf einen Zeitpunkt alle L\u00e4nder der Welt versorgt werden konnten. Dies erm\u00f6glicht es den Zeitpunkt der Markzulassung sowie der Kosten\u00fcbernahme durch die Sozialversicherungen mit der Impfstoffverf\u00fcgbarkeit im jeweiligen Land im Voraus zu planen und zu koordinieren. </p><p>Da unterschiedliche Kompetenzen zur Erarbeitung von epidemiologisch relevanten Impfempfehlungen, zur Beurteilung der OKP-Leistungspflicht von pr\u00e4ventiven Leistungen sowie hinsichtlich Preisfestsetzung von Arzneimitteln n\u00f6tig sind, erachtet der Bundesrat eine Reduktion der involvierten Kommissionen als nicht sinnvoll und angesichts der umgesetzten Prozessverbesserungen nicht als notwendig. Die zeitgerechte Verf\u00fcgbarkeit von neuen Impfungen f\u00fcr die Schweizer Bev\u00f6lkerung kann mit einer guten Planung aller beteiligten Akteure gew\u00e4hrleistet werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1605657600000)\/","SubmittedBy":"Schneider-Schneiter Elisabeth","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1608249600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763106688397)\/","SubmissionDate":"\/Date(1600905600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5105,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Gesundheit"}}