{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204218,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204218,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204218,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204218,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204218,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204218,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204218,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204218,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204218,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204218,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204218,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204218,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204218,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204218,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204218,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204218,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204218,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204218,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4218","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Positive Homeoffice-Anreize auch bei grenz\u00fcberschreitenden Arbeitsverh\u00e4ltnissen, im Interesse von Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Schweiz hat 2020 Abkommen abgeschlossen, damit Grenzg\u00e4nger*innen durch fiktionales Pendeln ihren Steuer- und Sozialversicherungsstatus behalten k\u00f6nnen, wenn sie aufgrund der Covid-Ausnahmeregelungen der Regierung oder ihrer Arbeitgebenden zu Hause arbeiten m\u00fcssen. </p><p>Umfragen zeigen, dass viele Unternehmen ihren Home-Office-Anteil auch nach der Covid-Krise erh\u00f6hen m\u00f6chten. Dies w\u00e4re aus unterschiedlichen Gr\u00fcnden zu begr\u00fcssen: Vermehrtes Home-Office bringt weniger Verkehr, kann ein Beitrag sein zur Brechung von Verkehrsspitzen und bringt der Bev\u00f6lkerung in den Grenzregionen eine Entlastung durch geringeres Verkehrsaufkommen an den Grenzen.</p><p>Die bis vor der Covid-Krise geltenden Regelungen aber setzen f\u00fcr Schweizer Unternehmen und Grenzg\u00e4nger*innen negative Home-Office Anreize, da vermehrtes Home-Office steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen haben k\u00f6nnte. </p><p>1. Sieht der Bundesrat in der aktuellen Rechtslage oder auch in der unter normalen Umst\u00e4nden geltenden Rechtslage in Bezug auf Home-Office bei grenz\u00fcberschreitenden Arbeitsverh\u00e4ltnissen Nachteile bzw. Risiken wie z.B. Rechtsunsicherheit, Schaden f\u00fcr den Wirtschaftsstandort Schweiz oder unn\u00f6tigen administrativen Mehraufwand f\u00fcr Arbeitnehmende und -gebende?</p><p>2. Bestehen Bestrebungen, betreffend der Zust\u00e4ndigkeit der Sozialversicherungen die heutige Grenze der \"wesentlichen T\u00e4tigkeit\" von 25 Prozent der Arbeitszeit nach oben anzuheben?</p><p>3. Home-Office hat bei Grenzg\u00e4nger*innen auch steuerrechtliche Konsequenzen (Betriebsst\u00e4ttenbildung, Quellensteuer). Sieht der Bundesrat hier Handlungsbedarf - und wenn ja, welchen?</p><p>4. Anerkennt der Bundesrat, dass Home-Office-L\u00f6sungen allgemein vielf\u00e4ltige Vorteile bieten k\u00f6nnen - namentlich einen Beitrag f\u00fcr Klima und \u00d6kologie, Zeit- und Ressourcenersparnis im Sinne einer intelligenten Mobilit\u00e4t oder Verbesserung der Lebensqualit\u00e4t und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Grenz\u00fcberschreitende Arbeitsverh\u00e4ltnisse bergen sowohl Chancen als auch Risiken. Der Bundesrat legt grossen Wert darauf, die Rechtssicherheit zu gew\u00e4hrleisten und gleichzeitig die Attraktivit\u00e4t des Wirtschaftsstandortes Schweiz zu erhalten. Im Bereich der sozialen Sicherheit sorgt das Abkommen \u00fcber die Personenfreiz\u00fcgigkeit (FZA; SR 0.142.112.681) zwischen der Schweiz und der Europ\u00e4ischen Union f\u00fcr die n\u00f6tige Rechtssicherheit und erm\u00f6glicht es zu bestimmen, welches nationale System f\u00fcr Personen gilt, die in mehreren L\u00e4ndern erwerbst\u00e4tig sind. Gleiches gilt f\u00fcr die Bestimmungen in den Abkommen betreffend Aufteilung des Rechts zur Besteuerung des Erwerbseinkommens aus grenz\u00fcberschreitender Erwerbst\u00e4tigkeit. </p><p>Die Schweiz und ihre Nachbarl\u00e4nder haben vor\u00fcbergehende Massnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass sich die Sozialversicherungsgesetzgebung f\u00fcr Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger, die aufgrund von Covid-19 vermehrt von Zuhause aus arbeiten m\u00fcssen, nicht \u00e4ndert. Bei der Besteuerung von Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4ngern hat die Schweiz mit Deutschland, Frankreich, Italien und Liechtenstein analoge Bestimmungen vereinbart. Diese Flexibilit\u00e4t bei der Anwendung des FZA und der Steuerabkommen hat dazu beigetragen, die Auswirkungen der Pandemie auf Arbeitnehmende und Arbeitgeber zu verringern. Die Schweiz setzt alles daran, dass diese Massnahmen mindestens bis Ende 2020 gelten; eine m\u00f6gliche Verl\u00e4ngerung wird vor dem Hintergrund der weiteren Entwicklung der Gesundheitssituation rechtzeitig gepr\u00fcft.</p><p>Die Regeln sind klar. Durch die flexible Anwendung in der aktuellen Ausnahmesituation verringern sie die Risiken im Zusammenhang mit grenz\u00fcberschreitenden Arbeitsverh\u00e4ltnissen und tragen dazu bei, m\u00f6glichst g\u00fcnstige Rahmenbedingungen f\u00fcr den Wirtschaftsstandort Schweiz zu schaffen. </p><p>2. Die Regel, wonach Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger, die mehr als 25\u00a0Prozent ihrer T\u00e4tigkeit in ihrem Wohnland aus\u00fcben, in diesem Staat sozialversicherungspflichtig sind, ist in der Europ\u00e4ischen Verordnung (EG) Nr. 883/2004 festgelegt. Diese Verordnung gilt gem\u00e4ss Anhang II des FZA auch zwischen der Schweiz und der EU. Eine \u00c4nderung dieses Schwellenwerts w\u00fcrde eine Gesetzesrevision auf europ\u00e4ischer Ebene bedingen. Bis jetzt gibt es von Seiten des europ\u00e4ischen Gesetzgebers jedoch keinen Hinweis auf eine bevorstehende Anhebung dieser Limite. </p><p>3. Unter Vorbehalt der f\u00fcr bestimmte Nachbarstaaten geltenden Regelungen zur Besteuerung von Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4ngern \u00fcbertragen die schweizerischen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung das Recht zur Besteuerung des Einkommens an den Staat, in dem die Erwerbst\u00e4tigkeit physisch ausge\u00fcbt wird. Aus Schweizer Sicht w\u00e4re mit einem R\u00fcckgang der Steuereinnahmen zu rechnen, wenn die Zahl der ausserhalb der Schweiz ausge\u00fcbten Arbeitstage steigen w\u00fcrde. F\u00fcr den Arbeitgeber k\u00f6nnte das bedeuten, dass eine feste Niederlassung im Ausland entsteht, was steuerliche Folgen und Verwaltungsaufwand nach sich ziehen w\u00fcrde. Das Eidgen\u00f6ssische Finanzdepartement will pr\u00fcfen, ob eine Anpassung der geltenden Steuervorschriften w\u00fcnschenswert w\u00e4re, um der erwarteten Entwicklung beim Homeoffice von Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4ngern Rechnung zu tragen.</p><p>4. Der Bundesrat weiss um die Vorteile, die flexible Arbeitsformen, wie das Arbeiten im Homeoffice, in Bezug auf Mobilit\u00e4t und \u00d6kologie oder zur Verbesserung der Lebensqualit\u00e4t und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bieten k\u00f6nnen. Er unterst\u00fctzt diese Arbeitsformen, ist sich aber bewusst, dass sie nicht f\u00fcr alle Berufe geeignet sind und die Unternehmen vor grosse Herausforderungen stellen k\u00f6nnen, insbesondere in organisatorischer Hinsicht. Deshalb sieht der Bundesrat davon ab, den Unternehmen konkrete Anreize zu geben, damit sie vermehrt auf flexible Arbeitsformen setzen. Vielmehr \u00fcberl\u00e4sst er es Arbeitgebern und Arbeitnehmenden, entsprechend den individuellen Bed\u00fcrfnissen und den Besonderheiten der jeweiligen Situation zu entscheiden (vgl. Antwort auf die Interpellation Egger 19.3628. Work Smart und Village Office). </p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1605052800000)\/","SubmittedBy":"Gredig Corina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1608249600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|44|2446|2811|2836|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690506799620)\/","SubmissionDate":"\/Date(1600992000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5105,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Steuer|Migration|Sozialer Schutz|Gesundheit"}}