{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204329,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204329,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204329,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204329,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204329,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204329,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204329,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204329,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204329,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204329,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204329,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204329,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204329,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204329,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204329,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204329,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204329,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204329,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4329","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Schweizerische Erdbebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt die verfassungsrechtlichen und/oder gesetzlichen Grundlagen f\u00fcr die Schaffung einer Schweizerischen Erdbebenversicherung mittels einem System der Eventualverpflichtung zu schaffen.</p><p></p><p>Eine Minderheit der Kommission (F\u00e4ssler Daniel, Germann, M\u00fcller Damian, Noser, Schmid Martin, Stark) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>","ReasonText":"<p>Das Erdbebenrisiko ist das gr\u00f6sste Elementarschadenrisiko schweizweit. Auch in der Schweiz k\u00f6nnen seltene Erdbeben zu Sch\u00e4den bis in den dreistelligen Milliardenbereich f\u00fchren. Dennoch gibt es in der Schweiz keine fl\u00e4chendeckende, obligatorische Erdbebenversicherung und das Risikobewusstsein in breiten Teilen der Bev\u00f6lkerung ist gering. Der klassische Risikotransfer von Versicherungsprodukten wird massgeblich erschwert durch die Tatsache, dass in der Schweiz grosse Erdbeben nur alle paar Jahrzehnte oder sogar nur alle paar Jahrhunderte auftreten.</p><p>Gegenw\u00e4rtig werden in der Schweiz lediglich knapp 10 Prozent der Geb\u00e4udewerte durch entsprechende Versicherungsprodukte abgedeckt.</p><p>Die bisherigen Versuche zur Schaffung einer schweizerischen Erdbebenversicherung sind allesamt gescheitert. Obwohl der Handlungsbedarf durchaus anerkannt ist, scheiterten bisherige Versuche an der speziellen wirtschaftlichen und politischen Konstellation. Trotzdem weigerte sich der St\u00e4nderat im Juni 2018 die Motion Fournier (11.3511) abzuschreiben und anerkannte den Handlungsbedarf weiterhin.</p><p>Bei der Diskussion zur Einf\u00fchrung einer fl\u00e4chendeckenden, obligatorischen Erdbebenversicherung kann argumentiert werden, dass der Versicherungszwang gegen\u00fcber einem Risiko, welches nur sehr selten eintritt, zu einer ungerechten und einseitigen Belastung von Generationen von Versicherungsnehmern bzw. Hauseigent\u00fcmern f\u00fchrt. Eine gewisse Ungerechtigkeit kann also darin bestehen, dass viele Jahre - hunderte Jahre - Hauseigent\u00fcmer durch Pr\u00e4mien belastet werden, entsprechende Leistungen dann jedoch nur einer einzigen Generation von Hauseigent\u00fcmern im Ereigniszeitpunkt zu Gute kommen. Zudem sind die Erdbebenrisiken in der Schweiz ungleich verteilt sowie die Geb\u00e4udeversicherungssysteme kantonal unterschiedlich ausgestaltet. Dies erschwerte in der Vergangenheit eine Konkordatsl\u00f6sung unter den Kantonen.</p><p>Die Corona-Krise hat jedoch gezeigt, dass auch seltene Ereignisse eintreten k\u00f6nnen. Es ist angebracht, hierf\u00fcr Vorkehrungen zu treffen und den volkswirtschaftlichen Schaden f\u00fcr die Schweiz gering zu halten. Den Grundgedanken von Vorsorge, Versicherung und Solidarit\u00e4t ist Rechnung zu tragen.</p><p>Als Alternative zur Einf\u00fchrung einer obligatorischen Erdbebenversicherung bietet es sich an, andere Finanzierungskonzepte zu pr\u00fcfen. Ein solches Konzept stellt die \"Eventualverpflichtung\" dar. Dieses Konzept ist seit ein paar Jahren bekannt und kann als gangbarer Weg f\u00fcr die Zukunft zielf\u00fchrend werden.</p><p>Hauseigent\u00fcmer w\u00fcrden dabei verpflichtet werden, im Falle eines Schadenbebens einen bestimmten Prozentsatz des Versicherungswerts ihres Geb\u00e4udes als Einmalpr\u00e4mie in ein gemeinschaftliches Gef\u00e4ss / Versicherung einzubringen. Diese Eventualverpflichtung m\u00fcsste mittels Grundbucheintrag dinglich abgesichert werden. Mit zum Beispiel 0.7\u00a0Prozent auf der Geb\u00e4udeversicherungssumme k\u00f6nnte diese Kasse im Ereignisfall \u00fcber Mittel in der H\u00f6he von ca. CHF 20 Mia. verf\u00fcgen, bei einem Versicherungsbestand von rund CHF 3'000 Mrd. in der Schweiz. Diese Mittel w\u00e4ren zweckgebunden f\u00fcr die Bew\u00e4ltigung der Folgen eines Erdbebens (Wiederherstellungskosten an besch\u00e4digten/zerst\u00f6rten Geb\u00e4uden) einzusetzen. So h\u00e4tte beispielsweise ein Hauseigent\u00fcmer mit einem Geb\u00e4ude von CHF 500'000 Versicherungswert im Ereignisfall eine Zahlung von CHF 3'500 zu leisten. Eine solche Zahlung, die nur alle paar Jahrzehnte bzw. Jahrhunderte anf\u00e4llt, ist vertretbar, angemessen und zumutbar. Diese \"Versicherungspr\u00e4mie\" k\u00f6nnte in der H\u00f6he vom Grad des Schadensausmasses abh\u00e4ngig gemacht werden und w\u00fcrde erst im Zeitpunkt des Schadenseintritts f\u00e4llig.</p><p>Der grosse Vorteil dieses Ansatzes gegen\u00fcber der \"klassischen\" Versicherungsl\u00f6sung liegt darin, dass lediglich die Generation Hauseigent\u00fcmer zum Zeitpunkt des Erdbebens in den Mechanismus zur Umverteilung einbezogen wird. Da \u00fcberall in der Schweiz ein gewisses Risiko besteht, durch ein Erdbeben betroffen zu sein, ist der Gedanke der Solidarit\u00e4t unter den Hauseigent\u00fcmern der Schweiz von grosser Bedeutung und kann mit diesem Vorschlag umgesetzt werden.</p><p>Weitere Vorteile ergeben sich aus der Tatsache, dass die Finanzierung alleine durch die Hauseigent\u00fcmer, ohne Belastung der Staatskasse sichergestellt wird. Es m\u00fcssen auch keine Reserven verwaltet und gewinnbringend \u00fcber Jahrzehnte oder sogar Jahrhunderte bewirtschaftet werden. Daraus ergibt sich eine Unabh\u00e4ngigkeit gegen\u00fcber der wirtschaftlichen Entwicklung \u00fcber den Zeitraum von Jahrzehnten. So k\u00f6nnte der Nachteil einer R\u00fcckstellung in Form von Kapitalanlagen vermieden werden. Diese k\u00f6nnte ja \u00fcber Jahrzehnte oder noch l\u00e4ngere Zeitr\u00e4ume extrem an Wert verlieren oder es k\u00f6nnte sogar das W\u00e4hrungssystem \u00e4ndern. </p><p>Demgegen\u00fcber orientiert sich die Eventualverpflichtung immer am dannzumaligen Geb\u00e4udewert und kann \u00fcber ein gesetzliches Grundpfand, wie es in andern Bereichen bereits existiert (z.B Sicherstellung von Steuerforderungen des Staates) abgesichert werden.</p><p>Dem Umstand, dass einzelne Geb\u00e4udeeigent\u00fcmer im Ereignisfall nicht zahlungsf\u00e4hig sein k\u00f6nnten, ist ebenfalls durch eine gesetzliche hypothekarische Absicherung Rechnung zu tragen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat sich schon mehrfach zu den zahlreichen Vorst\u00f6ssen ge\u00e4ussert, die sich in den letzten zwanzig Jahren f\u00fcr die Schaffung einer schweizerischen Erdbebenversicherung ausgesprochen haben. Im Wesentlichen steht er der Idee positiv gegen\u00fcber. Es gilt heute aber weiterhin, was er bereits in seinem dem Parlament am 20. Juni 2014 vorgelegten Bericht zur Motion Fournier (11.3511, Obligatorische Erdbebenversicherung) klargestellt hat: Solange keine ausreichende Anzahl von Kantonen eine f\u00f6derale L\u00f6sung f\u00fcr eine Erdbebenversicherung unterst\u00fctzt, besteht nur noch der Weg einer Bundesl\u00f6sung, welcher die Schaffung einer entsprechenden Verfassungskompetenz erfordert.</p><p>Eine Bundesl\u00f6sung ist denn auch heute weiterhin die einzig m\u00f6gliche, nachdem die Konferenz der Kantonsregierungen im Dezember 2017 mitgeteilt hat, dass kein interkantonales Konkordat f\u00fcr eine obligatorische Erdbebenversicherung zustande kommt. Hiebei erscheint bei einer L\u00f6sung auf Bundesebene der Weg \u00fcber eine f\u00f6rmliche Versicherung angesichts der mehrfach gescheiterten Versuche in diesem Gesch\u00e4ft nicht gangbar. So hat das Parlament wiederholt Vorst\u00f6sse abgelehnt, die eine Deckung von Erdbebensch\u00e4den unter Einbezug der Privatversicherungen und der kantonalen Geb\u00e4udeversicherungen verlangten (vgl. etwa Mo. Leutenegger Oberholzer Susanne 10.3804, Erdbebenversicherung; Pa.Iv. Leutenegger Oberholzer Susanne 11.416, Obligatorische Erdbebenversicherung; Mo. Malama Peter 11.3377, Einf\u00fchrung einer obligatorischen Erdbebenversicherung; Standesinitiative Basel-Stadt 15.310, Einf\u00fchrung einer eidgen\u00f6ssischen Erdbebenversicherung).</p><p>In diesem Lichte w\u00e4re es allenfalls m\u00f6glich, dass die vorliegende Motion 20.4329 einen Ausweg aus der offenbar nicht gangbaren Versicherungsl\u00f6sung bietet. Angesichts der aber in weiten Kreisen weiterbestehenden grunds\u00e4tzlichen staatspolitischen und \u00f6konomischen Ablehnung einer wie auch immer ausgestalteten vorsorglichen Regelung der Finanzierung von Erdbebensch\u00e4den, erachtet es der Bundesrat als nicht angezeigt, erneut umfangreiche Arbeiten zu diesem Thema aufzunehmen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1612310400000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":215,"BusinessStatusText":"Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1775001600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|52|2846","Category":"IV","Modified":"\/Date(1779311176923)\/","SubmissionDate":"\/Date(1604361600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5107,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Umwelt|Raumplanung und Wohnungswesen"}}