{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204146,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204146,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204146,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204146,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204146,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204146,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204146,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204146,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204146,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204146,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204146,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204146,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204146,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204146,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204146,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204146,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204146,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204146,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4146","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Zugang zu Unterst\u00fctzungsleistungen f\u00fcr asylsuchende Opfer von Menschenhandel mit Tatort Ausland w\u00e4hrend Bundeszust\u00e4ndigkeit","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit der Neustrukturierung des Asylverfahrens per M\u00e4rz 2019 fallen asylsuchende Opfer von Menschenhandel neu \u00fcber l\u00e4ngere Zeit in die Zust\u00e4ndigkeit des Bundes. Seit 1. Januar 2020 erteilt das SEM potentiellen Opfern von Menschenhandel zudem eine Erholungs- und Bedenkzeit. </p><p>Daraus ergeben sich folgende dringliche Fragen: </p><p>1. Welche opferschutzrechtlichen Konsequenzen hat die Erteilung der Erholungs- und Bedenkzeit f\u00fcr die Betroffenen? Wie ist der Zugang zu den im \u00dcbereinkommen zur Bek\u00e4mpfung des Menschenhandels (\u00dcBM) vorgesehenen minimalen Unterst\u00fctzungsleistungen gem. Art. 12, Ziff. 1) f\u00fcr asylsuchende Opfer von Menschenhandel, die im Ausland Opfer von Menschenhandel geworden sind, w\u00e4hrend der Zust\u00e4ndigkeit des Bundes, gew\u00e4hrleistet? Gem. Bericht der Schweizerischen Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK (2018) sind der Zugang zu drei der sechs Minimalleistungen, namentlich einer geeigneten Unterkunft, \u00dcbersetzungsleistungen sowie spezialisierte Beratung in der Schweiz zur Zeit weder gest\u00fctzt auf das Opferhilfegesetz noch auf Artikel\u00a012 BV gew\u00e4hrleistet. Der Bund stellte sich dagegen in der Vergangenheit wiederholt auf den Standpunkt, dass die erw\u00e4hnten Minimalleistungen in Artikel\u00a012 BV enthalten sind. Wie kommt der Bund seinen Verpflichtungen nach Artikel\u00a012 Ziffer 1 \u00dcBM gest\u00fctzt auf Artikel\u00a012 BV nach? Falls nicht, weshalb nicht? </p><p>2. Welche konkreten Schritte werden vom SEM unternommen, um den logistischen Zugang zu diesen Leistungen, die von spezialisierten Opferhilfestellen geleistet werden sollen (vgl. Art. 12, Ziff. 5 \u00dcBM), sicherzustellen? Wie und durch wen erfolgt die Triage an diese Stellen? </p><p>3. Wie oft hat das SEM von sich aus bei Opfern von Menschenhandel Gebrauch vom Selbsteintritt gemacht? In wie vielen F\u00e4llen wurde eine Beschwerde gegen einen Dublin- oder Asylentscheid- Entscheid bei einem Opfer von Menschenhandel vom BVGer kassiert oder gutgeheissen (inkl. Angabe des Heimatlands bzw. Dublin-Land, auch wenn sich die Begr\u00fcndung der Kassation nicht direkt auf die Opfereigenschaft bzgl. Menschenhandel der asylsuchenden Person bezogen hat)? </p><p>4. Wie viele vom SEM als potentielle Opfer von Menschenhandel eingestufte Personen sind seit dem 1. M\u00e4rz 2019 \"unkontrolliert\" ausgereist/ als \"untergetaucht\" registriert worden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Bei Personen, die als potenzielle Opfer von Menschenhandel erkannt wurden, verf\u00fcgt das Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) w\u00e4hrend der gesamten Erholungs- und Bedenkzeit keine Wegweisungen und vollzieht keine R\u00fcckf\u00fchrungen.</p><p>Grunds\u00e4tzlich ist der Zugang zu den Unterst\u00fctzungsmassnahmen nach Artikel\u00a012 des \u00dcbereinkommens zur Bek\u00e4mpfung von Menschenhandel (\u00dcBM; SR 0.311.543) im Asylverfahren gew\u00e4hrleistet, unabh\u00e4ngig davon, in welchem Land die Ausbeutung erfolgt ist. Wie alle Asylsuchenden, deren Gesuch in einem Bundesasylzentrum behandelt wird, haben potenzielle Opfer von Menschenhandel Anspruch auf angemessene Unterkunft, unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung, Gesundheitsversorgung und materielle Hilfe. Personen, die nicht selber f\u00fcr ihren Lebensunterhalt aufkommen k\u00f6nnen, kann Sozialhilfe oder Nothilfe gew\u00e4hrt werden. Zudem wird jedes potenzielle Opfer von Menschenhandel, das im Asylverfahren identifiziert wird, vom SEM in einer besonderen Befragung \u00fcber seine Rechte informiert. Bei Bedarf wird eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher aufgeboten. Und schliesslich werden Kinder nach g\u00e4ngiger Praxis und in \u00dcbereinstimmung mit Artikel\u00a019 der Bundesverfassung (BV; SR 101) sowie den verschiedenen von der Schweiz ratifizierten internationalen Abkommen ungeachtet von Nationalit\u00e4t und aufenthaltsrechtlichem Status in der Schweiz eingeschult.</p><p>Ausserdem ist die Arbeitsgruppe Asyl und Menschenhandel unter der Leitung des SEM daran, die Prozesse zur Identifizierung, Information und Betreuung potenzieller Opfer von Menschenhandel im Asylverfahren, einschliesslich des Dublin-Verfahrens, zu optimieren. Dieser Arbeitsgruppe, die gest\u00fctzt auf den Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel 2017-2020 (NAP 2017-2020) gebildet wurde, geh\u00f6ren Mitglieder der Bundes- und Kantonsverwaltung sowie Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft an. Basierend auf ihren Beobachtungen formuliert die Arbeitsgruppe zurzeit Empfehlungen.</p><p>2. Der Prozess des SEM im Bereich Menschenhandel sieht keine automatische Meldung der im Asylverfahren erkannten F\u00e4lle an spezialisierte Organisationen vor. Bei der Befragung zum Thema Menschenhandel teilt das SEM den potenziellen Opfern von Menschenhandel jedoch die Kontaktdaten dieser Organisationen mit. Die Rechtsvertretung, welche die Interessen der Asylsuchenden in den Bundesasylzentren vertritt, gibt bei Bedarf ebenfalls Auskunft \u00fcber diese Organisationen.</p><p>3. Die Gr\u00fcnde, weshalb die Schweiz in Anwendung der Souver\u00e4nit\u00e4tsklausel auf ein Asylgesuch eintritt, werden nicht statistisch erhoben. Zwischen dem 1. M\u00e4rz 2019 und dem 30. September 2020 wurden zw\u00f6lf Beschwerden von potenziellen Opfern von Menschenhandel im Dublin-Verfahren gutgeheissen. Die betroffenen Personen stammten aus Nigeria (5), Angola (3), \u00c4thiopien, der Elfenbeink\u00fcste, Eritrea und Kamerun. Bei den Dublin-Mitgliedstaaten handelte es sich um Italien (8), Portugal (3) und Frankreich. Im gleichen Zeitraum wurden neun Beschwerden von potenziellen Opfern von Menschenhandel im nationalen Verfahren gutgeheissen. Die betroffenen Personen stammten aus Nigeria (3), Afghanistan (2), Angola, der Demokratischen Republik Kongo, Somalia und Georgien.</p><p>4. Seit Inkrafttreten des revidierten Asylgesetzes (AsylG; SR 142.31) im M\u00e4rz 2019 wurde nur ein Asylgesuch abgeschrieben, nachdem die als potenzielles Opfer von Menschenhandel registrierte Person untergetaucht war (Stand 30. September 2020).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1606262400000)\/","SubmittedBy":"Seiler Graf Priska","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1608249600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|10|1231|1236|2811|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690507010393)\/","SubmissionDate":"\/Date(1600905600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5105,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Europapolitik|Internationales Recht|Menschenrechte|Migration|Sozialer Schutz"}}