{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204309,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204309,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204309,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204309,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204309,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204309,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204309,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204309,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204309,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204309,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204309,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204309,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204309,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204309,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204309,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204309,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204309,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204309,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4309","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Flexibilisierung der Zulassung von Herdenschutzhunderassen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Liste der anerkannten und gef\u00f6rderten Herdenschutzhunderassen zu erweitern, damit eine bessere Verf\u00fcgbarkeit von einsatzbereiten anerkannten Herdenschutzhunden aus Arbeitslinien gew\u00e4hrleistet werden kann.</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss der Vollzugshilfe zum Herdenschutz werden in der Schweiz zwei Rassen von Herdenschutzhunden anerkannt und durch den Bund bei Zucht und Einsatz gef\u00f6rdert: Der Chien de Montagne des Pyr\u00e9n\u00e9es (Patou) und der Pastore Abruzzese (Maremmano Abruzzese). Es gibt jedoch mehrere Dutzend f\u00fcr den Herdenschutz geeignete Hunderassen. Viele davon liessen sich ebenso in der Schweiz einsetzen, da die rassespezifischen Unterschiede beim Verhalten gering sind. Weil die Verf\u00fcgbarkeit f\u00fcr die offiziellen Herdenschutzhunde seit Jahren knapp ist und lange Wartezeiten bestehen (rund zwei Jahre), setzen Nutztierhalter vermehrt auf andere Rassen, die nicht im Bundesprogramm sind. Unter anderen hat der Kanton Graub\u00fcnden sehr gute Erfahrungen mit dem Anatolischen Hirtenhund gemacht. Zucht und Einsatz von Hunden nicht anerkannter Rassen werden aber nicht finanziell gef\u00f6rdert, selbst wenn die Hunde aus bew\u00e4hrten europ\u00e4ischen Zuchtlinien stammen und erfolgreich im Schweizer Herdenschutz eingesetzt werden. Das sorgt f\u00fcr massgebende Finanzierungsl\u00fccken im Herdenschutz. Auch einige Kantone bef\u00fcrworten eine solche Erweiterung der anerkannten Rassen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Einsatz von Herdenschutzhunden ist eine wirksame Massnahme zum Herdenschutz, insbesondere dort, wo nicht mit Herdenschutzz\u00e4unen gearbeitet werden kann. Die Jagdverordnung (Art. 10ter und 10quater JSV; SR 922.01) sowie die \"Vollzugshilfe Herdenschutz\" regeln den Einsatz von Herdenschutzhunden im Bundesrecht: Das Bundesamt f\u00fcr Umwelt (BAFU) f\u00f6rdert den Herdenschutz nur mit Hunden, die einer geeigneten Rasse angeh\u00f6ren, fachgerecht gez\u00fcchtet, ausgebildet und gepr\u00fcft sind. Weiter sorgt der Bund gem\u00e4ss dem Auftrag aus der Motion Hassler (10.3242) f\u00fcr die \u00dcberwachung dieser Hunde und setzt bei deren Haltung und Einsatz die Einhaltung eines Konzeptes zur Unfallverh\u00fctung voraus. Sicherheitsaspekte haben im Bundesprogramm eine hohe Bedeutung: Diese Hunde bewachen ihre Nutztiere frei, rund um die Uhr und weitgehend selbst\u00e4ndig. Deren Einsatzgebiet ist vielerorts von einem dichten Netz an Fuss- und Wanderwegen durchzogen.</p><p>Das BAFU anerkennt zurzeit zwei Hunderassen f\u00fcr den Herdenschutz: Den Montagne des Pyr\u00e9n\u00e9es und den Pastore abruzzese. Beide haben sich f\u00fcr den Herdenschutz in der Schweiz als wirksam und geeignet erwiesen. Falls die Kantone weitere Hunderassen auf dem Kantonsgebiet einsetzen m\u00f6chten, k\u00f6nnen sie dies gem\u00e4ss Artikel\u00a010ter Absatz\u00a02 JSV als sogenannt \"weitere Massnahmen der Kantone\" tun. Der Bund f\u00f6rdert deren Einsatz entsprechend. Allerdings sind die Kantone dabei f\u00fcr das Aufstellen eines tauglichen Unfall- und Konfliktverh\u00fctungssystems selbst verantwortlich. Der Bund \u00fcbernimmt auch keine \u00dcberwachung dieser Hunde. Unter dieser Ausnahmebestimmung setzt der Kanton Graub\u00fcnden bereits heute den Anatolischen Hirtenhund (Kangal) ein. Allerdings wird der Kangal in einzelnen Kantonen auf der Liste gef\u00e4hrlicher Hunderassen gef\u00fchrt.</p><p>Aktuell bestehen beim Herdenschutz keine Finanzierungsl\u00fccken, und es gibt keine Bezugsengp\u00e4sse bei offiziell anerkannten Herdenschutzhunden. Hingegen ben\u00f6tigen die Ausbildung der Hunde und die Umsetzung des Konzeptes zur Unfallverh\u00fctung auf dem Landwirtschaftsbetrieb Zeit. Erst wenn alle Bedingungen f\u00fcr eine sichere und tierschutzgerechte Haltung erf\u00fcllt sind, erh\u00e4lt der Landwirt aus dem Bundesprogramm einen ausgebildeten und gepr\u00fcften Herdenschutzhund.</p><p>Angesichts dieser Situation besteht aus Sicht des Bundesrates derzeit kein Bedarf, die Liste der anerkannten Hunde zu erweitern. Er ist hingegen bereit, den Handlungsspielraum innerhalb des geltenden Jagdgesetzes durch Anpassungen auf Verordnungsstufe auszunutzen. Entsprechend beantragt er die gleichlautenden Motionen der Kommissionen f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (20.4340) und des St\u00e4nderates (21.3002) \"Schweizer Wolfspopulation. Geregelte Koexistenz zwischen Menschen, Grossraubtieren und Nutztieren\" zur Annahme. Er wird in diesem Rahmen allf\u00e4llige Verbesserungen bei den Herdenschutzmassnahmen pr\u00fcfen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1614124800000)\/","SubmittedBy":"Schneider Sch\u00fcttel Ursula","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1671148800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1716297376370)\/","SubmissionDate":"\/Date(1604016000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5106,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft"}}