{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204214,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204214,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204214,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204214,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204214,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204214,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204214,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204214,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204214,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204214,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204214,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204214,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204214,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204214,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204214,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204214,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204214,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204214,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4214","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Amtliche Tierschutzkontrollen nachhaltig aus dem Landwirtschaftsbudget mitfinanzieren und transparent machen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Der Bundesrat arbeitet ein Konzept aus, mit dem die amtlichen Tierschutzkontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben beziehungsweise im Nutztierbereich im n\u00f6tigen Umfang und nachhaltig in der ganzen Schweiz unter Beteiligung von Bund und Kantonen finanziert werden k\u00f6nnen.</p><p>2. Er bezieht dabei die kantonalen Vollzugsbeh\u00f6rden ein.</p><p>3. Die Mittel aus Direktzahlungsk\u00fcrzungen aufgrund von Tierschutzvergehen in direktzahlungsberechtigten Tierhaltungen fliessen dabei ganz oder teilweise in die Finanzierung der amtlichen Tierschutzkontrollen.</p><p>4. Die Zahl der Nutztiere, die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe, die Zahl der bei Nutztieren durchgef\u00fchrten Tierschutzkontrollen (angemeldete und unangemeldete) sowie die finanziellen Aufwendungen der Kantone im Bereich Tierschutzkontrollen werden jedes Jahr nach Kanton aufgeschl\u00fcsselt publiziert.</p>","ReasonText":"<p>Die Schweiz kennt zu Recht ein strenges Tierschutzgesetz. Die Vorschriften der Tierschutzgesetzgebung m\u00fcssen aber konsequent kontrolliert werden. Es gibt Kantone, welche aus finanziellen \u00dcberlegungen die Kontrollvorgaben des Bundes nicht einhalten wollen oder k\u00f6nnen, zudem auch zu wenig Mittel aufbringen, um zus\u00e4tzliche Kontrollen z. B. in kleinen Tierhaltungen durchzuf\u00fchren.</p><p>Heute sollte in jeder Tierhaltung mit mehr als 3 Grossvieheinheiten alle 4 Jahre eine Kontrolle durchgef\u00fchrt werden. Alle anderen Haltungen m\u00fcssen nicht zwingend kontrolliert werden. Idealerweise werden Tierschutzkontrollen unangemeldet durchgef\u00fchrt. Unangemeldete Kontrollen sind aber oft zeitintensiver, da bei Abwesenheit des Tierhalters die Haltung oft nochmals besucht werden muss.</p><p>In anderen Branchen ist es \u00fcblich, dass die Kontrollen durch die Branche mitfinanziert werden. Im landwirtschaftlichen Bereich k\u00f6nnen zwar aufw\u00e4ndige Kontrollen, welche Massnahmen nach sich ziehen, auch mit Geb\u00fchren belegt werden. Diese Geb\u00fchren sind aber im Allgemeinen nicht kostendeckend. Zudem beschreiten immer mehr Tierhalter bereits wegen sehr geringen Geb\u00fchren oder angeordneten Massnahmen den Rechtsweg, was den Aufwand f\u00fcr die Beh\u00f6rde wiederum stark erh\u00f6ht. Es ist nicht einsichtig, weshalb Kontrollen in schlechten Tierhaltungen zus\u00e4tzlich zum ohnehin schon grossz\u00fcgigen Direktzahlungsbudget vor allem durch die Allgemeinheit finanziert werden sollten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Gem\u00e4ss der aktuellen Zust\u00e4ndigkeitsordnung im Tierschutz obliegt den Kantonen der Vollzug, w\u00e4hrend die Rechtsetzung sowie die Oberaufsicht \u00fcber den Vollzug Aufgabe des Bundes ist (Art. 80 Bundesverfassung [BV, SR 101]; Art. 40 Tierschutzgesetz [TSchG; SR 455]). Eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den Vollzugsaufgaben im Tierschutz ist nicht vorgesehen. </p><p>F\u00fcr die Kontrollen in landwirtschaftlichen Tierhaltungen ist den Kantonen vorgeschrieben, dass sie in Betrieben mit mehr als 3 Grossvieheinheiten (GVE) (mindestens) alle 4 Jahre eine Tierschutz-Grundkontrolle durchzuf\u00fchren haben. Bei festgestellten M\u00e4ngeln erfolgen zus\u00e4tzliche Kontrollen. Bei Betrieben mit weniger als 3 GVE bestimmen die Kantone die H\u00e4ufigkeit der Kontrollen. Die Kantone haben dem Bundesamt f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen (BLV) j\u00e4hrlich nach dessen Vorgabe einen Bericht \u00fcber die Kontrollt\u00e4tigkeit in den landwirtschaftlichen Tierhaltungen zu unterbreiten (Art. 213 Abs. 3 Tierschutzverordnung; SR 455.1). Das BLV pr\u00fcft diese Berichte im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion. Wird festgestellt, dass einzelne Kantone ihren Kontrollpflichten nur ungen\u00fcgend nachkommen, interveniert das BLV bei den zust\u00e4ndigen Stellen und thematisiert n\u00f6tigenfalls auch die Ressourcenfrage mit der betroffenen Kantonsregierung. Die Erfahrungen des BLV - etwa im Zusammenhang mit den j\u00fcngst festgestellten Tierschutzm\u00e4ngeln beim Schlachten (vgl. Bericht der Bundeseinheit f\u00fcr die Lebensmittelkette \"Tierschutz und Fleischkontrolle in Schlachtbetrieben\" vom Januar 2020; <a href=\"http://www.blv.admin.ch\">www.blv.admin.ch</a> &gt; BLV Lebensmittel und Ern\u00e4hrung &gt; Lebensmittelsicherheit &gt; Verantwortung &gt; Schlachtbetriebe &gt; Bericht \"Tierschutz und Fleischkontrolle in Schlachtbetrieben\") - zeigen, dass mit entsprechenden Interventionen massgebliche Verbesserungen erreicht werden k\u00f6nnen. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass sich die aktuelle Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen bew\u00e4hrt und nicht ge\u00e4ndert werden soll. Auf die Erarbeitung des in der Motion geforderten Konzepts kann verzichtet werden.</p><p>3. Die Finanzierung von kantonalen Vollzugsaufgaben mit Mitteln aus Direktzahlungsk\u00fcrzungen infolge Verst\u00f6ssen gegen Tierschutzvorgaben ist aus Sicht des Bundesrates abzulehnen. Eine solche Umverteilung von Bundesgeldern und die Auszahlung an die Kantone w\u00fcrde einen unerw\u00fcnschten Eingriff in die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sowie in die fiskalische \u00c4quivalenz darstellen. Die Kantone sind gem\u00e4ss Bundesverfassung verpflichtet, das Bundesrecht nach Massgabe von Verfassung und Gesetz umzusetzen (Art. 46 Abs. 1 BV). Der \"Vollzugsf\u00f6deralismus\" er\u00f6ffnet den Kantonen gewisse Gestaltungsspielr\u00e4ume; f\u00fcr die Umsetzung von Bundesrecht werden sie jedoch nicht spezifisch entsch\u00e4digt. Zudem bef\u00fcrwortet der Bundesrat Zweckbindungen nur im Ausnahmefall, da diese den finanzpolitischen Spielraum des Parlaments und des Bundesrates entsprechend einschr\u00e4nken. Dar\u00fcber hinaus w\u00e4re die von der Motion\u00e4rin geforderte Zweckbindung und Umverteilung von Bundesgeldern an die Kantone in der Umsetzung \u00e4usserst kompliziert und aufw\u00e4ndig.</p><p>4. Die Jahresberichte der kantonalen Veterin\u00e4rdienste enthalten bereits vielf\u00e4ltige Informationen zur Kontrollt\u00e4tigkeit in landwirtschaftlichen Tierhaltungen. Das Anliegen der Motion ist demnach insoweit bereits weitgehend erf\u00fcllt. </p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1606262400000)\/","SubmittedBy":"Moser Tiana Angelina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1664236800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1763103136137)\/","SubmissionDate":"\/Date(1600992000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5105,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Umwelt|Landwirtschaft"}}