{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204324,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204324,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204324,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204324,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204324,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204324,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204324,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204324,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204324,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204324,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204324,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204324,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204324,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204324,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204324,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204324,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204324,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204324,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4324","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Folgenschwere Kehrtwende des Bundesrates bei der Umnutzung des Flugplatzes D\u00fcbendorf","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 14. Oktober 2020 liess der Bundesrat verlauten, dass er das Sachplanverfahren f\u00fcr die Umnutzung des Flugplatzes D\u00fcbendorf in ein ziviles Flugfeld einstellt, entgegen seinem Projektauftrag 2014 an die Flugplatz D\u00fcbendorf AG (FDAG). Er begr\u00fcndete dies mit der stark ver\u00e4nderten Ausgangslage, namentlich mit zu Beginn nicht absehbaren Fragen, Vorbehalten von Standortgemeinden sowie einem Entscheid des Verwaltungsgerichts Z\u00fcrich, welches die Planung f\u00fcr den Innovationspark gebremst hat. </p><p>Es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Was versteht der Bundesrat unter der nach wie vor unterst\u00fctzten \"dritten Nutzung\", nachdem er sich von der Zivilaviatik in D\u00fcbendorf verabschiedet?</p><p>2. Mit den Festlegungen vom 31. August 2016 im SIL hat der Bundesrat verbindliches Planungsrecht geschaffen. Wer wird das Verfahren zur Anpassung des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt f\u00fcr die \"dritte Nutzung\" f\u00fchren und wie setzt sich dieser Kreis der Anspruchsgruppen hinsichtlich der postulierten Dreifachnutzung zusammen?</p><p>3. Welchen Betrag wird der Bund aufbringen m\u00fcssen f\u00fcr die vertraglich vereinbarte Schadloshaltung der FDAG?</p><p>4. Was passiert mit den von der FDAG erarbeiteten Studien, Grundlagen, Vorarbeiten und Konzepten?</p><p>5. Warum wurde das SIL-Objektblatt Flugplatz D\u00fcbendorf am 18. Februar 2019 \u00f6ffentlich aufgelegt, wenn die Gr\u00fcnde, die zum Abbruch des Projektes gef\u00fchrt haben, verwaltungsintern bereits Ende 2018 bekannt waren?</p><p>6. Weshalb erkl\u00e4rt der Bundesrat in der Antwort vom 2.September 2020 zur Interpellation 20.3694, dass Abkl\u00e4rungen betreffend \u00dcberflug von Grundst\u00fccken und Flugsicherheit in Auftrag gegeben wurden, obwohl UVEK-intern der Entscheid zum Abbruch l\u00e4ngst geplant war?</p><p>7. In der Antwort zur Interpellation 20.3694 erkl\u00e4rt der Bundesrat, die Luftwaffe k\u00f6nne einen zivilen Flugplatz D\u00fcbendorf analog dem konzessionierten Flughafen Bern-Belp mitbenutzen. War dem Bundesrat nicht bekannt, dass der Flugplatz Bern im Unterschied zu D\u00fcbendorf \u00fcber eine Konzession verf\u00fcgt und somit v\u00f6llig andere Spielregeln zur Anwendung gelangen?</p><p>8. Warum hat das UVEK entgegen den Empfehlungen des Bundesamtes f\u00fcr Justiz nicht unverz\u00fcglich und parallel zum SIL-Verfahren ein Konzessionsverfahren dazu initialisiert wie von der FDAG angestossen?</p><p>9. Wie und wann wird das UVEK die nun obsolet gewordene Luftfahrtstrategie des Bundes (Lupo 2016) im Bereich der Flugpl\u00e4tze, Kapitel 5.2. \u00fcberarbeiten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat ist nach wie vor an der \"Dreifachnutzung\" des Flugplatzareals in D\u00fcbendorf mit Innovationspark, milit\u00e4rischer Nutzung und ziviler Luftfahrt interessiert. Aufgrund der ver\u00e4nderten Ausgangslage und insbesondere aufgrund des Widerstands der Standortgemeinden sieht er aber keine derart grossen aviatischen Interessen mehr, die es dem Bund erlauben w\u00fcrden, die Federf\u00fchrung zur Planung der zivilen Umnutzung in ein Flugfeld zu behalten; er \u00fcberl\u00e4sst diese dem Kanton Z\u00fcrich. Das UVEK und das VBS werden sich an diesem Prozess beteiligen. In welcher Art und Intensit\u00e4t der Flugplatz k\u00fcnftig zivilaviatisch genutzt werden soll, wird sich aus den Planungsarbeiten ergeben.</p><p>2. Das Verfahren zur Anpassung des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) wird vom UVEK resp. vom BAZL zu f\u00fchren sein. Es richtet sich nach den Bestimmungen der Raumplanungsverordnung. Der Kreis der Anspruchsgruppen bleibt gegen\u00fcber dem bisherigen Planungsprozess unver\u00e4ndert.</p><p>3. Der Bundesrat hat das UVEK und das VBS beauftragt, mit der Flugplatz D\u00fcbendorf AG (FDAG) \u00fcber die Modalit\u00e4ten der Beendigung der Zusammenarbeit zu verhandeln. Ob Entsch\u00e4digungen bezahlt werden m\u00fcssen, muss gem\u00e4ss Rahmenvertrag zwischen den Parteien beurteilt, ausgehandelt und gegebenenfalls gerichtlich gekl\u00e4rt werden.</p><p>4. Ob und inwiefern die von der FDAG erstellten Studien und Unterlagen f\u00fcr die weiteren Planungsarbeiten genutzt werden k\u00f6nnen, ist Gegenstand der Verhandlungen mit der FDAG.</p><p>5. Ende 2018 hatte die FDAG das BAZL auf enteignungsrechtliche und flugbetriebliche Probleme hingewiesen, die sich beim Betrieb des zivilen Flugfelds stellen k\u00f6nnten. Aufgrund dieser Hinweise hat das BAZL zusammen mit den anderen Bundesstellen Abkl\u00e4rungen eingeleitet, deren Ergebnisse aufgrund ihrer Komplexit\u00e4t erst viel sp\u00e4ter vorlagen. Zu einem Abbruch des Sachplanverfahrens mit einem Verzicht auf die Anh\u00f6rung und Mitwirkung zum SIL-Objektblatt bestand zu diesem Zeitpunkt kein Anlass.</p><p>6. Die in der Antwort zur Interpellation Sauter (20.3694) genannten Abkl\u00e4rungen waren im Sommer 2020 noch im Gang; die Sicherheitsstudie zur Abstimmung des Flugbetriebs mit dem Flughafen Z\u00fcrich l\u00e4uft noch. Den Entscheid zum Abbruch des SIL-Prozesses f\u00e4llte der Bundesrat am 14. Oktober 2020.</p><p>7. In der Antwort zur Interpellation 20.3694 hat der Bundesrat erkl\u00e4rt, dass \"die Luftwaffe einen zivilen Flugplatz D\u00fcbendorf nach dem gleichen Muster wie den Flughafen Bern-Belp mitbenutzen wird\". Die milit\u00e4rische Mitbenutzung wird zwischen der zivilen Flugplatzhalterschaft und den milit\u00e4rischen Nutzern vereinbart. Die Betriebskonzession hat auf diese Vereinbarung keinen Einfluss. F\u00fcr einen konzessionierten Flughafen und ein Flugfeld mit Betriebsbewilligung gelten f\u00fcr die Mitbenutzung durch die Luftwaffe die gleichen rechtlichen Bestimmungen.</p><p>8. Das Bundesamt f\u00fcr Justiz hat in seinem Gutachten die rechtlichen M\u00f6glichkeiten zur L\u00f6sung der Enteignungsproblematik dargestellt und keine Empfehlungen abgegeben. Das UVEK hat in der Folge der FDAG M\u00f6glichkeiten zum Vorgehen dargelegt; diese wurden jedoch nicht wahrgenommen.</p><p>9. Die bestehende Luftfahrtstrategie, wie sie im luftfahrtpolitischen Bericht (LUPO) des Bundesrats von 2016 festgehalten ist, wird durch den Entscheid zum Flugplatz D\u00fcbendorf nicht in Frage gestellt. Der LUPO wird nicht angepasst, wenn sich in einem einzelnen Themenbereich \u00c4nderungen ergeben, sondern er wird ungef\u00e4hr alle 10 Jahre gesamthaft \u00fcberpr\u00fcft und \u00fcberarbeitet.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1613520000000)\/","SubmittedBy":"Jauslin Matthias Samuel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1616112000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|24|48|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690506092210)\/","SubmissionDate":"\/Date(1604016000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5106,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Finanzwesen|Verkehr|Raumplanung und Wohnungswesen"}}