{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204168,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204168,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204168,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204168,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204168,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204168,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204168,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204168,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204168,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204168,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204168,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204168,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204168,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204168,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204168,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204168,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204168,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204168,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4168","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Gleich lange Spiesse f\u00fcr den Schweizer Zucker","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, </p><p>a. eine befristete Ausnahmebewilligung f\u00fcr eine neonicotinoidhaltige Zuckerr\u00fcben-Saatgutbeizung zu erlassen, um massive Sch\u00e4digungen der Zuckerr\u00fcbenpflanzen zu verhindern und Konkurrenznachteile der Schweizer Bauern und der Schweizer Zuckerwirtschaft auszugleichen, da zahlreiche EU-L\u00e4nder entsprechende Ausnahmebestimmungen erlassen haben. Als Variante ist unter Ber\u00fccksichtigung der Umweltaspekte eine alternative Methode mit vergleichbarer Wirkung bereitzustellen;</p><p>b. innerhalb des Zeitraums von maximal drei Jahren sicherzustellen, dass die Forschung dank Intensivierung und Fokussierung konkrete L\u00f6sungen zur wirksamen Bek\u00e4mpfung der BYV-Viren in den Zuckerr\u00fcbenkulturen liefert.</p>","ReasonText":"<p>Derzeit ist die Zuckerr\u00fcben-Produktion in unserm Land ernsthaft gef\u00e4hrdet. Auf den 1. Januar 2019 hat die EU ein Verbot f\u00fcr drei Neonicotinoide erlassen. Die Schweiz hat diesen Entscheid sofort nachvollzogen. Damit entfielen die systemische Saatgutbeizung und damit der Schutz der Zuckerr\u00fcben-Jungpflanzen vor gef\u00e4hrlichen Sch\u00e4dlingen. Dieses Jahr wurden die Zuckerr\u00fcben nun massiv von solchen Sch\u00e4dlingen befallen. Dabei \u00fcbertrug die gr\u00fcne Pfirsichblattlaus das BVY-Virus (Beet Yellows Virus), was zu einer verbreiteten vir\u00f6sen Vergilbung der Zuckerr\u00fcben f\u00fchrte. Insgesamt sind deshalb massive Ertragsverluste zwischen 30-50 Prozent zu erwarten.</p><p>Das ist besorgniserregend, auch in andern L\u00e4ndern, und deshalb haben zahlreiche EU-Staaten eine Ausnahmebewilligung f\u00fcr eine neonicotinoidhaltige Beizung des Saatguts erlassen. Es gibt somit zwei wichtige Gr\u00fcnde, dass auch die Schweiz reagiert: Erstens ben\u00f6tigt die Zuckerr\u00fcben-Produktion in dieser ausserordentlichen und bedrohlichen Lage vor\u00fcbergehend ein wirksames Mittel gegen die Verbreitung des BVY-Virus, und zweitens ben\u00f6tigt sie gleich lange Spiesse wie ihre Konkurrenz in den EU-L\u00e4ndern. </p><p>Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, gem\u00e4ss Artikel\u00a040 der Verordnung \u00fcber das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln \"Zulassung zur Bew\u00e4ltigung einer Notfallsituation\" eine Saatgutbeizung von Zuckerr\u00fcben mit neonicotinoidhaltigen Wirkstoffen befristet f\u00fcr ein Jahr zuzulassen mit der M\u00f6glichkeit, die j\u00e4hrliche Zulassung bei Bedarf maximal zwei Mal zu erneuern. Parallel dazu sollen mit hoher Intensit\u00e4t und Dringlichkeit alternative M\u00f6glichkeiten zur Bek\u00e4mpfung der Pfirsichblattlaus erforscht und erarbeitet werden, die in ihrer Wirkung vergleichbar sind mit den einschl\u00e4gigen Pflanzenschutzmitteln (z. Bsp. resistente Sorten, alternative Wirkstoffe, biologische Bek\u00e4mpfungsmethoden).</p><p>Die Ausnahmebewilligungen sind mit Auflagen f\u00fcr die Schonung der Umwelt und den Schutz der Bienen zu verbinden, wie dies \u00d6sterreich gemacht hat, beispielsweise mit dem Anbauverzicht von bl\u00fchenden Kulturen nach der Zuckerr\u00fcben-Ernte. </p><p>Ergreift der Bund die vorgeschlagenen Massnahmen nicht, so ist mit einem massiven R\u00fcckgang der Zuckerr\u00fcbenfl\u00e4che zu rechnen, sodass auch die beiden Zuckerfabriken in Aarberg und Frauenfeld nicht mehr ausgelastet werden k\u00f6nnten. Dies erg\u00e4be eine unternehmerisch bedrohliche Situation, die existentiell werden k\u00f6nnte. Der Verlust der Schweizer Zuckerwirtschaft jedoch h\u00e4tte eine totale Abh\u00e4ngigkeit vom Ausland zur Folge, verbunden mit dem Import von Zucker, der nachweislich weniger nachhaltig produziert wird wie Schweizer Zucker. Insbesondere w\u00fcrde auch Zucker aus L\u00e4ndern importiert, in welchen die neonicotinoidhaltige Saatgut-Beizung zugelassen ist. </p><p>Der Vollst\u00e4ndigkeit halber sei abschliessend darauf hingewiesen, dass die drohende vollst\u00e4ndige Abh\u00e4ngigkeit vom Ausland zur Gew\u00e4hrleistung der Versorgungssicherheit mit Zucker im Widerspruch steht zu Artikel\u00a0104a der Bundesverfassung bez\u00fcglich Lebensmittelsicherheit. Der Bundesrat ist also auch in dieser Hinsicht gefordert.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich der beunruhigenden pflanzengesundheitlichen Situation wegen der Vir\u00f6sen Vergilbung bei Zuckerr\u00fcben und der grossen Ertragsverluste, die zu erwarten sind, bewusst. Diese Situation gef\u00e4hrdet die wirtschaftliche Rentabilit\u00e4t der Zuckerproduktionskette in der Schweiz. Diese Situation hat Belgien und \u00d6sterreich dazu veranlasst, ab 2019 Ausnahmebewilligungen zur Behandlung des Zuckerr\u00fcbensaatguts mit \"Gaucho\" zu erteilen. In Frankreich hat das Parlament einen Gesetzesentwurf angenommen, der die Behandlung von Zuckerr\u00fcbensaatgut f\u00fcr die n\u00e4chsten drei Jahre erlaubt.</p><p>Das Saatgutbehandlungsmittel \"Gaucho\" enth\u00e4lt den Wirkstoff Imidacloprid. Aufgrund der Neubeurteilung dieser Substanz wurde ihr Einsatz im Freiland 2018 verboten. Die Gr\u00fcnde f\u00fcr dieses Verbot stehen im Zusammenhang mit einem Risiko f\u00fcr Best\u00e4uber. Das Imidacloprid wirkt systemisch: Es wird von den jungen Pflanzen der Zuckerr\u00fcbe aufgenommen und sch\u00fctzt sie vor Blattlausbefall. Die Blattl\u00e4use k\u00f6nnen somit die Vir\u00f6se Vergilbung nicht \u00fcbertragen. Aufgrund der Persistenz von Imidacloprid im Boden k\u00f6nnen jedoch R\u00fcckst\u00e4nde durch die Wurzeln der Folgekultur aufgenommen werden, wodurch die best\u00e4ubenden Insekten diesem Wirkstoff ausgesetzt sein k\u00f6nnen. Es w\u00e4ren also Risikoreduktionsmassnahmen vonn\u00f6ten.</p><p>Angesichts der Notwendigkeit, den Zuckerr\u00fcbenanbau vor Sch\u00e4den durch die Vir\u00f6se Vergilbung zu sch\u00fctzen, wird der Bundesrat die verschiedenen M\u00f6glichkeiten pr\u00fcfen, um die Bek\u00e4mpfung der virus\u00fcbertragenden Blattl\u00e4use zu verst\u00e4rken. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein ehrgeiziges Programm erforderlich. </p><p>Dazu z\u00e4hlen insbesondere die Erforschung alternativer Methoden zum Schutz der Zuckerr\u00fcben, die Ermittlung toleranter Sorten, die Entwicklung von Warnmodellen zur gezielten Bek\u00e4mpfung und die Unterst\u00fctzung von Produktionssystemen, die auf den Einsatz von Pestiziden verzichten. Kurzfristig m\u00fcssen auch die Massnahmen der direkten Bek\u00e4mpfung mittels Blattbehandlung verst\u00e4rkt werden. Diese Massnahmen erm\u00f6glichen eine gezielte Blattlausbek\u00e4mpfung, falls die Witterungsbedingungen im Jahr 2021 die Entwicklung dieser Sch\u00e4dlinge erneut beg\u00fcnstigen sollten.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1605052800000)\/","SubmittedBy":"Stark Jakob","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1655164800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1750799207940)\/","SubmissionDate":"\/Date(1600905600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5105,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Umwelt|Landwirtschaft"}}